Trumps zweiter Versuch
Überblick Der US-Präsident hat ein neues Dekret mit pauschalen Einreiseverboten unterzeichnet
Washington Im zweiten Anlauf hat Donald Trump ein pauschales Einreiseverbot für Millionen von Bürgern aus muslimisch geprägten Staaten auf den Weg gebracht. Der USPräsident unterzeichnete am Montag ein Dekret, das Passinhabern aus sechs Ländern für 90 Tage und prinzipiell allen Flüchtlingen für 120 Tage die Einreise verwehrt. Ein Überblick:
Was ist neu?
In seiner grundsätzlichen Stoßrichtung orientiert sich Trumps neu gefasstes Dekret eng an der ersten Vorlage aus dem Januar, die von USBundesrichtern vorläufig gestoppt worden war: Es setzt abermals auf pauschale Einreiseverbote. Davon erhofft sich Trump, potenzielle Terroristen von US-Boden fernzuhalten. Das neue Dekret enthält aber einige Klärungen: So wird präzisiert, dass Inhaber von gültigen USVisa und von Green Cards – also unbefristeten Aufenthaltsgenehmigungen – auf jeden Fall einreisen dürfen. Für Bürger mit doppelter Staatsbürgerschaft wie etwa Deutsch-Iraner gilt: Sie dürfen einreisen, wenn sie den Pass jenes Staates verwenden, für den kein Einreiseverbot gilt.
Wer ist betroffen?
Menschen aus dem Sudan, Syrien, dem Iran, Libyen, Somalia und dem Jemen, die nach dem 16. März in die USA einreisen wollen und die bis zu diesem Tag kein gültiges Visum ausgestellt bekommen haben. Wer bis zum 27. Januar, dem Tag des ersten Einreisestopps, über ein Visum verfügte, wird ins Land gelassen.
Warum ist der Irak im Unterschied zum ersten Dekret ausgenommen?
Außenminister Rex Tillerson sagte, das Land sei ein wichtiger Verbündeter im Kampf gegen die Terrormiliz Islamischer Staat (IS). Trumps Beraterin Kellyanne Conway erklärte, der Irak habe seine Sicherheitsüberprüfungen ausgeweitet und sei deshalb nicht mehr auf der Liste.
Was ist nach den 90 Tagen, beziehungsweise nach den 120 Tagen?
Das ist unklar. Auch mit dem neuen Dekret wird ein pauschales Einreiseverbot für alle Flüchtlinge für einen Zeitraum von 120 Tagen verfügt – das soll auch für syrische Flüchtlinge gelten, die im ersten Dekret noch mit einem unbefristeten Einreiseverbot belegt worden waren.
Ab wann gilt das Dekret?
Das Dekret soll erst am 16. März in Kraft treten, um Behörden und Fluggesellschaften Zeit zur Vorbereitung zu geben. Damit soll ein abermaliges Chaos an den Flughäfen ausgeschlossen werden.