Mindelheimer Zeitung

Neue Probleme mit ein paar alten Drogen

Justiz Vergesslic­hkeit bringt Mann auf dem Weg nach Bad Wörishofen vor Kadi

- VON MAREIKE KEIPER

Bad Wörishofen Schusselig­keit kann zu mancher Misslage führen. Das bekam jetzt ein 20-Jähriger zu spüren, der sich vor dem Schöffenge­richt Kaufbeuren wegen des Besitzes von Rauschmitt­eln verantwort­en musste.

Der Mann war, wie er sagt, Anfang Februar dieses Jahr von Kaufbeuren auf dem Weg zu Freunden nach Bad Wörishofen unterwegs, als ihn die Polizei beim Umsteigen am Bahnhof in Buchloe kontrollie­rte. Dabei erwischten ihn die Beamten mit einem kleinen Röhrchen, in dem sich 0,13 Gramm Amphetamin­e befanden. Der Angeklagte erzählte, er habe zu dem Zeitpunkt eine alte Tasche bei sich gehabt, weil sich die neue Tasche für Näharbeite­n bei seiner Mutter befand. Ihm sei nicht aufgefalle­n, dass sich das Röhrchen mit Amphetamin­en darin befand. Weil der junge Mann in der Vergangenh­eit bereits häufiger mit Rauschmitt­eln zu tun hatte und nachweisen konnte, dass er seit einem Jahr keine Drogen mehr konsumiert, behauptete der Mann, das Röhrchen „mit nicht mal einer halben Nase voll Speed“stamme noch von früher. Damals hatte er selbst Marihuanap­flanzen angebaut, mit Haschisch und Marihuana gedealt und selbst verschiede­nste Rauschmitt­el zu sich genommen.

Das habe sich geändert, als die Polizei im Februar 2016 in seiner Wohnung Kokain, THC sowie Amphetamin­e sicherstel­lte. Von der Zeit vor dieser Hausdurchs­uchung stammten die in diesem Februar gefundenen Drogen, erklärte sich der junge Mann. Die Beamten, die damals in seiner Wohnung gewesen waren, hätten das Röhrchen übersehen.

Auch der Polizist, der ihn kontrollie­rt hatte und als Zeuge vor Gericht geladen war, berichtete, dass der 20-Jährige bei der Durchsuchu­ng am Buchloer Bahnhof zwar nervös, aber auch überrascht über den Fund gewirkt hatte.

Das rettete den 20-Jährigen, denn weil das Gericht den Mann bereits wegen des Funds bei der Hausdurchs­uchung verurteilt und er seine Strafe bereits verbüßt hatte, wurde dieses Verfahren eingestell­t. Es konnte nicht bewiesen werden, dass die Drogen nach der Durchsuchu­ng im Februar 2016 in die Tasche gelangt sind.

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Foto: Widemann Mit solchen Schnelltes­ts überprüft die Polizei mögliche Drogenkons­umenten. Im vorliegend­en Fall war das aber nicht nötig. Es fand sich ein Röhrchen mit Am phetamin.

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