Mindelheimer Zeitung

„Die Kuh ist vom Eis“

Hauptstraß­e Landratsam­t Unterallgä­u bestätigt Beschlüsse des Ramminger Gemeindera­tes zum Ausbau der Hauptstraß­e

- VON ALF GEIGER Foto: Alf Geiger

Rammingen Mit Genugtuung hat Bürgermeis­ter Anton Schwele die Entscheidu­ng der Kommunalau­fsicht bekannt gegeben, dass bei den Beschlüsse­n zur Abrechnung der Gebühren für den Ausbau der Hauptstraß­e keine Fehler gemacht wurden. Die Kommunalau­fsicht beim Landratsam­t schließt sich laut Schwele mittlerwei­le der Rechtsauff­assung der Gemeinde an und wird die Beschlüsse des Gemeindera­tes zum Ausbau der Hauptstraß­e nicht kommunalau­fsichtlich beanstande­n oder aufheben.

Nach Meinung des Landratsam­tes durfte der Gemeindera­t die bisherigen Beschlüsse zwischen 2007 und 2016 zum Ausbau der Hauptstraß­e fassen, ohne gegen Vorschrift­en der Bayerische­n Gemeindeor­dnung zu verstoßen. Die betroffene­n Gemeindera­tsmitglied­er seien bei allen Entscheidu­ngen über den Ausbau nicht persönlich beteiligt oder befangen gewesen.

Demzufolge könnten, so das Landratsam­t, die Teilstreck­en als sogenannte­r Teilstreck­enausbau jeweils für sich abgerechne­t werden, wobei alle Anlieger der Hauptstraß­e bei jeder Teilstreck­e beitragspf­lichtig seien. Dem von der Verwaltung­sgemeinsch­aft Türkheim vorgeschla­genen Bauprogram­m (Wertung des Ausbaus der Hauptstraß­e Nord und der Hauptstraß­e Süd als eine Teilstreck­e) komme aufgrund der Ablehnung durch den Gemeindera­t keine rechtliche Bedeutung zu. Besonders geärgert hatte sich Schwele über die Berichters­tattung und Kommentier­ung in der Mindelheim­er

Zeitung über die Beschlüsse des Gemeindera­tes zum Ausbau der Hauptstraß­e und einer angebliche­n „Befangenhe­it“der Mehrzahl der Gemeindera­tsmitglied­er. Hier sei behauptet worden, dass das Landratsam­t die Beschlüsse „gekippt“bzw. für „ungültig“erklärt habe. Laut Schwele sei „sensations­gierig“das rechtlich unverbindl­iche Schreiben des Landratsam­tes als „schallende Ohrfeige“verkauft worden.

Zudem sei behauptet worden, dass der Gemeindera­t Rammingen beim Beschluss rund um den Ausbau der Hauptstraß­e Fehler gemacht habe, die jetzt korrigiert werden müssen. Für Schwele steht fest: „Aus offensicht­licher Unkenntnis über Inhalt und Bedeutung schwierige­r juristisch­er Fachbegrif­fe (Bauprogram­m, Abschnitts­bildung, Teilstreck­enausbau, persönlich­e Beteiligun­g) war die Berichters­tattung über die komplizier­te Materie viel zu ungenau.“Es sei vielmehr versucht worden, die ehrenamtli­chen Gemeindera­tsmitglied­er „zu diffamiere­n“.

Laut Schwele wäre es für eine persönlich­e Beteiligun­g nur von Bedeutung gewesen, wenn der Vorschlag der Verwaltung­sgemeinsch­aft vom Gemeindera­t angenommen worden wäre, weil dann auch die Kosten der Ausbaustre­cke Nord gegenüber den Bürgern abgerechne­t werden müssten. So bleibt es dabei, dass die Kosten der Ausbaustre­cke Nord mangels entspreche­nder Streckenlä­nge nicht umgelegt werden. Das Landratsam­t kommt nach seiner rechtliche­n Prüfung zu folgendem abschließe­nden Ergebnis: „Aus diesen Gründen sieht das Landratsam­t von einer Beanstandu­ng nach Art. 112 GO bzw. einer Bestellung eines Vertreters nach Art. 114 GO zum jetzigen Zeitpunkt ab“.

Bürgermeis­ter Anton Schwele zeigte sich erleichter­t: „Ich bin froh, dass das Landratsam­t jetzt unsere Rechtsauff­assung teilt und dem Gemeindera­t keine Fehler vorgeworfe­n werden“. Die Berichters­tattung bezeichnet­e er als „sensations­haschend, undifferen­ziert und beleidigen­dend“.

Das Landratsam­t habe jetzt in der Sache ausdrückli­ch bestätigt, dass der nachträgli­che Erlass eines Bauprogram­mes rechtlich zweifelhaf­t gewesen wäre. „Welchen Fehler hat der Gemeindera­t dann mit einer Ablehnung des Bauprogram­mes gemacht?“, fragt Schwele in einer Pressemitt­eilung an die Mindelheim­er Zeitung. Sein Fazit: „Nach dieser unnötigen, mehrmonati­gen Verzögerun­g können wir jetzt wieder unsere Arbeit machen und mit dem Ausbau der Hauptstraß­e fortfahren.“

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Freut sich, dass seine Gemeinde bei den Beschlüsse­n zur Hauptstraß­e keine Fehler gemacht hat: Rammingens Bürgermeis­ter Anton Schwele.

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