„Die Kuh ist vom Eis“
Hauptstraße Landratsamt Unterallgäu bestätigt Beschlüsse des Ramminger Gemeinderates zum Ausbau der Hauptstraße
Rammingen Mit Genugtuung hat Bürgermeister Anton Schwele die Entscheidung der Kommunalaufsicht bekannt gegeben, dass bei den Beschlüssen zur Abrechnung der Gebühren für den Ausbau der Hauptstraße keine Fehler gemacht wurden. Die Kommunalaufsicht beim Landratsamt schließt sich laut Schwele mittlerweile der Rechtsauffassung der Gemeinde an und wird die Beschlüsse des Gemeinderates zum Ausbau der Hauptstraße nicht kommunalaufsichtlich beanstanden oder aufheben.
Nach Meinung des Landratsamtes durfte der Gemeinderat die bisherigen Beschlüsse zwischen 2007 und 2016 zum Ausbau der Hauptstraße fassen, ohne gegen Vorschriften der Bayerischen Gemeindeordnung zu verstoßen. Die betroffenen Gemeinderatsmitglieder seien bei allen Entscheidungen über den Ausbau nicht persönlich beteiligt oder befangen gewesen.
Demzufolge könnten, so das Landratsamt, die Teilstrecken als sogenannter Teilstreckenausbau jeweils für sich abgerechnet werden, wobei alle Anlieger der Hauptstraße bei jeder Teilstrecke beitragspflichtig seien. Dem von der Verwaltungsgemeinschaft Türkheim vorgeschlagenen Bauprogramm (Wertung des Ausbaus der Hauptstraße Nord und der Hauptstraße Süd als eine Teilstrecke) komme aufgrund der Ablehnung durch den Gemeinderat keine rechtliche Bedeutung zu. Besonders geärgert hatte sich Schwele über die Berichterstattung und Kommentierung in der Mindelheimer
Zeitung über die Beschlüsse des Gemeinderates zum Ausbau der Hauptstraße und einer angeblichen „Befangenheit“der Mehrzahl der Gemeinderatsmitglieder. Hier sei behauptet worden, dass das Landratsamt die Beschlüsse „gekippt“bzw. für „ungültig“erklärt habe. Laut Schwele sei „sensationsgierig“das rechtlich unverbindliche Schreiben des Landratsamtes als „schallende Ohrfeige“verkauft worden.
Zudem sei behauptet worden, dass der Gemeinderat Rammingen beim Beschluss rund um den Ausbau der Hauptstraße Fehler gemacht habe, die jetzt korrigiert werden müssen. Für Schwele steht fest: „Aus offensichtlicher Unkenntnis über Inhalt und Bedeutung schwieriger juristischer Fachbegriffe (Bauprogramm, Abschnittsbildung, Teilstreckenausbau, persönliche Beteiligung) war die Berichterstattung über die komplizierte Materie viel zu ungenau.“Es sei vielmehr versucht worden, die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder „zu diffamieren“.
Laut Schwele wäre es für eine persönliche Beteiligung nur von Bedeutung gewesen, wenn der Vorschlag der Verwaltungsgemeinschaft vom Gemeinderat angenommen worden wäre, weil dann auch die Kosten der Ausbaustrecke Nord gegenüber den Bürgern abgerechnet werden müssten. So bleibt es dabei, dass die Kosten der Ausbaustrecke Nord mangels entsprechender Streckenlänge nicht umgelegt werden. Das Landratsamt kommt nach seiner rechtlichen Prüfung zu folgendem abschließenden Ergebnis: „Aus diesen Gründen sieht das Landratsamt von einer Beanstandung nach Art. 112 GO bzw. einer Bestellung eines Vertreters nach Art. 114 GO zum jetzigen Zeitpunkt ab“.
Bürgermeister Anton Schwele zeigte sich erleichtert: „Ich bin froh, dass das Landratsamt jetzt unsere Rechtsauffassung teilt und dem Gemeinderat keine Fehler vorgeworfen werden“. Die Berichterstattung bezeichnete er als „sensationshaschend, undifferenziert und beleidigendend“.
Das Landratsamt habe jetzt in der Sache ausdrücklich bestätigt, dass der nachträgliche Erlass eines Bauprogrammes rechtlich zweifelhaft gewesen wäre. „Welchen Fehler hat der Gemeinderat dann mit einer Ablehnung des Bauprogrammes gemacht?“, fragt Schwele in einer Pressemitteilung an die Mindelheimer Zeitung. Sein Fazit: „Nach dieser unnötigen, mehrmonatigen Verzögerung können wir jetzt wieder unsere Arbeit machen und mit dem Ausbau der Hauptstraße fortfahren.“