Schuldig, aber ohne Strafe
Justiz Nach einem schwerem Unfall bei Lauben im April 2016 steht jetzt ein Autofahrer vor Gericht
Memmingerberg Er ist der fahrlässigen Tötung schuldig: So lautete das Urteil des Amtsgerichts in Memmingerberg gegen einen 27-Jährigen. Dennoch verhängte es keine Strafe gegen den Angeklagten. Da der Mann ohnehin schwer an den Unfallfolgen trage, verzichtete die Richterin darauf. Lediglich eine Geldbuße von 4800 Euro muss er zahlen. Hintergrund des Verfahrens war der schwere Verkehrsunfall, der sich im April 2016 zwischen Lauben und Erkheim ereignet hatte. Wie berichtet kam dabei eine Frau ums Leben.
An der Kreuzung hatte der Autofahrer damals einen Lastwagen übersehen. Wie es dazu kommen konnte, war nun ebenso Inhalt der Verhandlung wie die Folgen des Unglücks. Der 27-Jährige hatte die Vorfahrt des Lkw missachtet. Seine Kollegin, die als Beifahrerin im Wagen saß, starb, er selbst überlebte schwer verletzt.
Zeugen, die den Hergang schildern könnten, gab es nicht. Zwar sagte ein Landwirt aus, den der Angeklagte kurz vor der Kreuzung überholt hatte – ebenso der Fahrer des Lastwagens und ein Polizist. Doch auch sie konnten keine Details zum Unfall schildern.
Mehr Erkenntnisse hatte ein Gutachter. Der stellte fest, dass die Kreuzung ausreichend abgesichert gewesen sei. Er nannte ein StoppGebot, das auch 50 Meter vorher angekündigt werde, zudem sorge ein spezieller Bodenbelag für zusätzliche akustische Warnung und eine Sichtschutzwand leite die Fahrer an, das Tempo zu drosseln. Der Angeklagte habe das Stopp-Zeichen nicht beachtet, sagte der Gutachter aus. Er gab aber auch an, dass der Lkw-Lenker mit mehr als den erlaubten 60 Stundenkilometern unterwegs gewesen war. Allerdings, so seine Aussage, „auch mit 60 Stundenkilometern wäre der gleiche Schaden entstanden“.
Der Angeklagte selbst lag nach dem Unfall drei Wochen im Koma, dann folgten mehrere Klinikaufenthalte, die sich bis in die vergangene Woche erstreckten. Vermutlich werde sein Mandant an den Unfallfolgen ein Leben lang körperlich leiden, sagte der Verteidiger. Auch psychisch belaste ihn das Geschehene enorm. Der Mann trage schwer an seinen Schuldgefühlen und könne „vor Gericht nicht in Worte fassen“, was ihn seitdem bewegt. Gerne wäre der Angeklagte mit der Familie der toten Kollegin in Kontakt getreten, doch diese wolle das noch nicht.
Die Beurteilung des Falls stellte Richterin und Verteidiger vor Schwierigkeiten, was beide auch äußerten. Während die Staatsanwältin ein Jahr Haft mit Bewährung forderte, folgte die Richterin im Urteil mehr dem Vorschlag des Verteidigers. Sie hielt den Angeklagten der fahrlässigen Tötung für schuldig, verhängte aber keine Strafe. Wegen der Missachtung des Stopp-Schilds erließ sie die Geldbuße. Die unfallträchtige Kreuzung auf Westerheimer Flur wird demnächst entschärft. Laut Christa Bail, Bürgermeisterin der Gemeinde, ist die Planung zur Umwandlung in einen Kreisverkehr fertig und steht vor der Umsetzung.