Geflügelpest im Kreis Lindau geht zurück
Landratsamt hebt die Stallpflicht auf und weist auf andere Schutzmaßnahmen hin
(lz) - Es gibt deutlich weniger Fälle von Geflügelpest im Landkreis Lindau. Deshalb hebt das Landratsamt die Vorschriften zum Schutz auf.
Nach der Ausbreitung des Erregers der Geflügelpest (HPAIV) seit Januar in der Wildvogelpopulation in Bayern sowie in einigen Haus- und Nutzgeflügelbeständen nimmt die Zahl der festgestellten Fälle seit Anfang April wieder deutlich ab, teilt das Landratsamt mit. Das hängt damit zusammen, dass die meisten Zugvögel die Region verlassen haben und es wieder wärmer wird.
Weil die Infektionsgefahr für Wildund Hausgeflügel geringer ist, hebt das Landratsamt die Allgemeinverfügung zur Geflügelpest im Landkreis Lindau auf. Damit gibt es keine Stallpflicht mehr für Geflügel in bis zu 500 Meter Entfernung zum Bodenseeufer.
Grundsätzlich bestehe aber noch eine Gefahr, dass sich ansteckende Tiere im Kreis Lindau aufhalten. Daher fordert die Behörde Tierhalter auf, zum Schutz ihres Geflügels bestimmte Sicherheitsmaßnahmen weiterhin einzuhalten. So sollte jeder Ein- und Ausgänge zum Stall vor unbefugtem Zutritt schützen. Fahrzeuge, Maschinen und Gerätschaften seien nach Verwendung zu reinigen und desinfizieren. Geflügelhalter sollten zudem den Stall nur in besonderer Schutzkleidung und Schuhen betreten und diese hinterher reinigen oder entsorgen.
Besondere Vorsicht ist bei Tieren mit Auslauf oder in Freilandhaltung geboten. Auch ohne Geflügelpest ist laut Landratsamt direkter Kontakt zwischen Geflügel und Wildvögeln zu verhindern. Vor allem Futter und Einstreu müssten Tierhalter vor Wildvögeln geschützt lagern. Große Vorsicht ist laut Behörde weiterhin beim Handel mit Lebendgeflügel im Reisegewerbe angezeigt.
Auch wenn bisher im ganzen Landkreis Lindau kein Fall von Geflügelpest bei Wildvögeln bekannt ist, sollten Bürgerinnen und Bürger unbedingt das Veterinäramt unter der Rufnummer 08382 / 270-502 informieren, wenn sie irgendwo tote Wasservögel auffinden.