Fahrer mit Laser geblendet
Justiz Ein Mann gefährdet nacht Autofahrer auf der A 96. Es ist nicht die einzige Tat, die ihm vor Gericht zur Last gelegt wird
Unterallgäu Es ist nur dem Zufall zu verdanken, dass an diesem Februarabend nichts Schlimmeres passiert ist: Ein heute 25-Jähriger hat vor gut einem Jahr mit dem Laserpointer Menschen geblendet, die nachts auf der A 96 unterwegs waren. „Bei mir wurde alles grün“, schildert einer der betroffenen Autofahrer diesen Moment vor Gericht. Er sei vom Gas gegangen, weil er durch das Licht die Straße nicht mehr richtig gesehen habe. Und er war nicht der Einzige, dem der 25-Jährige in den Wagen geleuchtet hatte. Wegen dieser und anderer Taten musste sich der junge Mann nun vor Gericht verantworten.
Der 25-jährige Tscheche ist selbst Lastwagenfahrer. Nach Feierabend saß er an besagtem Februarabend gemeinsam mit zwei Kollegen im Fahrerhäuschen eines anderen Lkws auf einem Firmenparkplatz nahe der Autobahn. Die Männer tranken gemeinsam Alkohol – „da ist die Dummheit größer geworden“, erklärte Thomas Braun, der Verteidiger des 25-Jährigen vor Gericht. Etwa 20 Minuten lang leuchtete der Lastwagenfahrer mit dem Laserpointer umher, auch in Richtung Autobahn. Er habe dabei niemanden verletzen wollen, sagte der Angeklagte. „Das war für mich eine Art Spiel.“Die Aussage des Pförtners, der das Treiben durch die Kamera beobachtet hatte, bestätigt das: Der junge Mann habe sich teils „in komischer Videospielmanier“um den Lkw herum bewegt und so getan, als würde er Dinge abschießen.
Mindestens vier Mal erwischte er bei seinen Laserpointer-Spielchen auch Fahrer, die gerade auf dem Gelände der Firma beziehungsweise auf der Autobahn unterwegs waren. „Der Laser war ziemlich stark“, sagte einer der Betroffenen vor Gericht. Ein anderer sagte aus, dass ihm noch Tage danach die Augen wehgetan hätten und er zwei Tage krankgeschrieben war, weil er seiner Arbeit am Computer nicht nachgehen konnte. Er habe immer wieder farbige Punkte gesehen, als ob er ohne Schutzbrille geschweißt hätte. Ein weiterer Fahrer litt nach dem Vorfall unter Augen- und Kopfschmerzen. Immerhin, das steht heute fest: Bleibende Schäden hat keines der Opfer davongetragen.
Nachdem das Licht des Laserpointers sie getroffen hatte, meldeten sich die Männer sofort an der Pforte der Firma. Durch die Kamera konnten sie gemeinsam mit dem Pförtner erkennen, aus welchem Lastwagen der Lichtstrahl kam – sodass die drei hinzugerufenen Polizeistreifen sofort wussten, wohin sie mussten. Bei der Kontrolle im Führerhaus des Lastwagens wollten die Polizisten die Ausweispapiere der drei Männer sehen. Der 25-Jährige machte den Beamten deutlich, dass er seinen Pass in seinem eigenen Lastwagen hatte – und so folgten sie ihm.
Doch auf dem Weg dorthin hatten die Polizisten immer stärker den Eindruck, dass der junge Mann flüchten wollte, also hielten sie ihn am Arm fest. Als er ihnen den Ausweis offen- sichtlich nicht zeigen wollte und sich wehrte, legten sie ihm Handschellen an. Von dem folgenden Gerangel hatten nun auch die anderen Beamten mitbekommen. Zu viert bugsierten sie den 25-Jährigen in ein Polizeiauto. Der Mann schlug und trat dabei so um sich, dass er zwei Beamte leicht verletzte – und so die Anklageschrift um einen weiteren Punkt ergänzte.
Nachdem im August 2016 Haftbefehl ergangen war, wurde der 25-Jährige im Oktober vergangenen Jahres in seiner Heimat vorläufig festgenommen und im Dezember nach Deutschland überstellt. Seitdem sitzt er hier in Untersuchungshaft. Vorbestraft ist er nicht, allerdings wurde schon zwei Mal ein Fahrverbot gegen ihn verhängt, unter anderem, weil er unter dem Einfluss von „berauschenden Mitteln“gefahren war. Seit der Mann 18 Jahre alt ist, ist er als Kraftfahrer im Einsatz, zuletzt fuhr er zwischen zwanzigund dreißigtausend Kilometern im Jahr. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidiger forderten eine Haftstrafe auf Bewährung von einem Jahr. „Er saß sechs Monate in Haft, das ist ausreichend“, fand Rechtsanwalt Thomas Braun. Richterin Barbara Roßdeutscher schloss sich in ihrem Urteil an, ergänzte es jedoch um den Entzug der Fahrerlaubnis: Der 25-Jährige darf in Deutschland für mindestens eineinhalb Jahre kein Fahrzeug führen und sich zudem drei Jahre lang nichts zu schulden kommen lassen, sonst muss er seine Haftstrafe absitzen. „Ich denke und hoffe, dass Ihnen das eine Lehre war“, schloss Roßdeutscher. Da ihm durch das Urteil seine Verdienstgrundlage fehle, sah sie von einer Geldstrafe ab.
Der Verdächtige wollte der Polizei seinen Pass nicht zeigen