Kosten gerechter verteilen
Die neue Regelung zur Straßenausbaubeitragssatzung nach dem Gerichtsurteil im vergangenen November führt in den Gemeinden nur zu einem: zu mehr Problemen mit den Bürgern. Denn die Kosten, die Anlieger für den Ausbau berappen müssen, können schnell in den fünfstelligen Bereich gehen. Geld, das wohl nicht jeder einfach so auf der hohen Kante liegen hat. Es stellt sich die Frage, warum derjenige bezahlen muss, dessen Haus sich direkt an der auszubauenden Straße befindet, ein Verkehrsteilnehmer, der diese Straße zwar täglich nutzt, aber etwas weiter entfernt wohnt, hingegen nicht?
Und warum darf eine Gemeinde, die finanziell ziemlich gut dasteht, nicht selbst bestimmen, ob und wie sie ihre Beiträge erhebt? Die neue Regelung hat nur dann wirklich einen Sinn, wenn eine Kommune verschuldet ist und dennoch komplett für den Straßenausbau aufkommen möchte. Denn dadurch würde sich die Schuldensituation weiter verschlechtern. Aber selbst in diesem Fall gibt es Möglichkeiten, die finanzielle Belastung gerechter auf die Bürger zu verteilen. Die Gemeinde Markt Rettenbach etwa hat keine Satzung erlassen und stattdessen die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer etwas angehoben. Die Folge: Jeder Haus- oder Grundstücksbesitzer muss sich zwar an den Kosten beteiligen. Allerdings sind horrende Summen für einen einzelnen Anlieger ausgeschlossen. Das Gerichtsurteil bremst solche guten Ideen aus.