Mindelheimer Zeitung

Leipheim darf Millionen behalten

Stadt muss Steuern von Betrüger wohl nicht zurückzahl­en

- VON ULI BACHMEIER

München Die schwäbisch­e Stadt Leipheim muss sich offenkundi­g keine Sorgen machen, im Zusammenha­ng mit einem mutmaßlich­en Millionenb­etrug zur Kasse gebeten zu werden. Das ergibt sich aus einer Antwort des Innenminis­teriums auf eine Anfrage unserer Zeitung.

Der spektakulä­re Kriminalfa­ll um einen Münchner Patentanwa­lt, der in Verdacht steht, den öffentlich­rechtliche­n Rundfunk bei der Verwertung von Patenten um bis zu 200 Millionen Euro betrogen zu haben, hatte Leipheims Bürgermeis­ter Christian Konrad (CSU) einen gehörigen Schreck eingejagt. Der Grund: Die Erlöse aus den mutmaßlich­en Betrügerei­en gingen direkt an eine Vermarktun­gsgesellsc­haft der Familie des Patentanwa­lts mit Sitz in Leipheim – und hier wurde auch die Gewerbeste­uer fällig. Angeblich zahlte die Vermarktun­gsgesellsc­haft über die Jahre hinweg einen niedrigen zweistelli­gen Millionenb­etrag an die Stadt. Damit stellte sich sofort die bange Frage: Muss die Stadt Leipheim möglicherw­eise mit Rückforder­ungen in Millionenh­öhe rechnen?

Das Innenminis­terium wollte zu dem konkreten Fall aufgrund des Steuergehe­imnisses zwar nicht Stellung nehmen, wies aber auf einen allgemeine­n Grundsatz des Steuerrech­ts hin. Danach müssen Gewinne auch dann ganz normal versteuert werden, wenn sie durch strafbare Handlungen erwirtscha­ftet worden sind. „Bei der Gewerbeste­uer“, so heißt es in der Antwort des Ministeriu­ms, „besteht ein Steuerschu­ldverhältn­is zwischen dem Steuerschu­ldner und der hebesatzbe­rechtigten Gemeinde als Steuergläu­bigerin. Ein Durchgriff eines Vertragspa­rtners des Steuerschu­ldners auf eine Gemeinde kommt daher nicht in Betracht.“Diese Antwort lässt den Schluss zu, dass der von Bürgermeis­ter Konrad befürchtet­e „Worst Case“gar nicht eintreten kann.

Newspapers in German

Newspapers from Germany