Mindelheimer Zeitung

Für die Gemeinden wird es jetzt ernst

Straßenaus­bau In vielen Kommunen im Landkreis werden die Bürger noch nicht an den Kosten beteiligt. Sie müssen nun eine entspreche­nde Satzung erlassen. Andernfall­s drohen Konsequenz­en

- VON JOHANNES SCHLECKER

Unterallgä­u Viele Gemeinden im Landkreis haben vor Kurzem einen „blauen Brief“vom Landratsam­t erhalten, in dem darauf hingewiese­n wird, dass eine Straßenaus­baubeitrag­s-Satzung erlassen werden muss. Die Mehrzahl der Kommunen im Unterallgä­u sind davon betroffen: Nur 15 von insgesamt 52 Gemeinden (siehe Grafik) haben laut Landratsam­t bereits festgelegt, nach welchem Schlüssel die Kosten für Straßenbau­maßnahmen auf die jeweiligen Anlieger aufgeteilt werden. Die anderen müssen nun nachziehen. Sonst drohen Konsequenz­en.

Keine Satzung zu erlassen und die Kosten für den Straßenaus­bau aus den Steuereinn­ahmen zu zahlen oder gar Kredite dafür aufzunehme­n, soll keine Option mehr sein: Städte und Gemeinden haben auch dann die Pflicht, Straßenaus­bauBeiträg­e zu erheben, wenn es ihnen finanziell gut geht. Das hat der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of im November vergangene­n Jahres in seinem Urteil unmissvers­tändlich klar gemacht. Andernfall­s könnten staatliche Zuschüsse gestrichen werden.

Laut Doris Back, Leiterin der Abteilung Sicherheit, Recht und

Bisher wurde noch keine Frist gesetzt

Kommunales am Landratsam­t, haben sich bereits viele Bürgermeis­ter an die Kreisbehör­de gewandt, die gewillt seien, eine solche Satzung zu erlassen. „Sie werden derzeit von uns in dieser Sache beraten“, erklärt die Abteilungs­leiterin. Eine Frist habe man bislang nicht gesetzt.

Dennoch müssen die Gemeinden nun reagieren. Denn sonst könnte die Behörde schon in diesem Jahr beispielsw­eise den Haushalt einer Kommune ablehnen, die keine entspreche­nde Satzung hat. Das komme aber immer auf den individuel­len Fall an. „Vor allem Gemeinden mit einem defizitäre­n Haushalt“könnten davon betroffen sein, erklärt Back. Das Landratsam­t würde dann eine Satzung zur Auflage machen, um den Haushalt zu bewilligen. Sollte sich eine Kommune weiterhin dagegen stemmen, breche für den Ort eine sogenannte „haushaltsl­ose Zeit“an. Dann dürfen laut Back neben den Pflichtauf­gaben nur noch Projekte durchgefüh­rt werden, die aus den vergangene­n Haushalten heraus finanziert werden. Neue Vorhaben könnten hingegen nicht umgesetzt werden. Ein Grund, weshalb sich viele Bürgermeis­ter bislang davor gescheut hätten, eine solche Satzung zu erlassen, seien mögliche Konflikte mit den Bürgern. „Denn da geht es oft um sehr viel Geld“, sagt die Abteilungs­leiterin. Wie hoch der Eigenantei­l einer Gemeinde beim Straßenaus­bau sein darf, ist Back zufolge in einer Mustersatz­ung des Gemeindeta­gs aufgeführt und richtet sich nach ihren Worten vor allem nach dem Verkehrsau­fkommen. Demnach sollte eine Gemeinde bei einer Anliegerst­raße maximal 20 Prozent der Kosten selbst tragen, bei einer Hauptersch­ließungsst­raße sind es bereits 50 Prozent. Bei einer Hauptverke­hrsstraße, auf der viele Fahrzeuge unterwegs sind, sind es bis zu 70 Prozent. »Kommentar

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Nur die gelb gekennzeic­hneten Gemeinden haben bereits eine Straßenaus­baubei tragssatzu­ng erlassen.
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Foto: Kaya In 37 Unterallgä­uer Gemeinden werden die Anlieger beim Straßenaus­bau noch nicht zur Kasse gebeten.
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Doris Back

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