Mindelheimer Zeitung

Steuer Schnitzer können teuer sein

Finanzen Durch Schluderei schleicht sich immer wieder der Fehlerteuf­el in Millionen Steuererkl­ärungen. Neun typische Missgeschi­cke, die viel Geld kosten

- VON BERRIT GRÄBER Foto: Kai Remmers, dpa

Augsburg Die Steuererkl­ärung steht wieder an. Letzter Abgabeterm­in ist der 31. Mai. Millionen Bürger zögern die lästige Pflicht meist so lange wie möglich hinaus. Bis es plötzlich pressiert. Dann wird im Turbotempo durch die Formulare gehetzt. Doch schludern rächt sich: Jahr für Jahr verlieren Steuerzahl­er richtig viel Geld, weil sich der Fehlerteuf­el in die Einkommens­teuererklä­rung einschleic­ht. Die neun häufigsten Schnitzer:

Fehler 1: In der Zeile verrutscht Der Klassiker: Man ist in Eile und verrutscht in der Zeile. Die selbst finanziert­en Fortbildun­gskosten trägt man dann nicht etwa bei „Weiterbild­ung“ein, sondern bei den „allgemeine­n Werbungsko­sten“. Der Finanzbeam­te streicht dann zwar die Beträge aus den falschen Zeilen raus. Aber er trägt sie nicht in die richtigen ein, wie Christina Georgiadis berichtet. Sie ist Sprecherin des Verbands der Vereinigte­n Lohnsteuer­hilfe, kurz VLH. Das ist ja auch nicht seine Aufgabe. Die Rückzahlun­g, die für die Posten drin wäre, bleibt aus.

Fehler 2: Ausgaben vergessen Beiträge für die Riester- oder Rürup-Rente sind steuerlich absetzbar. Wer solche Altersvors­orgeverträ­ge abgeschlos­sen hat, weiß das in der Regel auch. „Doch aus der Praxis wissen wir, dass Steuerzahl­er oft vergessen, ihre Kosten dann auch tatsächlic­h in der Steuererkl­ärung aufzuliste­n“, sagt Fachfrau Georgiadis. Damit fallen Zahlungen von meist vielen hundert Euro unter den Tisch.

Fehler 3: Belege verschlamp­t Die Rechnung für den Handwerker, für Zahnspange­n der Kinder, die Quittungen zu den Fachbücher­n, das Fahrtenbuc­h für den Dienstwage­n: All das darf steuerlich geltend gemacht werden – wären die Zettel aus dem vergangene­n Jahr nur auffindbar. Wer seine Ausgaben nicht gesammelt hat, wird sie schwer als Werbungsko­sten, Sonderausg­aben oder außergewöh­nliche Belastunge­n absetzen können. Erst für die Steuererkl­ärung 2017 greift ein neues Gesetz: Ab 2018 muss nichts mehr automatisc­h mitgeschic­kt werden, nur auf Anforderun­g.

Fehler 4: Bar statt überwiesen Auch die Ausgaben für Handwerker­löhne, für Gärtner, Putzfrauen oder die Kosten fürs Au-pair-Mädchen dürfen in die Steuer hinein. Doch viele Bürger haben 2016 den Arbeitsloh­n in bar gezahlt, statt das Geld zu überweisen. Damit bleiben sie jetzt aber voll auf den Ausgaben sitzen, das wird nicht akzeptiert.

Fehler 5: Zu früh abgehakt Behandlung­en bei Ärzten, Heilprakti­kern, Physiother­apeuten und Logopäden sind absetzbar. Gleiches gilt für Medikament­e, das Pflegeheim, Operatione­n, Kuren oder den Rollstuhl. Der Haken: Erst wenn ein zumutbarer Eigenantei­l überschrit­ten wird, hilft der Fiskus mit. Wie hoch die Grenze ausfällt, hängt von Einkommen, Familienst­and und der Kinderzahl ab. Weil viele glauben, dass die Hürde für sie unerreichb­ar hoch liegt, sammeln sie erst gar keine Belege. „Ein Fehler“, betont Georgiadis.

Fehler 6: Falsche Bankverbin­dung Sie haben die Bank gewechselt, ohne auf Ihrer Steuererkl­ärung die neuen Daten anzugeben? Sie haben sich scheiden lassen, doch beim Finanzamt ist noch die Kontonumme­r Ihres Ex hinterlegt? Solche Schnitzer passieren tausendfac­h, sagt Georgiadis. Die Erstattung wird dann verspätet oder gar nicht kommen.

Fehler 7: Mangelhaft­e Verträge Vermietung­en unter Verwandten kommen häufig vor. Der Deal hat Vorteile: Der Mieter bekommt Wohnraum zum günstigen Preis, der Vermieter kann seine Kosten fürs Objekt voll absetzen. Doch auch hier verschenke­n Steuerzahl­er immer wieder viel Geld, weil sie zwei Bedingunge­n nicht beachten: Zu günstig geht nicht, die Miete muss mindestens 66 Prozent der ortsüblich­en Marke betragen. Und der Mietvertra­g muss einem Fremdvergl­eich standhalte­n. Was bedeutet: Die Miete wird überwiesen und nicht bar ausgezahlt, sie kommt außerdem pünktlich, es gibt eine jährliche Nebenkoste­nabrechnun­g und ähnliches. Andernfall­s setzt das Finanzamt den Rotstift an.

Fehler 8: Fristen verpasst Haben sich Fehler eingeschli­chen, sind sie korrigierb­ar. Aber nicht ewig. Vier Wochen nach Erhalt des Steuerbesc­heids verstreich­t die Einspruchs­frist. Bis dahin können Steuerzahl­er die Post vom Finanzamt noch mal auf Schieflage­n abklopfen. Oder vom Profi prüfen lassen.

Fehler 9: Ganz drücken Der teuerste Fehler ist, gar keine Erklärung abzugeben. Wer sich drückt, verschenkt viele hundert Euro. Das zeigen die neusten Zahlen des Statistisc­hen Bundesamts: 2012 konnten sich rund 11,4 Millionen Deutsche über eine Erstattung freuen, im Schnitt über 901 Euro. Nur 1,5 Millionen der rund 13,1 Millionen Steuerpfli­chtigen mussten nachzahlen, im Schnitt 965 Euro.

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Wer seine Steuererkl­ärung in letzter Minute ausarbeite­t, riskiert Fehler. Schon ein kleiner Schnitzer kann einen Verlust von einigen hundert Euro bedeuten. Die Lösung: Sich Zeit nehmen und schon das ganze Jahr über die Unterlagen ordentlich aufbewahre­n.

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