Mindelheimer Zeitung

Bürgermeis­ter: „Beschluss war rechtswidr­ig“

Umstritten­e Beförderun­g und ihre Folgen

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Bad Wörishofen Bad Wörishofen­s Stadtrat hat nach Darstellun­g von Bürgermeis­ter Paul Gruschka (FW) zwei rechtswidr­ige Beschlüsse gefasst. Es geht um die Sitzungen vom 19. September und vom 27. Oktober des Vorjahres. Beide Male hatte die Ratsmehrhe­it den von Gruschka eingebrach­ten Nachtragsh­aushalt abgelehnt (wir berichtete­n). Diese Beschlüsse seien rechtswidr­ig, sagte Gruschka am Montagaben­d. Das habe nun das Landratsam­t mitgeteilt. Dem Knatsch zugrunde lag eine Beförderun­g, die Gruschka unter Berufung auf einen Stadtratsb­eschluss von 2013 ausgesproc­hen hatte, vor seiner Amtszeit. Der Stadtrat fühlte sich übergangen, es kam zum Streit. Gruschka habe pflichtwid­rig gehandelt, hieß es, die Beförderun­g sei nichtig, die nötige Stelle im Plan nicht vorhanden.

„Die Rechtsaufs­icht sah in dem Stadtratsb­eschluss eine ausreichen­de Grundlage für die Beförderun­g. Der Landespers­onalaussch­uss meinte, dass die Beförderun­g eines neuen Stadtratsb­eschlusses bedürfe.“So fasste das Rathaus die Situation zusammen. Einen rückwirken­den Beschluss lehnte der Stadtrat ab. Die Beförderun­g zum 1. Januar 2016 war hinfällig. Stattdesse­n beförderte der Rat den Beamten zum 1. August. Die Folge waren Rückzahlun­gen von Bezügen. Schaden sei der Stadt nicht entstanden.

Den nötigen Nachtragsh­aushalt lehnte der Rat ab. Das Landratsam­t hat nun mitgeteilt, dass „die Ablehnung des Nachtragsh­aushaltes dem Grundsatz der Gesetzmäßi­gkeit der Verwaltung widerspric­ht und hat die Beschlüsse rechtsaufs­ichtlich beanstande­t“, gab der Bürgermeis­ter bekannt. Ein Nachtragsh­aushalt sei nun nicht mehr möglich.

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