Webfehler bei der Post
Die Deutsche Post hat einen besonderen Service eingerichtet. Per E-Mail wird man dabei vorab über das Eintreffen von Briefen informiert. Doch immer häufiger bleibt es eine Weile bei der Ankündigung wichtiger und unwichtiger Sendungen. Denn eine flächendeckende tägliche Zustellung kann die Post offenkundig nicht mehr gewährleisten. Das zeigt die wachsende Zahl der Beschwerden über das Unternehmen. Dabei ist die Deutsche Post im Rahmen der Daseinsvorsorge dazu verpflichtet, 80 Prozent der Briefe am nächsten Tag auszuliefern. Auch eine tägliche Zustellung gehört zu den Pflichten. Nur klappt das nicht mehr.
Der Verweis der Post auf einen hohen Krankenstand durch Corona zieht nicht. Zu lange dauern die Beschwerden inzwischen an. Es fehlt wie in vielen anderen Unternehmen an Personal. Daran ist das Unternehmen nicht unschuldig. Schließlich wurde der Zustelldienst so weit ausgedünnt und optimiert, dass außergewöhnliche Umstände nicht aufgefangen werden können. Die anhaltenden Beschwerden zeigen, dass die Post den Ärger der Kunden in Kauf nimmt, statt für schnelle Abhilfe zu sorgen. Zu befürchten hat das Unternehmen nichts. Denn Sanktionen sind nicht vorgesehen, wenn die Post die Daseinsvorsorge in diesem Bereich nicht sicherstellen kann. Das ist ein Webfehler im Postgesetz. Es zeigt sich immer wieder, dass Unternehmen ohne den Druck möglicher Strafen nicht auf Missstände reagieren. Kunden und Behörden sind in diesem Fall praktisch machtlos. Die einen, weil sie auf den Dienst angewiesen sind, die anderen, weil sie keine Handhabe zur Durchsetzung der Regeln haben.
Was in vielen anderen Branchen funktioniert, ist für den Zustelldienst der Post leider kein probates Mittel: durch Wettbewerb für bessere Leistungen zu sorgen. Denn der flächendeckende Zustelldienst in kurzer Zeit ist eine extrem aufwendige Angelegenheit. Dieser Verpflichtung wird sich kein Konkurrent der Post stellen wollen. So bleiben den Verbrauchern nur die Beschwerde und viel Geduld.