Gegen die Ausplünderung von Unternehmen
Eine neue Rechtsform soll Familienunternehmen und mittelständische Betriebe langfristig sichern
GmbH-gebV, erläutern. Praktisch könnten die Gesellschafter eines Unternehmens externe Manager und Kapitalgeber hinzuziehen, gleichzeitig aber deren Verfügungsgewalt einschränken. „Ein Gesellschafter einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen hat damit Stimm- und Teilhaberechte, aber keine Ansprüche auf Gewinnausschüttung und Liquidationserlöse“, heißt es im Entwurf. Die externen Unternehmer erhalten zwar eine leistungsgerechte Vergütung, bekommen im Falle ihres Ausstiegs aber maximal die Kapitaleinlage zurück. Reine Kapitalgeber erhalten eine übliche Kapitalrendite.
Diese und weitere Regeln sollen das jeweilige Unternehmen langfristig sichern und verhindern, dass sie ausgeplündert wird. Wirtschaftsprüfer müssten regelmäßig testieren, dass das Kapital erhalten bleibt. Steuernagel betonte außerdem, es solle sich nicht um ein Steuersparmodell handeln – Gesellschaften mit gebundenem Vermögen müssten dieselben Abgaben leisten wie andere Unternehmen auch. Unter anderem Lars Feld, ehemaliger Chef der Wirtschaftsweisen, lobte die Pläne.
Vorbilder für diesen Weg existieren heute schon. Unternehmen wie Bertelsmann, Bosch, Zeiss, Henkel,
Alnatura oder Globus haben sich vergleichbare Konstruktionen geschaffen. Manche bedienen sich dabei der Rechtsform einer Stiftung, die allerdings eigene Probleme mit sich bringen kann. Die Anhänger der neuen Rechtsform halten sie für zu bürokratisch und aufwendig, vor allem für kleine Unternehmen.
Anders sieht das die Stiftung Familienunternehmen, die davor warnt, eine neue Gesellschaftsform zu etablieren. „Man sollte eher über Entbürokratisierung des Stiftungsrechts nachdenken als über neue Rechtsformen“, sagte Stiftungsvorstand Rainer Kirchdörfer. Manche Familienunternehmer betrachten die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Restriktionen als Aushöhlung des Privatbesitzes am Betrieb.
Grünen-Co-Vorsitzender Habeck sagte, die Forderung nach der neuen Gesellschaft stehe bereits im Wahlprogramm seiner Partei. Dass die Gewinne im Unternehmen bleiben, betrachtete er als Vorteil für die Beschäftigten, außerdem die Innovationsund Investitionsfähigkeit der Wirtschaft. Unionskanzlerkandidat Armin Laschet betonte, er wolle die Mentalität des „Gründens und Weitergebens“stärken. An die GmbH-gebV habe er aber noch „viele Fragen“.