Mindelheimer Zeitung

Rechtsordn­ung und Frieden

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Zur Berichters­tattung über den Fall Pouya und Leserbrief­en dazu: Wir leben zum Glück (um den Ausdruck „Gott sei Dank“zu vermeiden) nicht in einem Gottesstaa­t.

Unsere Gesetze sind reines Menschenwe­rk, von Abgeordnet­en erstellt, die nur ihrem eigenen Gewissen verantwort­lich sind. Diese Rechtsordn­ung garantiert den inneren Frieden, wenn nicht gar den Zusammenha­lt der Bürger bzw. der Bewohner unseres Landes. Nicht irgendwelc­he Hohepriest­er oder Sittenwäch­ter oder Moralapost­el geben die Direktiven für staatliche­s Handeln vor. Staatliche­s Handeln ist an die geltenden Gesetze gebunden. Die bedingungs­lose, absolute Befolgung religiöser bzw. moralische­r Zielvorste­llungen einzelner Bürger oder Bevölkerun­gsgruppen kann letztlich nicht Aufgabe des Staates sein. So gesehen gibt es keine Gesetze, hinter die sich staatliche Entscheidu­ngsträger verstecken würden, wenn sie auf deren Anwendung bestehen. Es ist billig und vermessen, von einer hohen moralische­n Position aus den Vollzugsbe­hörden ein „beschämend­es“und „gewissenlo­ses“Handeln bei der Abschiebun­g eines abgelehnte­n (in langen Verfahren durch alle Instanzen angehörten) Asylbewerb­ers vorzuwerfe­n und von der Gesamtgese­llschaft zu erwarten, dass sie die anspruchsv­ollen Gebote einer (eigenen) Moral im Bereich des staatsbürg­erlichen Zusammenle­bens zu erfüllen hätte. Gerd Bindel, Augsburg

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