Bundestag beschließt Bezahlkarte für Asylbewerber
Geflüchtete erhalten künftig staatliche Leistungen nicht mehr in bar – Warnung von Polizeigewerkschaft
BERLIN (dpa) - Der Bundestag hat eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage für eine Bezahlkarte für Gef lüchtete und Asylbewerber beschlossen. Diese sollen künftig einen Teil der staatlichen Leistungen zum Lebensunterhalt als Guthaben erhalten und nicht mehr als Bargeld. Damit soll unter anderem verhindert werden, dass Migranten Geld an Schlepper oder Familie und Freunde im Ausland überweisen. Das Parlament stimmte am Freitag in Berlin mit der überwiegenden Zahl der Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP dafür, auch die AfD und das BSW votierten dafür. Dagegen stimmte die CDU/CSU und die Linke sowie die GrünenAbgeordnete Canan Bayram.
„Mit der Bezahlkarte können Waren und Dienstleistungen des täglichen Lebens bezahlt werden, ebenso wie Lebensmittel im Supermarkt oder auch der Friseurbesuch oder die Fahrkarte am Automaten“, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). „Die Möglichkeit, Bargeld abzuheben, ist aber eingeschränkt unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalles und der Umstände vor Ort. Ein entscheidender Punkt für uns ist dabei, dass Überweisungen, Geldleistungen ins Ausland nicht mehr möglich sind.“
Auf die Einführung der Karte hatten sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidenten der Länder am 6. November verständigt. In dem Gesetz wird nun festgehalten, dass die Leistungsbehörden selbst entscheiden können, wie viel Bargeld die Karteninhaber innerhalb eines bestimmten Zeitraums abheben können. Damit werde „den individuellen Bedürfnissen und Umständen vor Ort“Rechnung getragen. Die Gewerkschaft der
Polizei (GdP) warnte davor, den Anteil des Bargelds für Gef lüchtete zu gering zu halten. Geflüchtete stünden nicht selten unter dem Druck, Krankheitskosten der Familien im Herkunftsland mitzutragen oder schuldeten Schleusern Geld. Diese Drucksituation verschwinde nicht mit der Bezahlkarte und könne sich auch auf die Sicherheit der verbliebenen Familien in den Heimatländern auswirken, erklärte der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke. „Wenn hier nicht Maß und Mitte gehalten werden, besteht das Risiko, dass Gef lüchtete versuchen werden, sich das nötige Geld über kriminelle Machenschaften zu besorgen.“Betroffene dürften nicht in die Kriminalität gedrängt werden.
Die Grünen hatten eine bundesweit einheitliche Regelung nicht für nötig gehalten. Mit der jetzt beschlossenen Regelung sind sie aber einverstanden, da nun gesichert sei, dass niemand dadurch aus der Gesellschaft herausgedrängt werde, wie der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Andreas Audretsch sagte. „Geflüchtete, die in einer Wohnung wohnen, die müssen einen Stromvertrag abschließen können, sonst haben sie nämlich keinen Strom. Das war in der Regelung bislang nicht klar. Jetzt haben wir das völlig eindeutig geregelt.“
Der CDU-Abgeordnete Detlef Seif erklärte, die Karte sei kein Allheilmittel, könne aber dazu beitragen, dass weniger Asylbewerber innerhalb Europas nach Deutschland weiterzögen. Sein Parteikollege Kai Whittaker verurteilte das Vorhaben als unzureichend, da die Bargeldauszahlung nicht wie von der Union gefordert auf 50 Euro im Monat begrenzt werde, zudem fehle ein Vorrang für die Bezahlkarte.