„Querdenker“stellen zwei Eilanträge ans Verwaltungsgericht
(uw) - Die „Querdenker“Bewegung will das von der Stadt Kempten verhängte Verbot einer Großdemo am Samstag nicht akzeptieren. Am Mittwoch gingen beim Verwaltungsgericht Augsburg zwei Eilanträge ein: Der eine Antrag richtet sich gegen den untersagten Umzug durch die Stadt, der andere gegen die zudem geplante, aber ebenso verbotene Demonstration an einem festen Standort. Die Stadt Kempten hatte die Demo abgelehnt, weil es keine passende Örtlichkeit für eine Veranstaltung dieser Größenordnung (etwa 8000 Teilnehmer) gebe.
Wie es nun weitergeht? Das Verwaltungsgericht gebe nun zuerst der Stadt Gelegenheit zur Stellungnahme, sagt Pressesprecher Dr. Richard Wiedemann. Dann werde die achte Kammer des Gerichts mit drei Richtern zeitnah tagen und über die Eilanträge entscheiden. Sollte eine Seite dann mit der Augsburger Entscheidung nicht einverstanden sein, hätte sie die Möglichkeit, dagegen wiederum Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in München einzulegen, sagt Wiedemann.
„Die Stadt Kempten geht davon aus, dass das Versammlungsverbot rechtmäßig ist, und wartet auf das Urteil“, betont Andreas Weber, Pressesprecher im Rathaus. Doch auch, wenn die Demo verboten bliebe, könnte es Samstag unruhig in Kempten werden: In Internetkanälen wie dem Kurznachrichtendienst Telegram kündigen bereits „Querdenker“an, auch ohne genehmigte Kundgebung zu kommen: „Spaziergänge“seien ja erlaubt.