Senior schamlos um 23000 Euro geprellt
Justiz Im Berufungsverfahren reduziert das Landgericht die Strafe für die 25-jährige Angeklagte. Sie hatte sich eine Geschichte rund um teure Teppiche ausgedacht, um an das Geld zu kommen
Memmingen/Unterallgäu Im Dezember vergangenen Jahres hat das Amtsgericht Memmingen wie berichtet eine mittlerweile 25-jährige Frau wegen Betrugs zu 17 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Sie hatte mit einer aberwitzigen Geschichte einen Rentner aus dem östlichen Landkreis um insgesamt 23 000 Euro betrogen. Dass es nicht mehr wurden, war einem aufmerksamen Bankangestellten zu verdanken. Gegen das Urteil legte die Angeklagte in Teilen Berufung ein, die nun mit einem Erfolg endete. Die vierte Strafkammer des Landgerichtes Memmingen reduzierte die Bewährungszeit auf drei Jahre. Und statt 150 braucht die Frau nur 80 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.
Der Sachverhalt war klar und wurde weder von der Angeklagten noch von deren Rechtsanwalt bestritten: Im verhandelten Fall setzte sich ein 78-jähriger Mann aus dem östlichen Landkreis aufgrund eines Flyers mit einem Teppichreparaturbetrieb in Verbindung. Der Auftrag wurde prompt erledigt und auch bezahlt. Wenige Tage später kontaktierte die Geschäftsfrau im Dezember 2015 den Senior per Telefon. Sie plane eine Ausstellung mit Teppichen. Die würden aber beim Zoll liegen, sie brauche 23 000 Euro, um die Teppiche auszulösen.
Der Geschädigte holte das Geld von der Bank und überzog dabei sein Konto um 14 000 Euro. Am Abend tauchte dann die Frau mit einer Mitarbeiterin auf und nahm das in Empfang. Sie versicherte dem Mann, die Summe umgehend wieder zurückzuerstatten.
Schon einen Tag später rief sie jedoch erneut bei ihm an und baute ihre Lügengeschichte aus. Die Teppiche seien aus Seide und teurer, deshalb sei die Gebühr beim Zoll höher als gedacht. Sie benötige nochmals 35 000 Euro. Der gutgläubige Senior ging darauf zur Bank, um einen Kredit aufzunehmen. Der Bankangestellte wurde aber misstrauisch und schließlich wurde die Polizei eingeschaltet.
Der ermittelnde Beamte der Polizeiinspektion Bad Wörishofen hatte keine Probleme, über den Flyer die Geschäftsfrau ausfindig zu machen. Die Mühlen der Justiz kamen in Bewegung und schließlich wurde die Frau in Nordrhein-Westfalen festGeld genommen. Nur ihr umfassendes Geständnis bewahrte die Täterin vor dem Gefängnis. Die Mitarbeiterin wurde wegen Beihilfe zu einer dreimonatigen Haftstrafe ebenfalls auf Bewährung verurteilt.
In der Verhandlung nun vor dem Landgericht wollte der Verteidiger der Mitangeklagten eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Der Staatsanwalt lehnte das Ansinnen ab und so zog der Verteidiger den Antrag zurück.
Im Falle der Haupttäterin verwies deren Rechtsanwalt auf die schwierigen Verhältnisse, in denen sie aufgewachsen sei. Mit 15 wurde sie von der Familie mehr oder weniger verheiratet, brach die Schule ab und hatte mit 19 zwei Kinder. Sie trennte sich von ihrem Mann und versuchte, mit der Selbstständigkeit den Lebensunterhalt zu verdienen. Am Ende blieben Schulden. Den erschwindelten Betrag habe sie eingesetzt, um einen Teil der Schulden abzutragen, hieß es vor Gericht. Die Idee sei aus der Not geboren, von einem gewerbsmäßigen Betrug könne nicht die Rede sein. Im Berufungsverfahren gehe es lediglich um die lange Bewährungszeit von fünf Jahren. Weiter müsse sie zwei Kinder versorgen, 150 Sozialstunden würden deshalb als zu hart empfunden.
Die Verhandlung musste mehrmals unterbrochen werden, weil der Geschädigte, der als Zeuge geladen war, zu spät erschien. Der betagte Herr gab an, das Gericht nicht gefunden zu haben. Auf seine Aussage verzichtete das Gericht. Im Urteil reduzierte Richter Mörrath die Bewährungszeit der Frau auf drei Jahre. Außerdem muss die Verurteilte nur 80 Sozialstunden ableisten.
Am Ende fragte der Geschädigte nach seinem Geld. Das bekomme er wohl nur mit einer privaten Klage zurück, lautete die Antwort. Der Ausgang ist allerdings ungewiss, da die Angeklagte, die Geld vom Jobcenter erhält, nicht den Eindruck machte, dass bei ihr so schnell etwas zu holen ist.