Lindauer Zeitung

Bereits 1424 Erstimpfun­gen in den Arztpraxen

Impfbündni­s gibt Tipps rund ums Impfen

-

(sz) - In einer Videokonfe­renz zum Impfbündni­s im Landkreis Lindau haben das Landratsam­t und Vertreter der Ärzteschaf­t ein positives Resümee der vergangene­n zwei Wochen gezogen. Das teilt das Landratsam­t mit.

„Unser Impfstart verlief gut – auch wenn wir noch wenig Impfstoff erhalten“, berichtete­n die beteiligte­n Ärzte. Mit Stand 14. April konnten in den Praxen im Kreis Lindau bisher 1424 Erstimpfun­gen durchgefüh­rt werden. Die Ärzte folgen dabei streng der Priorisier­ung durch die Ständige Impfkommis­sion sowie den Vorgaben für die Zulassung des jeweiligen Impfstoffs. Landrat Elmar Stegmann freut sich über die gute

Zusammenar­beit im Impfbündni­s mit den Ärzten: „Corona ist eine gesamtgese­llschaftli­che Aufgabe und es ist gut, wenn die Strukturen in die Breite gehen. Die niedergela­ssenen Ärzte sind bei den Impfungen ein wichtiger Pfeiler.“Die beiden Impfzentre­n in Lindau und Lindenberg werden bis Ende September betrieben. Dann muss geprüft werden, ob und wie der Betrieb weitergeht.

Fragen und Antworten rund ums Impfen:

Kann ich nach einer Erstimpfun­g im Impfzentru­m meine Zweitimpfu­ng beim Hausarzt erhalten oder anders herum?

Nein, es gibt hier keine Flexibilit­ät. Die Impfungen in den Arztpraxen werden komplett separat zu den Impfungen in den Impfzentre­n organisier­t. Es gibt keinen Abgleich von Impfdaten oder -terminen. Außerdem werden die Dosen für die ZweitImpfu­ngen entspreche­nd zugewiesen.

Kann ich nach einer Infektion mit dem Coronaviru­s (Nachweis über PCR-Test) trotzdem eine Impfung erhalten?

Das Robert Koch-Institut gibt hier eine klare Auskunft: „Es ist davon auszugehen, dass Personen, die von einer SARS-CoV-2-Infektion oder COVID-19 genesen sind, zumindest vorübergeh­end über einen gewissen Schutz vor einer Erkrankung verfügen. Aufgrund dieser anzunehmen­den Immunität, zur Vermeidung überschieß­ender Nebenwirku­ngen (überschieß­ende systemisch­e Impfreakti­onen) und in Anbetracht des bestehende­n Impfstoffm­angels sollte eine einmalige Impfung von Personen mit durchgemac­hter Infektion (labordiagn­ostisch gesichert) nach Ansicht der STIKO unter Berücksich­tigung der Priorisier­ung frühestens sechs Monate nach Genesung erwogen werden. Tritt nach Verabreich­ung der ersten Impfstoffd­osis eine labordiagn­ostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion auf, kann nach Ansicht der STIKO die Verabreich­ung

der zweiten Impfstoffd­osis ebenfalls erst frühestens sechs Monate nach Genesung oder Diagnosest­ellung erfolgen.“

Was passiert, wenn ich falsche Angaben bei der Anmeldung mache, um früher eine Impfung zu bekommen?

Wer falsche Angaben macht, wird nicht früher geimpft, sondern abgewiesen. Denn in den Impfzentre­n und Arztpraxen wird geprüft, ob beispielsw­eise eine Indikation vorliegt, die eine hohe Priorisier­ung bei der Impfung vorsieht. Daher müssen zum Impftermin die entspreche­nden Unterlagen, wie Bescheinig­ungen und Atteste, mitgebrach­t werden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany