Bürgermeister: „Beschluss war rechtswidrig“
Umstrittene Beförderung und ihre Folgen
Bad Wörishofen Bad Wörishofens Stadtrat hat nach Darstellung von Bürgermeister Paul Gruschka (FW) zwei rechtswidrige Beschlüsse gefasst. Es geht um die Sitzungen vom 19. September und vom 27. Oktober des Vorjahres. Beide Male hatte die Ratsmehrheit den von Gruschka eingebrachten Nachtragshaushalt abgelehnt (wir berichteten). Diese Beschlüsse seien rechtswidrig, sagte Gruschka am Montagabend. Das habe nun das Landratsamt mitgeteilt. Dem Knatsch zugrunde lag eine Beförderung, die Gruschka unter Berufung auf einen Stadtratsbeschluss von 2013 ausgesprochen hatte, vor seiner Amtszeit. Der Stadtrat fühlte sich übergangen, es kam zum Streit. Gruschka habe pflichtwidrig gehandelt, hieß es, die Beförderung sei nichtig, die nötige Stelle im Plan nicht vorhanden.
„Die Rechtsaufsicht sah in dem Stadtratsbeschluss eine ausreichende Grundlage für die Beförderung. Der Landespersonalausschuss meinte, dass die Beförderung eines neuen Stadtratsbeschlusses bedürfe.“So fasste das Rathaus die Situation zusammen. Einen rückwirkenden Beschluss lehnte der Stadtrat ab. Die Beförderung zum 1. Januar 2016 war hinfällig. Stattdessen beförderte der Rat den Beamten zum 1. August. Die Folge waren Rückzahlungen von Bezügen. Schaden sei der Stadt nicht entstanden.
Den nötigen Nachtragshaushalt lehnte der Rat ab. Das Landratsamt hat nun mitgeteilt, dass „die Ablehnung des Nachtragshaushaltes dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung widerspricht und hat die Beschlüsse rechtsaufsichtlich beanstandet“, gab der Bürgermeister bekannt. Ein Nachtragshaushalt sei nun nicht mehr möglich.