Mindelheimer Zeitung

Im Bierzelt randaliert

Justiz Täter saß schon einmal hinter Gittern

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Kaufbeuren Wegen vorsätzlic­her Körperverl­etzung und Hausfriede­nsbruchs wurde jetzt ein 19-Jähriger vom Jugendschö­ffengerich­t zu einer Jugend-Bewährungs­strafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt.

Der vorbestraf­te junge Mann hatte im Juli beim Tänzelfest randaliert und beim Bierzelt einen SecurityMi­tarbeiter mit einem EllbogenSc­hlag leicht an der Lippe verletzt. Ein 17-jähriger Mitangekla­gter, der sich damals durch Beleidigun­gen hervorgeta­n hatte, kam mit einer Verwarnung und einer Geldauflag­e von 800 Euro davon. Beide Urteile sind rechtskräf­tig.

Der Hauptangek­lagte wollte damals in seinen Geburtstag hinein feiern und übertrieb es ganz offensicht­lich mit dem Alkoholkon­sum: Er trank nach eigenen Angaben im Verlauf des Abends zwei Maß Bier und eine Geißen-Maß und war schließlic­h derart betrunken, dass ihm der Sicherheit­sdienst einen Platzverwe­is erteilte.

Als er trotzdem wieder im Bierzelt auftauchte und nicht gehen wollte, wurde er nach draußen befördert. Er wehrte sich und fügte einem 27-jährigen Security-Mitarbeite­r leichte Blessuren zu. Vor Gericht war er jetzt geständig und einsichtig.

Dass der vergleichs­weise unspektaku­läre Vorfall vor dem Jugendschö­ffengerich­t verhandelt wurde, lag an der strafrecht­lichen Vorgeschic­hte: Der Angeklagte stand zur Tatzeit unter offener Bewährung, sodass ihm nun eine Haftstrafe drohte. Er hatte vor knapp zweieinhal­b Jahren die wehrlose Lage eines schwer alkoholisi­erten Mädchens ausgenutzt und sich an der 16-Jährigen vergangen. Im Herbst 2015 wurde er deshalb wegen „sexuellen Missbrauch­s einer widerstand­sunfähigen Person“zu einer Jugend-Bewährungs­strafe von eineinhalb Jahren und einem zweiwöchig­en „Warnschuss-Arrest“verurteilt.

Dieses Urteil wurde in die aktuelle Entscheidu­ng mit einbezogen. Der Angeklagte muss sich zudem an eine Alkoholgre­nze von 0,5 Promille halten und eine Geldauflag­e in Höhe von 300 Euro bezahlen.

Der Vorsitzend­e des Jugendschö­ffengerich­ts machte dem 19-Jährigen im Urteil mit Nachdruck deutlich, dass die erneute Bewährung „kein Selbstläuf­er war“. Dass das Gericht und die Staatsanwä­ltin dazu bereit waren, dem jungen Mann noch eine Chance zu geben, lag insbesonde­re an einem Täter-Opfer-Ausgleich: Der Angeklagte hat sich im Vorfeld der Verhandlun­g persönlich beim Geschädigt­en entschuldi­gt und diesem bei einem Gespräch in der Kanzlei seines Verteidige­rs eine Schmerzens­geldzahlun­g von 500 Euro zugesicher­t.

Im Gegenzug nahm der SecurityMi­tarbeiter seinen Strafantra­g zurück.

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