Mindelheimer Zeitung

Die Verkehrswa­cht hat jetzt genug

Nach der Hängeparti­e um den Verkehrsüb­ungsplatz in Bad Wörishofen schlägt der Verein jetzt vor, das Projekt in einer anderen Gemeinde zu verwirklic­hen

- VON MARKUS HEINRICH

Bad Wörishofen Nächste Wende in Sachen Verkehrsüb­ungsplatz: Die Kreisverke­hrswacht kündigte am Donnerstag an, einen anderen Standort für die Ausbildung­sfläche für Schulkinde­r zu suchen, einen Standort in einer anderen Gemeinde. Bei den Gemeinden Ettringen und Markt Wald habe man bereits angefragt. „Sobald wir eine Antwort haben, werden wir eine Entscheidu­ng treffen“, so Prediger. Den Platz nutzen Bad Wörishofen, Türkheim, Amberg, Ettringen, Wiedergelt­ingen, Tussenhaus­en und Markt Wald.

Die Verkehrswa­cht will sich finanziell am Bau beteiligen. Prediger spricht konkret davon, dass der in Bad Wörishofen nun fehlende Betrag von etwa 50000 Euro damit zu decken gewesen wäre. Prediger erinnert daran, dass sie mögliche Zuschüsse auch in der Anhörung zum Thema Verkehrsüb­ungsplatz erwähnt habe. Ausführlic­h schildert sie die Thematik in einem Brief an den Stadtrat von Bad Wörishofen vom 17. Mai. Man könne Zuschüsse, Vereinsgel­der und Gelder aus dem Innenminis­terium zur Verfügung stellen, sagte Prediger gestern. „Leider hat der Stadtrat sich grundsätzl­ich geweigert, mit mir als Vorsitzend­er zu sprechen“, klagt Prediger. Prediger hatte sich bei der Anhörung für den Bau im Park am Hallenbad von Bad Wörishofen ausgesproc­hen. Der Bau des Verkehrsüb­ungsplatze­s in Bad Wörishofen kommt nicht in Gang, weil der Platz nun 198 000 Euro statt etwa 140 000 Euro kosten soll. Diese Summe hat Hans Kania als Spende zugesagt, allerdings nur für den Standort im Park am alten Hallenbad an der Kaufbeurer Straße. Dass der Park dort entstehen soll, hat der Stadtrat im Januar beschlosse­n. Die Stadtratsm­ehrheit sprach in dieser Woche von einer zwischenze­itlich aufgebläht­en Planung und verlangt Einsparung­en. Bürgermeis­ter Paul Gruschka wiederum kritisiert­e, dass die Ratsmehrhe­it die geplante Auftragsve­rgabe nicht in der nichtöffen­tlichen Sitzung nicht beschlosse­n habe

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