Das sind die Regeln
Die Vorgaben der bundeseinheitlichen Corona-Notbremse sind verbindlich, dürfen von den Bundesländern aber weiter verschärft werden. Ab wann sie gelten, ist noch offen.
Kontaktbeschränkungen werden einheitlich geregelt: Überschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Kreis den Wert von 100 an drei Tagen hintereinander, dürfen sich Mitglieder eines Haushalts nur noch mit maximal einer Person treffen.
Es soll nächtliche Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 und 5 Uhr geben. Allein darf man zum Spaziergang oder zum Joggen bis Mitternacht ins Freie.
Schließen müssen Freizeiteinrichtungen, Restaurants, Spielhallen, touristischer Verkehr, Schwimmbäder, Diskotheken, Kultureinrichtungen. Auch Geschäfte dürfen nicht öffnen mit Ausnahme des Lebensmittelhandels. Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Buchhandlungen, Blumengeschäfte, Tierbedarfsund Gartenmärkte müssen auch nicht schließen.
Bei den Schulen greift der Bund bei einer Sieben-TageInzidenz von 100 noch nicht ein. Geschlossen werden sollen Schulen aber, wenn die Inzidenz 165 übersteigt. (epd)
Was bringen Masken und Tests?
Professor Haibel verwendet das Bild von Viren als kleinen Aerosolflugzeugen, die man nicht starten lassen dürfe. „Genau das ist die Wirkung der Maske.“Nach wie vor sei deshalb Maske tragen aber auch Abstand halten essenziell. Tests halten beide Forscher für sinnvoll, wichtiger sei es aber, möglichst rasch viele Menschen zu impfen und bis dahin auf einen Mix der beschriebenen Maßnahmen zu setzen. Erst im Zusammenspiel entfalteten die Maßnahmen die größte Wirkung, betont Lange. Sie sollten schnell und konsequent umgesetzt werden, bevor die Zahlen weiter steigen und sich die Dauer der Maßnahmen entsprechend verlängere. Sinnvoll wäre wohl eine harter Lockdown von drei Wochen, so Haibel. Aber klar sei: „Politiker müssen immer Kompromisse eingehen.“
Alle Corona-Regeln der BundesNotbremse finden Sie auf www.schwaebische.de/notbremse