Unter 8,84 Euro geht nichts mehr
Gewerkschaft I NGG warnt vor Tricksereien und präsentiert positive Zwei-Jahres-Bilanz
Unterallgäu Ob Küchenhilfe oder Verkäuferin im Backshop: Wer im Unterallgäu nur den gesetzlichen Mindestlohn bekommt, verdient seit Januar mehr Geld – und zwar 34 Cent pro Stunde. „Genau zwei Jahre gibt es den gesetzlichen Mindestlohn. Und jetzt ist er zum ersten Mal geklettert – auf 8,84 Euro“, sagt Tim Lubecki von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten NGG. Gleichzeitig weist er darauf hin, einen „Lohn-Check“zu machen. Jeder sollte seinen Stundenlohn bis auf den letzten Cent nachrechnen. Der NGG-Geschäftsführer warnt vor „Lohn-Tricksereien durch die Hintertür“: „Es ist eine beliebte Chef-Masche, die Menschen länger arbeiten zu lassen, die Überstunden dabei aber nicht zu bezahlen. Das ist illegal.“
Als Zwei-Jahres-Bilanz zum Mindestlohn hat die NGG jetzt eine Beschäftigungsanalyse vorgelegt. Dazu hat das Pestel-Institut in Hannover Arbeitsmarktdaten der Bundesagentur für Arbeit untersucht. Im Fokus dabei steht auch die JobEntwicklung im Kreis Unterallgäu. Ein Ergebnis: Seit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns sind im Kreis mehr reguläre Arbeitsplätze entstanden. Mitte vergangenen Jahres waren im Unterallgäu 47200 Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt – knapp sieben Prozent mehr als zwei Jahre zuvor.
Die NGG Schwaben hatte sich für den gesetzlichen Mindestlohn stark gemacht. Ihr ging es dabei insbesondere um die Frauen. „Viele von ihnen wurden mit Niedrigstlöhnen abgespeist. Jetzt profitieren gerade sie von einem steigenden Mindestlohn“, sagt Lubecki. So seien im Landkreis derzeit rund 70 Frauen weniger arbeitslos gemeldet als bei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns vor zwei Jahren.