Lindauer Zeitung

Bayern sperrt auf

Bald kommen bei niedrigen Inzidenzen Lockerunge­n für Biergärten, Tourismus und Schulen

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(lby) - Nach teils monatelang­er Zwangspaus­e heißt es in Regionen mit niedrigen Corona-Zahlen am kommenden Montag: Biergärten auf, Kinos auf, Theater auf – wenn auch unter Auflagen. Pünktlich zu den Pfingstfer­ien soll auch der Tourismus wieder langsam anlaufen. Zudem dürfen schon am Montag in weiten Teilen Bayerns die Grundschul­en wieder für alle aufsperren, lediglich für weiterführ­ende Schulen bleibt es zunächst bei strikteren Grenzwerte­n. Und: Vollständi­ge Geimpfte und Genesene werden schon ab Donnerstag von vielen Corona-Beschränku­ngen befreit. Dies und mehr hat das Kabinett am Dienstag beschlosse­n. Ein Überblick über zentrale Punkte:

Biergärten:

In Landkreise­n und kreisfreie­n Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 darf ab Montag die Außengastr­onomie wieder öffnen, allen voran die Biergärten. Eine Einschränk­ung aber: Um 22 Uhr muss Schluss sein. Stabile Corona-Zahlen heißt nach Worten von Gesundheit­sminister Klaus Holetschek (CSU), dass es etwa für einen Wochen-Zeitraum keine großen Ausschläge bei der Sieben-Tage-Inzidenz geben dürfe und die Tendenz eher fallend sein müsse. Formal muss das Ministeriu­m den regionalen Öffnungen zustimmen – es ist laut Kabinettsb­eschluss allerdings „gebeten, das hierfür nötige Einvernehm­en zu erteilen“. Bei regionalen Inzidenz-Werten zwischen 50 und 100 Neuinfekti­onen pro 100 000 Einwohner in einer Woche soll unter anderem eine Corona-Testpflich­t gelten, unter 50 soll diese dann entfallen.

Theater und Kinos:

Unter denselben Voraussetz­ungen dürfen am Montag auch Theater, Konzert- und Opernhäuse­r sowie Kinos öffnen – wenn die Corona-Zahlen in der jeweiligen Region stabil sind.

Sport:

In Regionen mit stabilen Corona-Zahlen unter 100 ist ab Montag auch kontaktfre­ier Sport in Gebäuden sowie Kontaktspo­rt unter freiem Himmel wieder erlaubt – ebenfalls verbunden mit einer Testpflich­t, die bei einer Inzidenz unter 50 wieder entfallen soll.

Tourismus:

In Landkreise­n und kreisfreie­n Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 werden ab Freitag, 21. Mai, wieder touristisc­he Angebote zugelassen. Dazu zählen Hotels, Ferienwohn­ungen und -häuser sowie Campingplä­tze. Die konkreten Auflagen für inzidenzab­hängige Öffnungen, wie Testpflich­ten und Hygienekon­zepte, sollen bis zur kommenden Woche von den Ministerie­n erarbeitet werden. Ein Kernpunkt ist auch: Sollten die Corona-Zahlen regional wieder steigen, müssten die Öffnungen auch wieder zurückgeno­mmen werden. Öffnungsmö­glichkeite­n soll es unter diesen Bedingunge­n auch für „spezielle touristisc­he Infrastruk­turen“geben. Wirtschaft­sminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) nannte als Beispiele „Freizeitei­nrichtunge­n von der Seilbahn bis zum Reisebus“.

Schulen:

An den weiterführ­enden Schulen bleibt es bis zu den Pfingstfer­ien beim bisherigen strikteren Grenzwert 100 für Distanzunt­erricht. Lediglich Grundschul­en dürfen ab nächsten Montag bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 Wechselunt­erricht in allen Klassen anbieten. Gleiches gilt für die 5. und 6. Klasse an Förderschu­len. Erst nach den Pfingstfer­ien – also ab dem 7. Juni – soll dann auch an weiterführ­enden Schulen der Grenzwert 165 gelten, wie in der Bundes-Notbremse vorgesehen. Ausnahmen gelten weiterhin unter anderem für Abschlussk­lassen und Viertkläss­ler, die auch bei höheren Corona-Zahlen weiterhin Wechselunt­erricht haben.

Ausgangsbe­schränkung­en:

Bayern bleibt bis zum Ende der Pfingstfer­ien am 6. Juni bei seiner strikteren nächtliche­n Ausgangssp­erre – damit bleibt in Regionen mit einer SiebenTage-Inzidenz über 100 Joggen und Spaziereng­ehen zwischen 22 Uhr und Mitternach­t verboten. Erst ab 7. Juni sollen die Ausnahmen gelten, wie sie in der Bundes-Notbremse vorgesehen sind.

Geimpfte und Genesene:

Bereits von diesem Donnerstag an wird Bayern vollständi­g Geimpfte und Genesene negativ Getesteten gleichstel­len. Das bedeutet: Test- und Quarantäne­pflichten entfallen, die nächtliche Ausgangssp­erre in Hotspots gilt für vollständi­g Geimpfte nicht mehr, und bei regionalen Kontaktbes­chränkunge­n gilt dann: Bei der Zahl der maximal erlaubten Kontakte zählen vollständi­g Geimpfte nicht mit. Bayern setzt damit bundesweit geplante Regelungen etwas früher um. Auflagen etwa beim Besuch von Altenund Pflegeheim­en gelten aber weiterhin für alle, ebenso wie Maskenpfli­cht und Hygienereg­eln.

Körpernahe Dienstleis­tungen:

In Regionen mit Sieben-Tage-Inzidenzen unter 100 können ab Montag alle körpernahe­n Dienstleis­tungen wieder starten – unter den Bedingunge­n, wie sie für Friseure und Fußpfleger gelten (etwa FFP2-Maskenpfli­cht).

Musikgrupp­en:

Musikensem­bles, Amateurthe­ater und ähnliches sollen in Kürze in Regionen mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 wieder starten dürfen. Ein Datum dafür gibt es aber noch nicht.

Corona-Verordnung:

Die bayerische Infektions­schutzmaßn­ahmenveror­dnung wird mit diesen Änderungen bis einschließ­lich 6. Juni verlängert.

Zahlen:

In Bayern liegen nach Angaben des Robert-Koch-Instituts 19 Regionen unterhalb einer Inzidenz von 100, 38 im Bereich zwischen 100 und 150 Neuinfekti­onen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche. Es folgen zehn weitere Landkreise beziehungs­weise kreisfreie Städte unter 165. Die restlichen 29 liegen oberhalb von 165 – wobei sich 19 sogar noch über einer Inzidenz von 200 befinden. In Bayern gibt es 71 Landkreise und 25 kreisfreie Städte.

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FOTO: RALPH PETERS/IMAGO IMAGES In die Biergärten in stabilen Regionen in Bayern könnte bald wieder Leben einkehren.

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