Polizei überprüft Stand-up-Paddler
Auf dem Bodensee gelten für Wassersportler strengere Regeln als auf anderen Seen in Bayern
(dpa/lby) - Ein Board, ein Paddel und ab aufs Wasser: Ganz so einfach ist Stand-up-Paddling nicht. Denn auch für Wassersportler gelten gewisse Regeln. Dabei sind die Vorgaben noch strenger als auf anderen Seen in Bayern.
Steigende Temperaturen und sonnige Wochenenden locken immer mehr Wassersportler an den Bodensee. Die Polizei kontrolliert deshalb verstärkt, ob die Sportler an die Regeln einhalten. Denn auch Stand-upPaddler müssen sich an Vorgaben halten.
Auf dem Bodensee gilt eine eigene Schifffahrtsverordnung. Darin ist demnach unter anderem vorgegeben, dass Stand-up-Paddler eine Schwimmweste tragen müssen, wenn sie sich mehr als 300 Meter vom Ufer entfernen. Zudem müssten auf dem Board Name und Adresse des Besitzers stehen.
„Es ist in der Vergangenheit schon dazu gekommen, dass herrenlose Boards vom Wind abgetrieben wurden“, sagt ein Sprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West in Kempten. „Deswegen hat es mehrere große Suchaktionen gegeben, bei denen aus allen drei Grenzländern Kräfte im Einsatz waren.“Daher sei es auch hilfreich, eine Kontaktnummer des Besitzers auf dem Board zu hinterlegen.
Bei Kontrollen auf dem Bodensee trifft die Polizei nach eigenen Angaben immer wieder auf Wassersportler, deren Boards diese Vorgaben nicht erfüllen. Dann gebe es meist einen „Mängelbericht“, sagt der Polizeisprecher. „Die Besitzer müssen die Boards dann entsprechend nachrüsten.“
Andere Regeln gelten auf dem Bodensee ebenso wie auf anderen Seen in Bayern. So sind auch am Chiemsee Ruhezonen oder Anlegestellen der Schifffahrt für Wassersportler tabu. „Da stellen wir diese Fahrzeuge bei Kontrollen aber immer wieder fest“, sagt der Polizeisprecher. Zudem dürften die Boards eigentlich nicht im Dunkeln unterwegs sein, weil ihnen ein weißes Rundum-Licht fehlt. Außerdem dürfen Stand-up-Paddler nicht in flachen Ufergewässern mit Pflanzen wie Schilf, Binsen und Seerosen fahren.
Bei Verstößen gegen die Bodensee-Schifffahrtsverordnung drohen auch Stand-up-Paddlern Bußgelder. Darüber entscheiden nach Angaben der Polizei die zuständigen Landratsämter.