Jetzt die Winterreifen runter?
Eher nicht – Denn Meteorologen sagen: Nächste Woche wird es nochmals kalt und es kann wieder schneien
- War’s das mit dem Spätwinter? Nein, heißt es von Wetteronline und dem Deutschen Wetterdienst (DWD). Also sollte man nicht gleich die Sonnenstrahlen am Wochenende ausnutzen, um die Wintergegen die Sommerreifen zu tauschen.
Aber alles der Reihe nach: Kommendes Wochenende können wir uns über deutlich steigende Temperaturen im Allgäu freuen. Fast genauso schnell wie das Quecksilber am Ostermontagabend nach unten gerauscht ist, geht es am Freitag bergauf und am Samstag und Sonntag bleibt es tagsüber frühlingshaft mit zeitweiligem Sonnenschein.
Doch in der Nacht zum Montag ziehen laut DWD Regenwolken auf. Vor allem am Dienstag kann es auch wieder schneien. „Die Wintersachen sollten noch nicht so schnell weit hinten im Kleiderschrank verstaut werden. Und auch der Wechsel auf Sommerreifen ist zumindest für Bewohner von Bergregionen noch nicht empfehlenswert“, rät Diplom-Meteorologin Jacqueline Kernn vom Deutschen
Wetterdienst. Mithin macht der April in diesem Jahr in Sachen Wetter das, wofür er steht: Er macht, was er will. Mit den Temperaturen geht es hoch und runter. Es ringen mal polare, dann wieder subtropische Luftmassen um die Vorherrschaft in Mitteleuropa. Je nach „Sieger“ist es entweder frühsommerlich warm mit Sonnenschein oder wechselhaft mit Nachtfrost und Schneefall.
Eigentlich lautet eine Regel: Winterreifen von O bis O – also von Oktober bis Ostern. Doch wer sie jetzt noch aufgezogen hat, sollte sie besser noch drauf lassen, meint auch Polizei-Pressesprecher Julian Klima vom Präsidium in Kempten. Rechtlich ist die Situation ziemlich eindeutig: Laut Straßenverkehrsordnung gilt in Deutschland eine Winterreifenpflicht immer dann, wenn es schneeoder eisglatt ist. Kommt es bei winterlichen Straßenverhältnissen zu einem Unfall mit Sommerreifen, ist es wahrscheinlich, dass die Versicherung den Fall mit Verdacht auf grobe Fahrlässigkeit untersucht.
Unter bestimmten Umständen muss ein Betroffener eventuell mit Kürzungen oder sogar einem kompletten Wegfall der Versicherungsleistungen rechnen. Alle ab dem 1. Januar 2018 produzierten Reifen müssen mit dem Schneeflockensymbol gekennzeichnet sein, damit sie im Sinne der Straßenverkehrsordnung als Winterreifen gelten. Für Reifen, die nur das M+S-Symbol tragen, gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2024.