Im Bierzelt randaliert
Justiz Täter saß schon einmal hinter Gittern
Kaufbeuren Wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Hausfriedensbruchs wurde jetzt ein 19-Jähriger vom Jugendschöffengericht zu einer Jugend-Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt.
Der vorbestrafte junge Mann hatte im Juli beim Tänzelfest randaliert und beim Bierzelt einen SecurityMitarbeiter mit einem EllbogenSchlag leicht an der Lippe verletzt. Ein 17-jähriger Mitangeklagter, der sich damals durch Beleidigungen hervorgetan hatte, kam mit einer Verwarnung und einer Geldauflage von 800 Euro davon. Beide Urteile sind rechtskräftig.
Der Hauptangeklagte wollte damals in seinen Geburtstag hinein feiern und übertrieb es ganz offensichtlich mit dem Alkoholkonsum: Er trank nach eigenen Angaben im Verlauf des Abends zwei Maß Bier und eine Geißen-Maß und war schließlich derart betrunken, dass ihm der Sicherheitsdienst einen Platzverweis erteilte.
Als er trotzdem wieder im Bierzelt auftauchte und nicht gehen wollte, wurde er nach draußen befördert. Er wehrte sich und fügte einem 27-jährigen Security-Mitarbeiter leichte Blessuren zu. Vor Gericht war er jetzt geständig und einsichtig.
Dass der vergleichsweise unspektakuläre Vorfall vor dem Jugendschöffengericht verhandelt wurde, lag an der strafrechtlichen Vorgeschichte: Der Angeklagte stand zur Tatzeit unter offener Bewährung, sodass ihm nun eine Haftstrafe drohte. Er hatte vor knapp zweieinhalb Jahren die wehrlose Lage eines schwer alkoholisierten Mädchens ausgenutzt und sich an der 16-Jährigen vergangen. Im Herbst 2015 wurde er deshalb wegen „sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person“zu einer Jugend-Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren und einem zweiwöchigen „Warnschuss-Arrest“verurteilt.
Dieses Urteil wurde in die aktuelle Entscheidung mit einbezogen. Der Angeklagte muss sich zudem an eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille halten und eine Geldauflage in Höhe von 300 Euro bezahlen.
Der Vorsitzende des Jugendschöffengerichts machte dem 19-Jährigen im Urteil mit Nachdruck deutlich, dass die erneute Bewährung „kein Selbstläufer war“. Dass das Gericht und die Staatsanwältin dazu bereit waren, dem jungen Mann noch eine Chance zu geben, lag insbesondere an einem Täter-Opfer-Ausgleich: Der Angeklagte hat sich im Vorfeld der Verhandlung persönlich beim Geschädigten entschuldigt und diesem bei einem Gespräch in der Kanzlei seines Verteidigers eine Schmerzensgeldzahlung von 500 Euro zugesichert.
Im Gegenzug nahm der SecurityMitarbeiter seinen Strafantrag zurück.