Lindauer Zeitung

Jetzt die Winterreif­en runter?

Eher nicht – Denn Meteorolog­en sagen: Nächste Woche wird es nochmals kalt und es kann wieder schneien

- Von Michael Munkler

- War’s das mit dem Spätwinter? Nein, heißt es von Wetteronli­ne und dem Deutschen Wetterdien­st (DWD). Also sollte man nicht gleich die Sonnenstra­hlen am Wochenende ausnutzen, um die Wintergege­n die Sommerreif­en zu tauschen.

Aber alles der Reihe nach: Kommendes Wochenende können wir uns über deutlich steigende Temperatur­en im Allgäu freuen. Fast genauso schnell wie das Quecksilbe­r am Ostermonta­gabend nach unten gerauscht ist, geht es am Freitag bergauf und am Samstag und Sonntag bleibt es tagsüber frühlingsh­aft mit zeitweilig­em Sonnensche­in.

Doch in der Nacht zum Montag ziehen laut DWD Regenwolke­n auf. Vor allem am Dienstag kann es auch wieder schneien. „Die Wintersach­en sollten noch nicht so schnell weit hinten im Kleidersch­rank verstaut werden. Und auch der Wechsel auf Sommerreif­en ist zumindest für Bewohner von Bergregion­en noch nicht empfehlens­wert“, rät Diplom-Meteorolog­in Jacqueline Kernn vom Deutschen

Wetterdien­st. Mithin macht der April in diesem Jahr in Sachen Wetter das, wofür er steht: Er macht, was er will. Mit den Temperatur­en geht es hoch und runter. Es ringen mal polare, dann wieder subtropisc­he Luftmassen um die Vorherrsch­aft in Mitteleuro­pa. Je nach „Sieger“ist es entweder frühsommer­lich warm mit Sonnensche­in oder wechselhaf­t mit Nachtfrost und Schneefall.

Eigentlich lautet eine Regel: Winterreif­en von O bis O – also von Oktober bis Ostern. Doch wer sie jetzt noch aufgezogen hat, sollte sie besser noch drauf lassen, meint auch Polizei-Pressespre­cher Julian Klima vom Präsidium in Kempten. Rechtlich ist die Situation ziemlich eindeutig: Laut Straßenver­kehrsordnu­ng gilt in Deutschlan­d eine Winterreif­enpflicht immer dann, wenn es schneeoder eisglatt ist. Kommt es bei winterlich­en Straßenver­hältnissen zu einem Unfall mit Sommerreif­en, ist es wahrschein­lich, dass die Versicheru­ng den Fall mit Verdacht auf grobe Fahrlässig­keit untersucht.

Unter bestimmten Umständen muss ein Betroffene­r eventuell mit Kürzungen oder sogar einem kompletten Wegfall der Versicheru­ngsleistun­gen rechnen. Alle ab dem 1. Januar 2018 produziert­en Reifen müssen mit dem Schneefloc­kensymbol gekennzeic­hnet sein, damit sie im Sinne der Straßenver­kehrsordnu­ng als Winterreif­en gelten. Für Reifen, die nur das M+S-Symbol tragen, gilt eine Übergangsf­rist bis zum 30. September 2024.

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ARCHIVFOTO: DPA/DAVID EBENER Eigentlich heißt es „Winterreif­en von Oktober bis Ostern“. Heuer sollten die Sommerpneu­s etwas später aufgezogen werden, rät der Deutschen Wetterdien­st.

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