Steuer Schnitzer können teuer sein
Finanzen Durch Schluderei schleicht sich immer wieder der Fehlerteufel in Millionen Steuererklärungen. Neun typische Missgeschicke, die viel Geld kosten
Augsburg Die Steuererklärung steht wieder an. Letzter Abgabetermin ist der 31. Mai. Millionen Bürger zögern die lästige Pflicht meist so lange wie möglich hinaus. Bis es plötzlich pressiert. Dann wird im Turbotempo durch die Formulare gehetzt. Doch schludern rächt sich: Jahr für Jahr verlieren Steuerzahler richtig viel Geld, weil sich der Fehlerteufel in die Einkommensteuererklärung einschleicht. Die neun häufigsten Schnitzer:
Fehler 1: In der Zeile verrutscht Der Klassiker: Man ist in Eile und verrutscht in der Zeile. Die selbst finanzierten Fortbildungskosten trägt man dann nicht etwa bei „Weiterbildung“ein, sondern bei den „allgemeinen Werbungskosten“. Der Finanzbeamte streicht dann zwar die Beträge aus den falschen Zeilen raus. Aber er trägt sie nicht in die richtigen ein, wie Christina Georgiadis berichtet. Sie ist Sprecherin des Verbands der Vereinigten Lohnsteuerhilfe, kurz VLH. Das ist ja auch nicht seine Aufgabe. Die Rückzahlung, die für die Posten drin wäre, bleibt aus.
Fehler 2: Ausgaben vergessen Beiträge für die Riester- oder Rürup-Rente sind steuerlich absetzbar. Wer solche Altersvorsorgeverträge abgeschlossen hat, weiß das in der Regel auch. „Doch aus der Praxis wissen wir, dass Steuerzahler oft vergessen, ihre Kosten dann auch tatsächlich in der Steuererklärung aufzulisten“, sagt Fachfrau Georgiadis. Damit fallen Zahlungen von meist vielen hundert Euro unter den Tisch.
Fehler 3: Belege verschlampt Die Rechnung für den Handwerker, für Zahnspangen der Kinder, die Quittungen zu den Fachbüchern, das Fahrtenbuch für den Dienstwagen: All das darf steuerlich geltend gemacht werden – wären die Zettel aus dem vergangenen Jahr nur auffindbar. Wer seine Ausgaben nicht gesammelt hat, wird sie schwer als Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen absetzen können. Erst für die Steuererklärung 2017 greift ein neues Gesetz: Ab 2018 muss nichts mehr automatisch mitgeschickt werden, nur auf Anforderung.
Fehler 4: Bar statt überwiesen Auch die Ausgaben für Handwerkerlöhne, für Gärtner, Putzfrauen oder die Kosten fürs Au-pair-Mädchen dürfen in die Steuer hinein. Doch viele Bürger haben 2016 den Arbeitslohn in bar gezahlt, statt das Geld zu überweisen. Damit bleiben sie jetzt aber voll auf den Ausgaben sitzen, das wird nicht akzeptiert.
Fehler 5: Zu früh abgehakt Behandlungen bei Ärzten, Heilpraktikern, Physiotherapeuten und Logopäden sind absetzbar. Gleiches gilt für Medikamente, das Pflegeheim, Operationen, Kuren oder den Rollstuhl. Der Haken: Erst wenn ein zumutbarer Eigenanteil überschritten wird, hilft der Fiskus mit. Wie hoch die Grenze ausfällt, hängt von Einkommen, Familienstand und der Kinderzahl ab. Weil viele glauben, dass die Hürde für sie unerreichbar hoch liegt, sammeln sie erst gar keine Belege. „Ein Fehler“, betont Georgiadis.
Fehler 6: Falsche Bankverbindung Sie haben die Bank gewechselt, ohne auf Ihrer Steuererklärung die neuen Daten anzugeben? Sie haben sich scheiden lassen, doch beim Finanzamt ist noch die Kontonummer Ihres Ex hinterlegt? Solche Schnitzer passieren tausendfach, sagt Georgiadis. Die Erstattung wird dann verspätet oder gar nicht kommen.
Fehler 7: Mangelhafte Verträge Vermietungen unter Verwandten kommen häufig vor. Der Deal hat Vorteile: Der Mieter bekommt Wohnraum zum günstigen Preis, der Vermieter kann seine Kosten fürs Objekt voll absetzen. Doch auch hier verschenken Steuerzahler immer wieder viel Geld, weil sie zwei Bedingungen nicht beachten: Zu günstig geht nicht, die Miete muss mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Marke betragen. Und der Mietvertrag muss einem Fremdvergleich standhalten. Was bedeutet: Die Miete wird überwiesen und nicht bar ausgezahlt, sie kommt außerdem pünktlich, es gibt eine jährliche Nebenkostenabrechnung und ähnliches. Andernfalls setzt das Finanzamt den Rotstift an.
Fehler 8: Fristen verpasst Haben sich Fehler eingeschlichen, sind sie korrigierbar. Aber nicht ewig. Vier Wochen nach Erhalt des Steuerbescheids verstreicht die Einspruchsfrist. Bis dahin können Steuerzahler die Post vom Finanzamt noch mal auf Schieflagen abklopfen. Oder vom Profi prüfen lassen.
Fehler 9: Ganz drücken Der teuerste Fehler ist, gar keine Erklärung abzugeben. Wer sich drückt, verschenkt viele hundert Euro. Das zeigen die neusten Zahlen des Statistischen Bundesamts: 2012 konnten sich rund 11,4 Millionen Deutsche über eine Erstattung freuen, im Schnitt über 901 Euro. Nur 1,5 Millionen der rund 13,1 Millionen Steuerpflichtigen mussten nachzahlen, im Schnitt 965 Euro.