Unterstützung für Bauherren
Klimaschutz Die neue Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) gilt seit über einem Jahr. Ab 1. Juli tritt ein neuer Sanierungsfahrplan in Kraft, in dem der Bund auch die Vor-Ort-Beratung fördert
Dass Energie sparsam und ressourcenschonend eingesetzt werden soll, weiß inzwischen jedes Kind. Zu Papier gebracht werden muss es trotzdem. Mit der Energie-Einspar-Verordnung, kurz EnEV, sind seit letztem Jahr strengere gesetzliche Regelungen in Kraft getreten. Die Bundesregierung hatte sich beim letzten Weltklimagipfel in Paris dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Erderwärmung im 21. Jahrhundert unter 1,5 Grad Celsius zu halten. Ein ambitioniertes Ziel, dass jedoch für einen nachhaltigen Klimaschutz unverzichtbar ist.
Konkret geht es dabei um eine erhebliche Reduzierung der CO2Emissionen. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die jährliche energetische Sanierungsrate für Gebäude zu verdoppeln. Bis 2050 sollen die Gebäude in Deutschland nahezu klimaneutral sein, das heißt, die benötigte Energie kommt einzig aus erneuerbaren Energien.
Um diese Vorgaben zu erreichen, regelt die EnEV nun die energetischen Anforderungen an Neubauten und die Sanierung von Gebäuden. Denn stattliche 40 Prozent des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland entfallen auf den Gebäudesektor. Gezielte Klimaschutz- kommen daher nicht nur der Umwelt zugute, sondern auch dem Geldbeutel der Hauseigentümer.
Darüber hinaus ist die EnEV auch ein wichtiges politisches Instrument zum Erreichen der nationalen und internationalen Klimaschutzziele. Diese erlauben ab dem Jahr 2021 beispielsweise nur noch Passivhausstandard im Neubau – für gewerbliche Gebäude gilt dies bereits ab 2019. Für Bauherren bedeutet das: Effizientere Heiz-, Warmwasser-, Lüftungs- und Klimatechnik und besser gedämmte Fenster, Außenwände und Dächer beim Neubau sowie bei der Sanierung von Bestandsgebäuden. Zum Beispiel dürfen Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, schon seit 2015 nicht mehr betrieben werden.
Ignorieren kann teuer werden
Wer gegen die Regelungen der aktuellen EnEV verstößt, muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen. Strafzahlungen gab es zwar auch schon in älteren Versionen der Energie-Einspar-Verordnung, neu jedoch sind seit der EnEV 2014 solche für Hausbesitzer, die ihre Nachrüstpflichten nicht einhalten. Eine weitere Bestimmung betrifft den Energieausweis. Dieser ist für Neubauten Pflicht und muss auf Verlangen vorgezeigt werden. Bundesregierung unterstützt private Haushalte dabei, ihre Energiebilanz zu verbessern – unter anderem über verschiedene Förderprogramme zur individuellen Energieberatung oder den KfW-Förderprogrammen für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Viele Immobimaßnahmen lienbesitzer wollen ihre Häuser Schritt für Schritt sanieren. An Wänden, Fenstern, Heizungen und Dächern gibt es viel zu tun.
Die Deutsche Energie Agentur dena unterstützt modernisierungswillige Hausbesitzer mit ihrem neuen individuellen SanierungsfahrDie plan. Er hilft bei der Schritt-fürSchrittoder der Gesamtsanierung. Die farbliche Gestaltung erinnert an die bereits bekannte Farbskala des Energieausweises und stellt die Informationen über den energetischen Zustand des Gebäudes einfach und verständlich dar. Die Zusammenstellung der Sanierungsmaßnahmen richtet sich nach dem jeweiligen Gebäude und den individuellen Bedürfnissen und persönlichen Wünschen des Hauseigentümers.
Ab dem 1. Juli wird der neue Sanierungsfahrplan auch im Rahmen der Vor-Ort-Beratung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Ergebnis einer Energieberatung anerkannt und gefördert. Das BAFA zahlt bis zu 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 800 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser und 1100 Euro für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten.