Beim Geflügel bitte auch weiter genau hinschauen
Vogelgrippe Trotz Stallpflicht gibt es Mittel und Wege, Hühner Frischluft zu verschaffen. Experten nennen Alternativen
Unterallgäu Eine Entwarnung für die Stallpflicht aller Geflügelsorten ist im Moment bayernweit noch nicht in Sicht (wir berichteten). Damit soll verhindert werden, dass Hühner, Puten, Gänse oder Enten mit infizierten Wildvögeln oder mit dem Kot infizierter Tiere in Kontakt kommen. Doch unter „Aufstallung“ist nicht nur die Unterbringung in festen Ställen zu verstehen. Auch andere bauliche Maßnahmen können den Kontakt mit den Wildvögeln verhindern.
Auf der Seite des Bayerischen Landwirtschaftsministeriums ist zum Beispiel von Volieren oder so genannten Kalt-Scharrräumen die Rede. Für landwirtschaftliche Betriebe mit mehreren Tausend Hühnern lohnt sich der bauliche Aufwand nicht, aber für Halter und Züchter mit weniger Tieren könnte es eine gute Alternative sein.
Diese Bauten müssen eine Überdachung aus Holz, Blech oder Plane vorweisen und seitlich mit einem Gitter oder einem Netz gesichert werden. In der Schrift des Ministeriums wird zu sogenanntem verzinktem Kotgrubengitter mit einer Maschenweite von maximal 2,5 auf fünf Zenitmetern geraten. Auch ein Polyäthylennetz mit einer Maschenweite unter 30 Millimeter kann den Kontakt zu infizierten Wildvögeln unterbinden.
Eine weitere kurzfristige Maßnahme Haltung der meisten Geflügelsorten bei, sie verbessere auch das Stallklima und ermöglicht es den Tieren, frische Luft und Tageslicht zu bekommen und ihr Immunsystem zu stärken.
Die erforderlichen Hygienemaßnahmen beschreibt er in der Empfehlung ebenfalls. Dass sie auch für diese Art der Aufstallung gelten, bekräftigt auch der Leiter des Unterallgäuer Veterinäramtes, Dr. Armin Mareis. Der Zugang zu den Volieren oder Folientunnels muss nicht nur für Nagetiere, sondern auch für andere Haustiere unterbunden werden. Die Stallbesitzer sollen außerdem daran denken, dass fremde Personen nur mit entsprechender Schutzkleidung Zugang zu den Ställen erhalten. „Auch die Hygienevorschriften für Kleidung, Schuhe und den Halter müssen weiterhin eingehalten werden“, ermahnt der Veterinär vom Mindelheimer Landratsamt.