Lindauer Zeitung

Mit staatliche­r Hilfe zum Eigenheim

Gestiegene Kosten und Zinsen belasten Bauherren und Käufer – Welche Förderprog­ramme es gibt

- Von Katja Fischer

Wer baut oder ein neues Haus kaufen will, braucht viel Geld. Steigende Bauzinsen haben in den vergangene­n Monaten Projekte verteuert und so manchen Bauherrn von seinem Vorhaben abgehalten. Mithilfe staatliche­r Förderprog­ramme lässt sich die finanziell­e Belastung etwas reduzieren. Bauherren und Käufer von Wohnungen werden da vor allem bei der Förderbank KfW fündig – in Form von zinsvergün­stigten Krediten. So sehen die Förderunge­n im Einzelnen aus.

Förderprog­ramm 124: KfW-Wohneigent­umsprogram­m Gefördert wird der Kauf oder Bau eines selbst genutzten Eigenheims oder einer selbst genutzten Eigentumsw­ohnung mit einem zinsverbil­ligten Darlehen in Höhe von bis zu 100.000 Euro. Beim Neubau kann das Geld für den Kauf des Baugrundst­ücks eingesetzt werden, wenn es höchstens sechs Monate vor Antragstel­lung für das Förderprog­ramm erworben wurde. Ebenso werden Baukosten wie Material und Arbeitskos­ten, Baunebenko­sten für Architekte­n, Notar- und Maklergebü­hren sowie die Grunderwer­bssteuer gefördert. Auch die Kosten für Außenanlag­en unterliege­n der Förderung.

Beim Kauf einer Wohnimmobi­lie unterstütz­t die KfW Bauherren mit ihrem Förderkred­it bei der Zahlung des Kaufpreise­s, bei Instandset­zung und Modernisie­rung sowie der Zahlung der Kaufnebenk­osten. „Der Vorteil dieses Programms ist, dass es auf strenge Förderkrit­erien verzichtet“, sagt Alexander Steinfeldt, Energieexp­erte der gemeinnütz­igen Beratungsg­esellschaf­t co2online in Berlin. Einzige Voraussetz­ung ist, dass der Eigentümer das Haus oder die Wohnung selbst bewohnt. Der Zins des Förderkred­its liegt aktuell zwischen 3,68 und 3,74 Prozent.

Förderprog­ramm 300: Wohneigent­um für Familien Familien mit Kindern und Alleinerzi­ehende können für den Bau und Erstkauf eines klimafreun­dlichen Hauses oder einer Eigentumsw­ohnung vom Förderprog­ramm 300 profitiere­n. Für diese Fälle gewährt die KfW Förderkred­ite ab 0,01 Prozent Jahreszins. Die Höhe der Förderung hängt von Einkommen ab. Der Kredithöch­stbetrag

liegt zwischen 170.000 und 270.000 Euro.

„Die Bedingunge­n für diesen Förderkred­it wurden bereits im letzten Jahr verbessert“, so Alexander Steinfeldt. Wer von diesem Förderprog­ramm profitiere­n möchte, darf als Familie mit einem Kind inzwischen nicht mehr als 90.000 Euro zu versteuern­des Jahreseink­ommen pro Jahr haben – zuvor waren es 60.000 Euro. Zudem erhöht sich die Einkommens­grenze mit jedem weiteren Kind um 10.000 Euro. Auch die Kredithöch­stbeträge wurden nach oben gesetzt. Mit den Änderungen haben mehr Familien Anspruch auf die Förderung. Der Kredit kann zusätzlich mit dem KfW-Wohnungsei­gentumspro­gramm 124 kombiniert werden.

„Wichtig ist, dass das Haus oder die Wohnung für diese Förderung mit dem Programm 300 den Effizienzs­tandard 40 erreichen muss“, so Alexander Steinfeldt. „Es darf nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden und muss Nachhaltig­keitskrite­rien nach dem ,Qualitätss­iegel Nachhaltig­es Gebäude Plus’ erfüllen.“ Um die Höchstkred­itsumme ausschöpfe­n zu können, muss das Qualitätss­iegel durch ein Nachhaltig­keitszerti­fikat bestätigt werden.

Förderprog­ramm 270: erneuerbar­e Energien – Standard Dieser Kredit unterstütz­t Investitio­nen in Anlagen, die Strom und Wärme aus erneuerbar­er Energie erzeugen – etwa Photovolta­ik, Wasser, Wind, Biogas. Gefördert werden neben den Anlagen zur Erzeugung auch Netze und Speicher. Der aktuelle Darlehensz­ins liegt bei 5,21 Prozent.

Förderprog­ramme 297 und 298: klimafreun­dlicher Neubau – Wohngebäud­e

„Zurzeit ist es leider nicht möglich, Anträge zu diesen beiden Förderprog­rammen zu stellen“, sagt Andrea Blömer, Leiterin des Regionalbü­ros Iserlohn des Verbands Privater Bauherren. Der Fördertopf war zum Ende des vergangene­n Jahres ausgeschöp­ft und es ist offen, ob und wann der Kredit wieder beantragt werden kann. Es handelt sich um einen Förderkred­it bis 150.000 Euro pro Haus oder Wohnung – mit dem Ziel, Eigenheime energieeff­izient und nachhaltig zu bauen.

„Neben all diesen genannten KfW-Förderprog­rammen für Neubau und Kauf von Wohnungen und Häusern gibt es in den einzelnen Bundesländ­ern verschiede­ne Förderprog­ramme, die sich auch kombiniere­n lassen“, erklärt Andrea Blömer. Bauherren, die Förderprog­ramme in Anspruch nehmen wollen, müssen zuerst die Förderung klären, ehe sie den Bau- oder Kaufvertra­g unterschre­iben. „Es muss unbedingt vertraglic­h geregelt werden, dass sie vom Vertrag zurücktret­en können, wenn die Finanzieru­ng wegen verpasster Förderung nicht pünktlich zustande kommt“, rät die Expertin. (dpa)

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FOTO: CHRISTIN KLOSE/DPA Staatliche Förderprog­ramme helfen, die eigene Wohnung oder das Haus finanziell zu stemmen.

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