19 neue Grundstücke
Projekt Zweiter Abschnitt eines Baugebiets in Markt Rettenbach wird erschlossen
Markt Rettenbach Mit der Erschließung des zweiten Abschnittes des Baugebietes im „Weihermahd“setzt die Gemeinde Markt Rettenbach die Schaffung von Bauplätzen weiter fort. Tiefbauingenieur Heribert Hartmann vom Ingenieurbüro Klinger erläuterte dem Marktrat den Bebauungsplan und das damit verbundene Anlegen von Straßen, Wegen und Wendeplatten. Bürgermeister Alfons Weber sagte, man wolle die Tiefbaumaßnahmen zügig zur Ausschreibung bringen, da es jetzt schon mehr Bewerber gebe als Bauplätze vorhanden seien.
Nach der Erschließung werden 19 Grundstücke – davon zwei für Mehrfamilienhäuser – zur Verfügung stehen. Die Hauptzufahrt wird sechs Meter breit sein, die Stichstraßen fünf Meter, erklärte Hartmann. Mit der Erschließung werde Mitte April begonnen. Sie soll bis Ende September abgeschlossen sein. Zuerst müsse die Zufahrtsstraße in Gottenau im „Mitterösch“fertiggestellt werden. Dort werden dann vier Bauplätze zur Verfügung stehen. Die Bauarbeiten in diesem Bereich sollen sofort beginnen, damit die Erschließung bis Mai fertig ist.
Weil auf dem westlichen Gelände des Wertstoffhofes eine Straße zur Erschließung eines Industriegebietes angelegt werden muss und auch die Fläche des Hofes vergrößert werden soll, wurde die entsprechende Planung dem Gemeinderat vorgestellt. Der Wertstoffhof soll nach Osten hin um ein gutes Stück erweitert werden. Auch nach Norden war ein zusätzlicher Streifen vorgesehen, damit mehr Platz zum Aufstellen von Abfallcontainern geschaffen werden kann. Da dieser Streifen aber mit einer Begrünung und einer Abwassermulde versehen ist, wird diese Erweiterung eventuell nicht erfolgen und daher als eigener Bauabschnitt unter Vorbehalt ausgeschrieben, entschieden die Ratsmitglieder. Der Landkreis fördert die Vergrößerung des Areals mit 50000 Euro. Nachdem die Bebauungspläne für die Baugebiete „Weihermahd 2“und in Wineden zweimal ausgelegen worden war und es keine Beanstandungen mehr gegeben hatte, erließ der Gemeinderat einstimmig die vorgesehenen Satzungsbeschlüsse. Abgelehnt wurde hingegen der Antrag eines Anliegers der Alpenstraße, der dort ein generelles Parkverbot außerhalb zweier vorgeschlagener Parkflächen wünschte. Auch die Polizeibehörde hatte dazu eine ablehnende Stellungnahme abgegeben.