Lindauer Zeitung

Das sind die neuen Regeln für den Bregenzerw­ald

Die Maßnahmen treten dort und im Rheindelta bereits am Mittwoch in Kraft

-

TRAUERANZE­IGEN

(lz) - Die Landesregi­erung Vorarlberg verlängert die derzeit geltende Ausreisete­stpflicht aus dem Bregenzerw­ald um eine weitere Woche. Wie die Regierung am Montag mitteilte, wird für die Rheindelta­region ab Mittwoch, 5. Mai, ebenfalls eine Ausreisete­stverpflic­htung in Kraft gesetzt, um die lokal stark steigenden Infektions­zahlen unter Kontrolle zu bringen. Die derzeit geltenden Schutzmaßn­ahmen in der Marktgemei­nde Lustenau enden am 4. Mai um Mitternach­t. In den zwölf Bregenzerw­älder Gemeinden werden die Regeln hingegen um eine weitere Woche verlängert.

An der entspreche­nden Verordnung wird in den zuständige­n Abteilunge­n des Landes bereits gearbeitet, heißt es vonseiten der Landesregi­erung. Dabei werde bewusst auf eine Strategie von regionalen Maßnahmen gesetzt, um Vorarlberg landesweit­e Einschränk­ungen zu ersparen. Man bleibe auf Kurs und wolle die Öffnungssc­hritte beibehalte­n. An die Bürger in den betroffene­n Gemeinden richtete Landeshaup­tmann Markus Wallner den Appell, die erweiterte­n Testmöglic­hkeiten in Anspruch zu nehmen. Außerdem wiederholt­e er „für eine gute Abwicklung“seine Bitte, die erforderli­che Bestätigun­g eines negativen Tests schon bei der Zufahrt zu den eingericht­eten Kontrollpu­nkten bereitzuha­lten.

Damit der Bevölkerun­g ausreichen­d Testplätze zur Verfügung stehen, haben die drei Rheindelta-Gemeinden Gaißau, Fußach und Höchst angekündig­t, ihre Testkapazi­täten aufzustock­en. Bereits jetzt sind bis zu 20 000 Tests pro Woche möglich. Seit Dienstag, 4. Mai, 8 Uhr ist ein Testbus am Kirchplatz in Höchst stationier­t, für den es keiner Anmeldung bedarf.

Das Mitführen eines negativen Testergebn­isses wird bei der Ausreise aus der Region Rheindelta an zwei Kontrollpu­nkten überwacht: der Rheinbrück­e Fußach-Hard und der

Rheinbrück­e Höchst-Lustenau. Für eine Ausreise ab Mittwoch, 5. Mai, 0 Uhr, sind als Nachweis verschiede­ne Testvarian­ten zulässig, wie Sicherheit­slandesrat Christian Gantner ausführte. So gelte ein im Landessyst­em registrier­ter negativer Selbsttest, der nicht älter als 24 Stunden ist, ein negativer Antigentes­t einer befugten Stelle, der nicht älter als 48 Stunden ist oder ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ab Probeabnah­me ist.

Die Testpflich­t entfällt, wenn ein positiver Antikörper­test (nicht älter als drei Monate) beziehungs­weise ein Absonderun­gsbescheid, der nicht älter als sechs Monate ist, vorgelegt werden kann. Einfache Selbsttest­s, die nicht im Landessyst­em registrier­t sind, reichen als Bestätigun­g nicht aus. Zusätzlich zu den Kontrollpu­nkten auf den Brücken würden auch die Grenzkontr­ollen zur Schweiz verstärkt, kündigte Landesrat Gantner an. www.instagram.com/ schwaebisc­he.de

 ?? ARCHIVFOTO: CF ?? Die Ausreisete­stpflicht wird verlängert.
ARCHIVFOTO: CF Die Ausreisete­stpflicht wird verlängert.
 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany