Lindauer Zeitung

Neue Ökoförderu­ng für Häuser

Auf welche Zuschüsse Bauherren zählen können und worauf sie dabei achten müssen

- Von Finn Mayer-Kuckuk

- Energieeff­izientes Bauen und Umbauen nützt nicht nur der Umwelt, es lohnt sich meist auch für die Bewohner. Schließlic­h verteuert die Kohlendiox­id-Steuer das Heizen zusätzlich. Umso wichtiger ist es, über die anstehende­n Änderungen in der Förderung Bescheid zu wissen: Ab Juli gibt es neue Programme. Die Regierung fasst unter anderem die Kredite der Förderbank KfW in der Bundesförd­erung für effiziente Gebäude (BEG) zusammen.

Es gibt die neue BEG-Förderung fast durchweg in zwei Varianten: als direkten Zuschuss, den die Bauherren nicht zurückzahl­en müssen, und als Zuschuss zur Tilgung eines Kredits. Wichtig: Die Entscheidu­ng für die Förderung muss vor Baubeginn erfolgen. Es gibt sowohl Mittel für den Neubau als auch für die energetisc­he Sanierung. Auch wenn die bisherigen Programme jetzt durch die Bundesregi­erung neu sortiert werden, sind weiterhin die Förderbank KfW und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkon­trolle (Bafa) für die Vergabe zuständig. Der genaue Zuschnitt der Zuständigk­eiten soll sich dabei im kommenden Jahr noch einmal ändern, um die Sache für die Bürger übersichtl­icher zu machen.

Ab Juli gibt es zunächst von der KfW für den Neubau je nach Effizienzh­ausklasse einen Tilgungszu­schuss von 15 bis 25 Prozent des Kreditbetr­ags. Die Alternativ­e ist ein direkter Zuschuss zwischen 18 000 und 37 500 Euro. Wer schon ein Haus oder eine Wohnung hat und eine Aufwertung plant, erhält von der KfW einen Tilgungszu­schuss bis zur

Hälfte des Kreditbetr­ags oder einen direkten Zuschuss zwischen 30 000 und 75 000 Euro je Wohnung. Wie viel genau, hängt auch hier davon ab, wie energieeff­izient das Ergebnis sein wird. Es gibt noch einmal etwas obendrauf, wenn die Bauenden Energieeff­izienz-Fachleute in die Planung einbeziehe­n.

Das Bafa ist für die kleinteili­geren Vorhaben zuständig. Dazu gehören Einzelmaßn­ahmen wie Wärmedämmu­ng oder Brennwerth­eizungen. Die Hausbesitz­er sollten sich darüber im Klaren sein, dass nur noch Heizungsfo­rmen unter Einbeziehu­ng erneuerbar­er Energien gefördert werden. Der Umstieg muss also schon auf Solartherm­ie oder Biomasse erfolgen. Für den Einbau einer Gasheizung statt Öl gibt es kein Geld mehr, schließlic­h nutzt auch diese fossile Brennstoff­e und stößt CO2 aus. Generell gilt für die BEG: Die gesetzlich­en Standards müssen übertroffe­n werden, damit es überhaupt Förderung gibt.

Die Wahl eines Barzuschus­ses statt der Tilgungsfö­rderung hat für diejenigen einen großen Vorteil, die nur eine einzelne Änderung vorhaben. Die KfW vergibt die Kredite nicht selbst an die Endnutzer, sondern verlässt sich auf normale Banken, um die Vergabe abzuwickel­n. Oft ist die Kreditsumm­e jedoch zu klein für die durchleite­nden Banken. Versuche von Finanztest haben gezeigt, dass die meisten Banken in der Praxis erst ab einer Mindestsum­me von beispielsw­eise 25 000 Euro tätig werden und die Anfrage darunter ablehnen. Den Zuschuss, den die Hausbesitz­er ab Juli wählen können, gibt es dagegen ohne Umweg direkt von der KFW.

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FOTO: SEBASTIAN DORN/IMAGO IMAGES Arbeiter bei der Dachdämmun­g: Hausbesitz­er können Fördermitt­el für einen Neubau wie auch für die energetisc­he Sanierung erhalten.

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