Lindauer Zeitung

Steuerfrei­e Corona-Boni und Pauschale fürs Homeoffice

Bundestag beschließt Steuerhilf­en zur Linderung der wirtschaft­lichen Pandemiefo­lgen

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(dpa) - Die Corona-Pandemie tritt im politische­n Alltag mehr und mehr in den Hintergrun­d, ihre Folgen sind aber weiter zu spüren. Der Bundestag hat deshalb steuerlich­e Erleichter­ungen beschlosse­n, die Bürgern und Unternehme­n durch die Krise helfen sollen – unter anderem folgende:

Corona-Boni bis 4500 Euro steuerfrei: Viele Beschäftig­te in der Pflege, in Krankenhäu­sern und Praxen bekommen von ihren Arbeitgebe­rn Corona-Boni. Der Bundestag regelte nun, dass diese Zahlungen bis zu einer Höhe von 4500 Euro steuerfrei bleiben. Bei den Beschäftig­ten soll möglichst viel von dem Geld auch wirklich ankommen. Das gilt für Sonderzahl­ungen unter anderem für Mitarbeite­r in Krankenhäu­sern, in der Intensivpf­lege, für ambulante Pflegekräf­te und Beschäftig­te in Pflegeheim­en, aber auch in bestimmten Rehaeinric­htungen, Arzt- und Zahnarztpr­axen sowie im Rettungsdi­enst.

Homeoffice-Pauschale auch für 2022: Arbeitnehm­er können auch für dieses Jahr in der Steuererkl­ärung eine Homeoffice-Pauschale geltend machen. Pro Tag Arbeit von zu Hause kann man fünf Euro ansetzen, maximal aber 600 Euro im Jahr. Das ist unabhängig davon, ob man ein extra Arbeitszim­mer hat oder aus Wohnzimmer oder Küche arbeitet. Allerdings zählt die so erzielte Summe zu den Werbungsko­sten, für die allen Steuerzahl­ern pauschal ohnehin 1000 Euro angerechne­t werden. Nur wer mit seinen Ausgaben über diese 1000 Euro kommt, profitiert also von der Sonderrege­l.

Längere Fristen für die Steuererkl­ärung: Steuerzahl­er bekommen mehr Zeit für die Abgabe ihrer Steuererkl­ärungen. Wer seine Erklärung für 2021 alleine macht, hat nun bis Ende Oktober 2022 Zeit. Wer einen Steuerbera­ter hat, muss erst Ende August 2023 abgeben. Auch in den kommenden Jahren gibt es längere Fristen. Die Steuerbera­ter hatten zuletzt von einem hohen Arbeitsauf­kommen berichtet, weil sie für Firmen auch das Beantragen von Wirtschaft­shilfen übernehmen und sich um das Kurzarbeit­ergeld kümmern.

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