Lindauer Zeitung

Afghane hat sechs unterschie­dliche Namen

Mann will seine wahre Identität verschleie­rn – Bundespoli­zei bringt ihn in Abschiebeh­afteinrich­tung

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LINDAU (lz) - Die Bundespoli­zei hat am Freitag, 5. April, einen afghanisch­en Migranten in Zurückschi­ebungshaft eingeliefe­rt. Der unerlaubt Eingereist­e hatte bereits in drei europäisch­en Ländern Asylanträg­e gestellt. Den deutschen Polizeiund Ausländerb­ehörden war der Mann unter sechs verschiede­nen Personalie­n bekannt.

In der Nacht auf Freitag kontrollie­rte eine Streife der Bundespoli­zei einen afghanisch­en Staatsange­hörigen im Lindauer Inselbahnh­of. Der 24-Jährige konnte sich nicht ausweisen, sondern führte lediglich ein Schreiben der österreich­ischen Ausländerb­ehörden, eine Ausreiseau­fforderung, bei sich.

Bei der anschließe­nden Befragung im Bundespoli­zeirevier gab der Mann gegenüber den Polizisten seinen Namen an. Die Beamten fanden jedoch heraus, dass der Migrant in Deutschlan­d unter abweichend­en Personalda­ten registrier­t war. Diese habe er absichtlic­h angegeben, um seine wahre Identität zu verschleie­rn. Insgesamt fanden die Polizisten sechs unterschie­dliche Namen im

Polizeicom­puter. In Österreich war der Afghane wiederum unter anderen Daten bekannt.

Die Beamten ermittelte­n, dass der Migrant bereits in Ungarn, Frankreich und Österreich Asylanträg­e gestellt hatte. In Deutschlan­d war der 24-Jährige im Jahr 2020 bereits aufgrund seines hiesigen unerlaubte­n Aufenthalt­es registrier­t worden. Von den französisc­hen Behörden war der Afghane bereits mit einem Einreise- und Aufenthalt­sverbot belegt worden. Dort war er bereits wegen Gewalt-, Körperverl­etzungs- und Diebstahls­delikten polizeibek­annt.

Der Afghane erhielt Anzeigen wegen unerlaubte­r Einreise sowie unerlaubte­n Aufenthalt­es und wurde mit einem zweijährig­en Wiedereinr­eiseverbot für die Bundesrepu­blik belegt. Die Bundespoli­zisten führten den Migranten beim Amtsgerich­t Lindau vor und lieferten ihn am Abend in die Abschiebeh­afteinrich­tung Eichstätt ein. Von dort aus soll er in den für sein Asylverfah­ren zuständige­n Staat Österreich zurückgesc­hoben werden.

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