Fahnder werden fündig: falsche Papiere, Haftbefehl und Drogenfahrt
Grenzpolizei kontrolliert am Wochenende Fernbusse und Reisende aus dem Ausland
(lz) - Quer durch die klassischen Deliktsbereiche der Fahndung reichten bei der Grenzpolizei Lindau am Wochenende die erzielten Erfolge, heißt es in einer Meldung. Durch intensivierte Überprüfungen im Grenzbereich und auf den Durchgangsstraßen wurden die Fahnder bei den typischen Kontrolldelikten mehrfach fündig. Routinemäßig wurden auch Fernbusverbindungen nach Italien überprüft. Dabei stellten die Beamten bei zwei Fahrgästen ausländerrechtliche Verstöße fest, heißt es in der Pressemitteilung der Polizei. Außerdem ging den Fahndern ein 47-Jähriger in die Fänge, gegen den ein Haftbefehl vorlag.
Zunächst überprüften die Fahnder am Freitag bei einem Kleintransporters auf der Autobahn die vorgelegten Ausweispapiere. Sowohl der rumänische Führerschein als auch der Personalausweis, der den Inhaber als rumänischen Staatsangehörigen legitimieren sollte, stellten sich als sogenannte Totalfälschungen heraus. Nach anfänglichem Leugnen gab der Fahrer des Lieferwagens schließlich zu, dass die Papiere nicht echt sind. Er selbst stamme aus Moldawien und habe sich die Dokumente eines EU-Staates besorgt, damit er sich visumsfrei hier aufhalten könne. Der Mann musste eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung, illegalen Aufenthalts und Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein. Ermittlungen wegen unerlaubter Arbeitsaufnahme sind zudem die Folge.
Wenige Stunden später überprüften die Beamten einen polnischen Lkw-Fahrer bei der Einreise aus Österreich. Sie stellten dabei fest, dass der 61-Jährige bereits seit zwei Jahren mit einem Haftbefehl des Amtsgerichtes Görlitz in Sachsen gesucht wurde. Aufgrund einer Urkundenfälschung wurde er zu einer Freiheitsstrafe von 30 Tagen oder zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 970 Euro verurteilt. Da der Mann das Geld nicht sofort einzahlen konnte, musste er eine Nacht in der Haftzelle verbringen, bevor er nach Hinterlegung der Summe am nächsten Tag von den Beamten entlassen wurde, erklärt die Polizei in dem Bericht.
Am Samstag stellten die Zivilfahnder bei der Überprüfung eines 35-jährigen Autofahrers drogentypische Ausfallerscheinungen fest. Ein durchgeführter Drogentest bestätigte sowohl den Konsum von Cannabis als auch von Amphetamin. Die Beamten ordneten eine Blutentnahme an und unterbanden die Weiterfahrt für die nächsten 24 Stunden. Den Fahrzeugschlüssel darf der Fahrer erst mit einem negativen Drogentest bei der Polizei abholen.
Bei der Kontrolle einer Fernbusverbindung nach Italien hatte sich eine 22-jährige Albanerin nachweislich für ein Jahr im Bundesgebiet bei einem Bekannten aufgehalten. Als Touristin hätte sie nach maximal 90 Tagen das Territorium der Schengener Mitgliedsstaaten verlassen müssen. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts ein. Sie musste sie eine Sicherheitsleistung hinterlegen, heißt es weiter in dem Bericht.
Im zweiten Fall handelte es sich ebenfalls um einen albanischen Staatsangehörigen. Dieser hat seinen rechtmäßigen Aufenthalt jedoch in Italien und konnte hierüber lediglich einen abgelaufenen Aufenthaltstitel vorlegen. Wegen dieses illegalen Aufenthalts hatte er schon eine Ausreiseaufforderung der Stadt Wuppertal erhalten. In beiden Fällen konnten die Beschuldigten nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen ihre Fahrt Richtung Italien fortsetzen.
Am Sonntagvormittag, nur einige Stunden später, kontrollierten die Grenzpolizisten dann einen weiteren Fernreisebus. Bei der Überprüfung eines 47-Jährigen stellten sie einen Haftbefehl zur Strafvollstreckung fest. Der Mann wurde 2015 durch ein Urteil des Amtsgerichtes München zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen wegen eines Körperverletzungsdelikts verurteilt. Nachdem der Verurteilte die geforderte Geldstrafe in Raten zum Teil abzahlte, stellte er die Zahlungen 2017 eigenständig wieder ein. Seitdem bestand der nun vollstreckte Haftbefehl gegen den Mann. Nach einigen Stunden zahlte der Mann die geforderte Restsumme ein. Gegen Mittag setzten die Beamten den Festgenommenen wieder auf freien Fuß, heißt es in dem Bericht.