Bereits 1424 Erstimpfungen in den Arztpraxen
Impfbündnis gibt Tipps rund ums Impfen
(sz) - In einer Videokonferenz zum Impfbündnis im Landkreis Lindau haben das Landratsamt und Vertreter der Ärzteschaft ein positives Resümee der vergangenen zwei Wochen gezogen. Das teilt das Landratsamt mit.
„Unser Impfstart verlief gut – auch wenn wir noch wenig Impfstoff erhalten“, berichteten die beteiligten Ärzte. Mit Stand 14. April konnten in den Praxen im Kreis Lindau bisher 1424 Erstimpfungen durchgeführt werden. Die Ärzte folgen dabei streng der Priorisierung durch die Ständige Impfkommission sowie den Vorgaben für die Zulassung des jeweiligen Impfstoffs. Landrat Elmar Stegmann freut sich über die gute
Zusammenarbeit im Impfbündnis mit den Ärzten: „Corona ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und es ist gut, wenn die Strukturen in die Breite gehen. Die niedergelassenen Ärzte sind bei den Impfungen ein wichtiger Pfeiler.“Die beiden Impfzentren in Lindau und Lindenberg werden bis Ende September betrieben. Dann muss geprüft werden, ob und wie der Betrieb weitergeht.
Fragen und Antworten rund ums Impfen:
Kann ich nach einer Erstimpfung im Impfzentrum meine Zweitimpfung beim Hausarzt erhalten oder anders herum?
Nein, es gibt hier keine Flexibilität. Die Impfungen in den Arztpraxen werden komplett separat zu den Impfungen in den Impfzentren organisiert. Es gibt keinen Abgleich von Impfdaten oder -terminen. Außerdem werden die Dosen für die ZweitImpfungen entsprechend zugewiesen.
Kann ich nach einer Infektion mit dem Coronavirus (Nachweis über PCR-Test) trotzdem eine Impfung erhalten?
Das Robert Koch-Institut gibt hier eine klare Auskunft: „Es ist davon auszugehen, dass Personen, die von einer SARS-CoV-2-Infektion oder COVID-19 genesen sind, zumindest vorübergehend über einen gewissen Schutz vor einer Erkrankung verfügen. Aufgrund dieser anzunehmenden Immunität, zur Vermeidung überschießender Nebenwirkungen (überschießende systemische Impfreaktionen) und in Anbetracht des bestehenden Impfstoffmangels sollte eine einmalige Impfung von Personen mit durchgemachter Infektion (labordiagnostisch gesichert) nach Ansicht der STIKO unter Berücksichtigung der Priorisierung frühestens sechs Monate nach Genesung erwogen werden. Tritt nach Verabreichung der ersten Impfstoffdosis eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion auf, kann nach Ansicht der STIKO die Verabreichung
der zweiten Impfstoffdosis ebenfalls erst frühestens sechs Monate nach Genesung oder Diagnosestellung erfolgen.“
Was passiert, wenn ich falsche Angaben bei der Anmeldung mache, um früher eine Impfung zu bekommen?
Wer falsche Angaben macht, wird nicht früher geimpft, sondern abgewiesen. Denn in den Impfzentren und Arztpraxen wird geprüft, ob beispielsweise eine Indikation vorliegt, die eine hohe Priorisierung bei der Impfung vorsieht. Daher müssen zum Impftermin die entsprechenden Unterlagen, wie Bescheinigungen und Atteste, mitgebracht werden.