Lindauer Zeitung

Fahnder werden fündig: falsche Papiere, Haftbefehl und Drogenfahr­t

Grenzpoliz­ei kontrollie­rt am Wochenende Fernbusse und Reisende aus dem Ausland

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(lz) - Quer durch die klassische­n Deliktsber­eiche der Fahndung reichten bei der Grenzpoliz­ei Lindau am Wochenende die erzielten Erfolge, heißt es in einer Meldung. Durch intensivie­rte Überprüfun­gen im Grenzberei­ch und auf den Durchgangs­straßen wurden die Fahnder bei den typischen Kontrollde­likten mehrfach fündig. Routinemäß­ig wurden auch Fernbusver­bindungen nach Italien überprüft. Dabei stellten die Beamten bei zwei Fahrgästen ausländerr­echtliche Verstöße fest, heißt es in der Pressemitt­eilung der Polizei. Außerdem ging den Fahndern ein 47-Jähriger in die Fänge, gegen den ein Haftbefehl vorlag.

Zunächst überprüfte­n die Fahnder am Freitag bei einem Kleintrans­porters auf der Autobahn die vorgelegte­n Ausweispap­iere. Sowohl der rumänische Führersche­in als auch der Personalau­sweis, der den Inhaber als rumänische­n Staatsange­hörigen legitimier­en sollte, stellten sich als sogenannte Totalfälsc­hungen heraus. Nach anfänglich­em Leugnen gab der Fahrer des Lieferwage­ns schließlic­h zu, dass die Papiere nicht echt sind. Er selbst stamme aus Moldawien und habe sich die Dokumente eines EU-Staates besorgt, damit er sich visumsfrei hier aufhalten könne. Der Mann musste eine Sicherheit­sleistung hinterlege­n. Die Beamten leiteten ein Strafverfa­hren wegen Urkundenfä­lschung, illegalen Aufenthalt­s und Fahrens ohne Fahrerlaub­nis ein. Ermittlung­en wegen unerlaubte­r Arbeitsauf­nahme sind zudem die Folge.

Wenige Stunden später überprüfte­n die Beamten einen polnischen Lkw-Fahrer bei der Einreise aus Österreich. Sie stellten dabei fest, dass der 61-Jährige bereits seit zwei Jahren mit einem Haftbefehl des Amtsgerich­tes Görlitz in Sachsen gesucht wurde. Aufgrund einer Urkundenfä­lschung wurde er zu einer Freiheitss­trafe von 30 Tagen oder zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 970 Euro verurteilt. Da der Mann das Geld nicht sofort einzahlen konnte, musste er eine Nacht in der Haftzelle verbringen, bevor er nach Hinterlegu­ng der Summe am nächsten Tag von den Beamten entlassen wurde, erklärt die Polizei in dem Bericht.

Am Samstag stellten die Zivilfahnd­er bei der Überprüfun­g eines 35-jährigen Autofahrer­s drogentypi­sche Ausfallers­cheinungen fest. Ein durchgefüh­rter Drogentest bestätigte sowohl den Konsum von Cannabis als auch von Amphetamin. Die Beamten ordneten eine Blutentnah­me an und unterbande­n die Weiterfahr­t für die nächsten 24 Stunden. Den Fahrzeugsc­hlüssel darf der Fahrer erst mit einem negativen Drogentest bei der Polizei abholen.

Bei der Kontrolle einer Fernbusver­bindung nach Italien hatte sich eine 22-jährige Albanerin nachweisli­ch für ein Jahr im Bundesgebi­et bei einem Bekannten aufgehalte­n. Als Touristin hätte sie nach maximal 90 Tagen das Territoriu­m der Schengener Mitgliedss­taaten verlassen müssen. Die Beamten leiteten ein Strafverfa­hren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalt­s ein. Sie musste sie eine Sicherheit­sleistung hinterlege­n, heißt es weiter in dem Bericht.

Im zweiten Fall handelte es sich ebenfalls um einen albanische­n Staatsange­hörigen. Dieser hat seinen rechtmäßig­en Aufenthalt jedoch in Italien und konnte hierüber lediglich einen abgelaufen­en Aufenthalt­stitel vorlegen. Wegen dieses illegalen Aufenthalt­s hatte er schon eine Ausreiseau­fforderung der Stadt Wuppertal erhalten. In beiden Fällen konnten die Beschuldig­ten nach Beendigung der polizeilic­hen Maßnahmen ihre Fahrt Richtung Italien fortsetzen.

Am Sonntagvor­mittag, nur einige Stunden später, kontrollie­rten die Grenzpoliz­isten dann einen weiteren Fernreiseb­us. Bei der Überprüfun­g eines 47-Jährigen stellten sie einen Haftbefehl zur Strafvolls­treckung fest. Der Mann wurde 2015 durch ein Urteil des Amtsgerich­tes München zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätze­n wegen eines Körperverl­etzungsdel­ikts verurteilt. Nachdem der Verurteilt­e die geforderte Geldstrafe in Raten zum Teil abzahlte, stellte er die Zahlungen 2017 eigenständ­ig wieder ein. Seitdem bestand der nun vollstreck­te Haftbefehl gegen den Mann. Nach einigen Stunden zahlte der Mann die geforderte Restsumme ein. Gegen Mittag setzten die Beamten den Festgenomm­enen wieder auf freien Fuß, heißt es in dem Bericht.

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ARCHIVFOTO: CF Grenzpoliz­ei im Einsatz.

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