Glücksspiel schon als Kind
Mittlerweile ist es eine Sucht – 20-Jähriger wird wegen Betrugs verurteilt
- Etwa zehn Jahre alt war er, als er zum ersten Mal ein Glücksspiel ausprobierte. Jetzt hat die Spielsucht eines 20-Jährigen juristische Konsequenzen. Der Lindauer brauchte Geld zum Spielen. Beschafft hat er sich das durch Internet-Betrügereien.
Seit er ein Kind war, ist der 20-Jährige aus dem Landkreis Lindau durch seinen Vater mit dem Thema Glücksspiel konfrontiert. Er selbst spielt bereits seit er etwa zehn Jahre alt ist, mittlerweile hauptsächlich online. Das Glücksspiel hat sich inzwischen zu einer Sucht entwickelt. Wegen seiner „Abhängigkeit vom pathologischen Glücksspiel“wie es Richterin Brigitte Grenzstein nannte, hat der 20-Jährige bereits mehrere Klinikaufenthalte hinter sich, ein weiterer steht bevor. Auch ein Betreuer wurde ihm schon zur Unterstützung zur Seite gestellt.
Nun saß der Lindauer vor Gericht. Er hatte auf Ebay-Kleinanzeigen
Amazon-Gutscheine einmal im Wert von 500 Euro und einmal im Wert von 350 Euro für einen niedrigeren Preis zum Verkauf angeboten. Nachdem die potenziellen Käufer die Anzahlung geleistet hatten, hörten sie jedoch nie wieder von ihm. Das gleiche Schema wandte er auch mit einem Handy an, das er ebenfalls auf der Verkaufsplattform anbot, das Geld abkassierte und die Ware dann nicht lieferte.
Er erklärte vor Gericht, dass dies eine Möglichkeit für ihn war, an Geld zu kommen, da ihm die legalen Optionen zur Geldbeschaffung ausgegangen seien. Schulden habe er bereits. Um diese zu tilgen, habe er auch schon sein Auto verkauft. Seine Ausbildungsstelle, in die die Staatsanwaltschaft, die Jugendgerichtshilfe, die Richterin und die Mutter des Angeklagten große Hoffnungen gesetzt hatten, um dem jungen Erwachsenen eine Tagesstruktur zu geben, wurde ihm dieses Jahr gekündigt. Grund dafür waren drei Abmahnungen.
Seine Mutter sieht auch da das Problem als Teil der Erkrankung: „Er denkt dann nicht nach.“
Die 30 Arbeitsstunden im Club Vaudeville, zu denen er in einem ersten Prozess im Februar dieses Jahres verurteilt wurde, hat er noch nicht abgearbeitet. Dabei hatte die Jugendgerichtshilfe gerade bei einer solchen Art der Arbeit die Chance gesehen, soziale Kontakte herzustellen und den jungen Mann so wieder mehr vom Laptop weg und unter Leute zu bringen. Auch die Rückzahlung der insgesamt 750 Euro an die drei Geschädigten steht noch aus.
In ihrem jetzigen Urteil bezog Grenzstein die Erkrankung des Angeklagten mit ein: „Die Diagnose in ihrem Alter ist schon sehr schwerwiegend.“Sie hielt ihm zudem zugute, dass er die Taten einräumte. Auch bezog sie ihr erstes Urteil vom Februar mit ein und erhöhte die Strafe auf 50 Arbeitsstunden, die auch anstelle der Ausbildung für eine Beschäftigung am Tag sorgen soll. Sollte er diese wieder nicht antreten, droht ihm ein Arrest bis zu vier Wochen. „Das gehen sie jetzt zügig an“, sagte Richterin Grenzstein. Für die Rückzahlung des Geldes an die Geschädigten setzte sie dem 20-Jährigen eine Frist von sechs Monaten.
Um langfristig für Stabilität im Leben des jungen Mannes zu sorgen, liegt es allen Beteiligten am Herzen, dass er seine Ausbildung, bei der er kurz vor dem Abschluss stand, beenden kann. Grenzstein ordnete deshalb auf Anraten der Jugendgerichtshilfe zwei Beratungsgespräche bei der Kreisjugendhilfe an. Sie schloss mit den Worten: „Schauen sie, dass sie in die Gänge kommen.“