Das sind die neuen Regeln für den Bregenzerwald
Die Maßnahmen treten dort und im Rheindelta bereits am Mittwoch in Kraft
TRAUERANZEIGEN
(lz) - Die Landesregierung Vorarlberg verlängert die derzeit geltende Ausreisetestpflicht aus dem Bregenzerwald um eine weitere Woche. Wie die Regierung am Montag mitteilte, wird für die Rheindeltaregion ab Mittwoch, 5. Mai, ebenfalls eine Ausreisetestverpflichtung in Kraft gesetzt, um die lokal stark steigenden Infektionszahlen unter Kontrolle zu bringen. Die derzeit geltenden Schutzmaßnahmen in der Marktgemeinde Lustenau enden am 4. Mai um Mitternacht. In den zwölf Bregenzerwälder Gemeinden werden die Regeln hingegen um eine weitere Woche verlängert.
An der entsprechenden Verordnung wird in den zuständigen Abteilungen des Landes bereits gearbeitet, heißt es vonseiten der Landesregierung. Dabei werde bewusst auf eine Strategie von regionalen Maßnahmen gesetzt, um Vorarlberg landesweite Einschränkungen zu ersparen. Man bleibe auf Kurs und wolle die Öffnungsschritte beibehalten. An die Bürger in den betroffenen Gemeinden richtete Landeshauptmann Markus Wallner den Appell, die erweiterten Testmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Außerdem wiederholte er „für eine gute Abwicklung“seine Bitte, die erforderliche Bestätigung eines negativen Tests schon bei der Zufahrt zu den eingerichteten Kontrollpunkten bereitzuhalten.
Damit der Bevölkerung ausreichend Testplätze zur Verfügung stehen, haben die drei Rheindelta-Gemeinden Gaißau, Fußach und Höchst angekündigt, ihre Testkapazitäten aufzustocken. Bereits jetzt sind bis zu 20 000 Tests pro Woche möglich. Seit Dienstag, 4. Mai, 8 Uhr ist ein Testbus am Kirchplatz in Höchst stationiert, für den es keiner Anmeldung bedarf.
Das Mitführen eines negativen Testergebnisses wird bei der Ausreise aus der Region Rheindelta an zwei Kontrollpunkten überwacht: der Rheinbrücke Fußach-Hard und der
Rheinbrücke Höchst-Lustenau. Für eine Ausreise ab Mittwoch, 5. Mai, 0 Uhr, sind als Nachweis verschiedene Testvarianten zulässig, wie Sicherheitslandesrat Christian Gantner ausführte. So gelte ein im Landessystem registrierter negativer Selbsttest, der nicht älter als 24 Stunden ist, ein negativer Antigentest einer befugten Stelle, der nicht älter als 48 Stunden ist oder ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ab Probeabnahme ist.
Die Testpflicht entfällt, wenn ein positiver Antikörpertest (nicht älter als drei Monate) beziehungsweise ein Absonderungsbescheid, der nicht älter als sechs Monate ist, vorgelegt werden kann. Einfache Selbsttests, die nicht im Landessystem registriert sind, reichen als Bestätigung nicht aus. Zusätzlich zu den Kontrollpunkten auf den Brücken würden auch die Grenzkontrollen zur Schweiz verstärkt, kündigte Landesrat Gantner an. www.instagram.com/ schwaebische.de