Für die Gemeinden wird es jetzt ernst
Straßenausbau In vielen Kommunen im Landkreis werden die Bürger noch nicht an den Kosten beteiligt. Sie müssen nun eine entsprechende Satzung erlassen. Andernfalls drohen Konsequenzen
Unterallgäu Viele Gemeinden im Landkreis haben vor Kurzem einen „blauen Brief“vom Landratsamt erhalten, in dem darauf hingewiesen wird, dass eine Straßenausbaubeitrags-Satzung erlassen werden muss. Die Mehrzahl der Kommunen im Unterallgäu sind davon betroffen: Nur 15 von insgesamt 52 Gemeinden (siehe Grafik) haben laut Landratsamt bereits festgelegt, nach welchem Schlüssel die Kosten für Straßenbaumaßnahmen auf die jeweiligen Anlieger aufgeteilt werden. Die anderen müssen nun nachziehen. Sonst drohen Konsequenzen.
Keine Satzung zu erlassen und die Kosten für den Straßenausbau aus den Steuereinnahmen zu zahlen oder gar Kredite dafür aufzunehmen, soll keine Option mehr sein: Städte und Gemeinden haben auch dann die Pflicht, StraßenausbauBeiträge zu erheben, wenn es ihnen finanziell gut geht. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im November vergangenen Jahres in seinem Urteil unmissverständlich klar gemacht. Andernfalls könnten staatliche Zuschüsse gestrichen werden.
Laut Doris Back, Leiterin der Abteilung Sicherheit, Recht und
Bisher wurde noch keine Frist gesetzt
Kommunales am Landratsamt, haben sich bereits viele Bürgermeister an die Kreisbehörde gewandt, die gewillt seien, eine solche Satzung zu erlassen. „Sie werden derzeit von uns in dieser Sache beraten“, erklärt die Abteilungsleiterin. Eine Frist habe man bislang nicht gesetzt.
Dennoch müssen die Gemeinden nun reagieren. Denn sonst könnte die Behörde schon in diesem Jahr beispielsweise den Haushalt einer Kommune ablehnen, die keine entsprechende Satzung hat. Das komme aber immer auf den individuellen Fall an. „Vor allem Gemeinden mit einem defizitären Haushalt“könnten davon betroffen sein, erklärt Back. Das Landratsamt würde dann eine Satzung zur Auflage machen, um den Haushalt zu bewilligen. Sollte sich eine Kommune weiterhin dagegen stemmen, breche für den Ort eine sogenannte „haushaltslose Zeit“an. Dann dürfen laut Back neben den Pflichtaufgaben nur noch Projekte durchgeführt werden, die aus den vergangenen Haushalten heraus finanziert werden. Neue Vorhaben könnten hingegen nicht umgesetzt werden. Ein Grund, weshalb sich viele Bürgermeister bislang davor gescheut hätten, eine solche Satzung zu erlassen, seien mögliche Konflikte mit den Bürgern. „Denn da geht es oft um sehr viel Geld“, sagt die Abteilungsleiterin. Wie hoch der Eigenanteil einer Gemeinde beim Straßenausbau sein darf, ist Back zufolge in einer Mustersatzung des Gemeindetags aufgeführt und richtet sich nach ihren Worten vor allem nach dem Verkehrsaufkommen. Demnach sollte eine Gemeinde bei einer Anliegerstraße maximal 20 Prozent der Kosten selbst tragen, bei einer Haupterschließungsstraße sind es bereits 50 Prozent. Bei einer Hauptverkehrsstraße, auf der viele Fahrzeuge unterwegs sind, sind es bis zu 70 Prozent. »Kommentar