Mann benutzte Glasscherbe als Waffe
(marep) - Ein Handy gestohlen und einen anderen getreten, an Fasnet an einer Schlägerei beteiligt und mit der Scherbe einer Bierflasche auf offener Straße in Weingarten zugestochen: Wegen drei Fällen von Körperverletzung und räuberischer Erpressung muss ein 27 Jahre alter Mann für drei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis. Die kleine Strafkammer am Landgericht Ravensburg unter dem Vorsitz von Richter Matthias Geiser bestätigte am Montagmittag damit das Urteil des Amtsgerichts Ravensburg, gegen das der 27-Jährige Berufung eingelegt hatte. Die Strafe hätte allerdings noch höher ausfallen können, wie Richter Geiser in der Urteilsbegründung sagte.
Der 27-Jährige soll aus dem Zimmer eines Bekannten dessen Mobiltelefon entwendet haben. Als mit einem Zeugen das Handy zurückholen wollte, bestritt der Angeklagte, dass das Telefon, das er bei sich hatte, dem anderen gehöre und trat ihm gegen das Schienbein. Das wurde als räuberischer Diebstahl gewertet, weil der junge Mann gestohlen und Gewalt angewandt habe, um das Handy zu behalten.
Bei der Tat war der Angeklagte ebenso betrunken wie beim zweiten Fall, als er an einer Schlägerei am Schadbrunnen in Ravensburg beteiligt war. Allerdings stellte sich der Tathergang diffus dar. Denn manche Zeugen konnten sich gar nicht erinnern, andere beschrieben den Vorfall nur sehr ungenau. Und ein Rettungssanitäter sagte schließlich sogar aus, das Opfer habe sich selbst verletzt.
Doch über diesen beiden Vergehen steht eine gefährliche Körperverletzung, die sich am 22. Juli vergangenen Jahres in Weingarten zugetragen hat. In der Nähe einer Kneipe in der Innenstadt kommt es nach Beleidigungen zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Männern. Im Der 27-Jährige warf eine Bierflasche, die das Opfer trotz Abwehrbewegung am Kopf traf. Die Flasche zersprang. Dann ergreift der junge Mann eine Glasscherbe, sticht damit gegen den Hals des Opfers und fügt ihm eine kleine Stichwunde zu.
So zumindest ist der Tathergang, wie ihn die Staatsanwaltschaft aufgrund der Zeugenaussagen schilderte. Für Verteidiger Uwe Rung war der Tathergang allerdings keineswegs so eindeutig. Der Wurf der Bierflasche sei zwar aufgrund der Zeugenaussagen unbestritten, wie es hingegen zum Stich gegen den Hals kam, sei nicht klar. Hierfür gebe es keine übereinstimmenden Zeugenaussagen. Er plädierte deshalb dafür, die Strafe deutlich niedriger anzusetzen.
Die Kammer folgte in ihrem Urteil er Staatsanwaltschaft. Insbesondere bei der Attacke mit der Glasscherbe, für die das Gericht eine Strafe von zwei Jahren und zehn Monate verhängte. Damit sei er noch gut bedient, sagte Richter Geiser. „Das war sehr gefährlich, das wird drakonisch bestraft.“In vergleichbaren Fällen hätte die Anklage auf versuchter Totschlag oder gar versuchter Mord gelautet. Dafür hätte es mindestens sechs Jahre gegeben.
„Ich habe Fehler gemacht. Es kommt nicht mehr vor“, sagte der Angeklagte vor der Urteilsverkündung. „Ich habe mich geändert und ich will meine Chance nutzen, wenn ich wieder aus dem Gefängnis komme.“