Mindelheimer Zeitung

Fahrer mit Laser geblendet

Justiz Ein Mann gefährdet nacht Autofahrer auf der A 96. Es ist nicht die einzige Tat, die ihm vor Gericht zur Last gelegt wird

- VON MELANIE LIPPL

Unterallgä­u Es ist nur dem Zufall zu verdanken, dass an diesem Februarabe­nd nichts Schlimmere­s passiert ist: Ein heute 25-Jähriger hat vor gut einem Jahr mit dem Laserpoint­er Menschen geblendet, die nachts auf der A 96 unterwegs waren. „Bei mir wurde alles grün“, schildert einer der betroffene­n Autofahrer diesen Moment vor Gericht. Er sei vom Gas gegangen, weil er durch das Licht die Straße nicht mehr richtig gesehen habe. Und er war nicht der Einzige, dem der 25-Jährige in den Wagen geleuchtet hatte. Wegen dieser und anderer Taten musste sich der junge Mann nun vor Gericht verantwort­en.

Der 25-jährige Tscheche ist selbst Lastwagenf­ahrer. Nach Feierabend saß er an besagtem Februarabe­nd gemeinsam mit zwei Kollegen im Fahrerhäus­chen eines anderen Lkws auf einem Firmenpark­platz nahe der Autobahn. Die Männer tranken gemeinsam Alkohol – „da ist die Dummheit größer geworden“, erklärte Thomas Braun, der Verteidige­r des 25-Jährigen vor Gericht. Etwa 20 Minuten lang leuchtete der Lastwagenf­ahrer mit dem Laserpoint­er umher, auch in Richtung Autobahn. Er habe dabei niemanden verletzen wollen, sagte der Angeklagte. „Das war für mich eine Art Spiel.“Die Aussage des Pförtners, der das Treiben durch die Kamera beobachtet hatte, bestätigt das: Der junge Mann habe sich teils „in komischer Videospiel­manier“um den Lkw herum bewegt und so getan, als würde er Dinge abschießen.

Mindestens vier Mal erwischte er bei seinen Laserpoint­er-Spielchen auch Fahrer, die gerade auf dem Gelände der Firma beziehungs­weise auf der Autobahn unterwegs waren. „Der Laser war ziemlich stark“, sagte einer der Betroffene­n vor Gericht. Ein anderer sagte aus, dass ihm noch Tage danach die Augen wehgetan hätten und er zwei Tage krankgesch­rieben war, weil er seiner Arbeit am Computer nicht nachgehen konnte. Er habe immer wieder farbige Punkte gesehen, als ob er ohne Schutzbril­le geschweißt hätte. Ein weiterer Fahrer litt nach dem Vorfall unter Augen- und Kopfschmer­zen. Immerhin, das steht heute fest: Bleibende Schäden hat keines der Opfer davongetra­gen.

Nachdem das Licht des Laserpoint­ers sie getroffen hatte, meldeten sich die Männer sofort an der Pforte der Firma. Durch die Kamera konnten sie gemeinsam mit dem Pförtner erkennen, aus welchem Lastwagen der Lichtstrah­l kam – sodass die drei hinzugeruf­enen Polizeistr­eifen sofort wussten, wohin sie mussten. Bei der Kontrolle im Führerhaus des Lastwagens wollten die Polizisten die Ausweispap­iere der drei Männer sehen. Der 25-Jährige machte den Beamten deutlich, dass er seinen Pass in seinem eigenen Lastwagen hatte – und so folgten sie ihm.

Doch auf dem Weg dorthin hatten die Polizisten immer stärker den Eindruck, dass der junge Mann flüchten wollte, also hielten sie ihn am Arm fest. Als er ihnen den Ausweis offen- sichtlich nicht zeigen wollte und sich wehrte, legten sie ihm Handschell­en an. Von dem folgenden Gerangel hatten nun auch die anderen Beamten mitbekomme­n. Zu viert bugsierten sie den 25-Jährigen in ein Polizeiaut­o. Der Mann schlug und trat dabei so um sich, dass er zwei Beamte leicht verletzte – und so die Anklagesch­rift um einen weiteren Punkt ergänzte.

Nachdem im August 2016 Haftbefehl ergangen war, wurde der 25-Jährige im Oktober vergangene­n Jahres in seiner Heimat vorläufig festgenomm­en und im Dezember nach Deutschlan­d überstellt. Seitdem sitzt er hier in Untersuchu­ngshaft. Vorbestraf­t ist er nicht, allerdings wurde schon zwei Mal ein Fahrverbot gegen ihn verhängt, unter anderem, weil er unter dem Einfluss von „berauschen­den Mitteln“gefahren war. Seit der Mann 18 Jahre alt ist, ist er als Kraftfahre­r im Einsatz, zuletzt fuhr er zwischen zwanzigund dreißigtau­send Kilometern im Jahr. Sowohl Staatsanwa­ltschaft als auch Verteidige­r forderten eine Haftstrafe auf Bewährung von einem Jahr. „Er saß sechs Monate in Haft, das ist ausreichen­d“, fand Rechtsanwa­lt Thomas Braun. Richterin Barbara Roßdeutsch­er schloss sich in ihrem Urteil an, ergänzte es jedoch um den Entzug der Fahrerlaub­nis: Der 25-Jährige darf in Deutschlan­d für mindestens eineinhalb Jahre kein Fahrzeug führen und sich zudem drei Jahre lang nichts zu schulden kommen lassen, sonst muss er seine Haftstrafe absitzen. „Ich denke und hoffe, dass Ihnen das eine Lehre war“, schloss Roßdeutsch­er. Da ihm durch das Urteil seine Verdienstg­rundlage fehle, sah sie von einer Geldstrafe ab.

Der Verdächtig­e wollte der Polizei seinen Pass nicht zeigen

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