An der elektronischen Leine
Justiz Die CSU will Terrorverdächtige überwachen lassen. Schon jetzt kann der Staat Straftäter im Auge behalten
Mindelheim Die Staatsregierung will im Kampf gegen den Terror einen neuen Weg beschreiten. Frauen und Männer, die die Sicherheitsbehörden als mögliche Terroristen einstufen, sollen eine elektronische Fußfessel tragen müssen. So soll die Polizei über Bewegungsprofile immer wissen, wo sich ein solcher Gefährder gerade aufhält. Die elektronische Fußfessel wird bisher nur bei verurteilten Straftätern eingesetzt. Wir haben nachgefragt, wie die Lage in der Region aussieht.
Der Sprecher der Memminger Staatsanwaltschaft Dr. Christoph Ebert sagt, im Zuständigkeitsbereich seiner Behörde gebe es derzeit keinen Straftäter, der per elektronischer Fußfessel überwacht wird. Dieses Instrument wird auch nur sehr selten angewendet. Nach
wurde ein Straftäter im Allgäu auf diese Weise überwacht. Der Mann sitzt inzwischen allerdings wieder ein.
Seit 1. Januar 2011 können in Deutschland besonders gefährliche, aus der Haft entlassene Straftäter im Rahmen der Führungsaufsicht durch eine Weisung nach § 68b Abs. 1 S. 1 Nr. 12 Strafgesetzbuch einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) mittels sogenannter „elektronischer Fußfessel“unterstellt werden, teilt das Bayerische Staatsministerium der Justiz auf Anfrage mit. Nach geltendem Recht ist Voraussetzung für die Anordnung der EAÜ für Haftentlassene, dass sie wegen einer schweren Straftat aus einem abschließenden Straftatenkatalog zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden sind und diese vollständig verbüßt haben. Der genannte Straftatenkatalog umfasst insbesondere schwere Sexual- und Gewaltstraftaten.
Die EAÜ kommt in erster Linie zur Überwachung von sogenannten Ge- und Verbotszonenweisungen zum Einsatz, durch die dem Straftäter aufgegeben wird, etwa das Stadtgebiet seines Wohnsitzes nicht ohne Genehmigung zu verlassen oder sich nicht an bestimmten Orten (zum Beispiel Kinderspielplätze, wenn die überwachte Person wegen Kindesmissbrauch verurteilt wurde) aufzuhalten, die ihm Gelegenheit oder Anreiz zu weiteren Straftaten bieten können. Daneben können die aufgezeichneten Standortdaten von der Polizei genutzt werden, um weitere schwere Straftaten zu verhindern, etwa bei Gefahr für Leib, Leben und die sexuelle Selbstbestimmung oder die persönliche Freiheit. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Daten auch zur Strafverfolgung verwendet werden, insbesondere sofern gegen den Verurteilten der Verdacht einer neuen schweren Straftat besteht. Das EAÜ-Gerät, also die sogenannte „elektronische Fußfessel“, ist mit einem Sender mit GPS-Technik ausgestattet. Die durch die Überwachung gewonnenen Daten werden von der „Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung“(HZD) in Hünfeld gespeichert. Die HZD ist auch für den gesamten technischen Support zuständig. In dieser Firma laufen also sämtliche Daten aller Straftäter ein, die mit elektronischer Fußfessel überwacht werden. Die Auswertung von Erkenntnissen aus der Aufenthaltsüberwachung erfolgt primär durch die „Gemeinsame elektronischen Überwachungsstelle der Länder (GÜL)“in Bad Vilbel. Die GÜL hat die vom System automatisch generierten und von der HZD weitergeleiteten Ereignismeldungen, also zum Beispiel Ge- oder Verbotszonenverletzungen, technische Störungen oder Manipulationen, rund um die Uhr nach den Vorgaben der bayerischen Führungsaufsichtsstellen daraufhin zu filtern, ob möglicherweise eine Reaktion der Polizei und daher deren sofortige Unterrichtung veranlasst ist sowie ob, gegebenenfalls wann und welche Stellen der Justiz (Führungsaufsichtsstelle, Bewährungshilfe) informiert werden sollen. Die Möglichkeit der EAÜ wird von den bayerischen Gerichten gut angenommen. Aktuell gibt es in Bayern 20 Straftäter, die in Freiheit mit der Fußfessel überwacht werden. Wo sich diese Straftäter aufhalten, dazu machte das Ministerium keine Angaben. Eine Bekanntgabe könne die Resozialisierung erschweren.