Was Kunden jetzt machen können
Eine Expertin gibt Tipps
Augsburg Die Seychellen, Rom oder Korfu – an all diese Ziele bringt Air Berlin seine Kunden. Und Reisen an diese Orte dürften Urlauber jetzt, wo der Sommer und die großen Ferien bevor stehen, schon gebucht haben. Aber sollten sie nun ihre Flüge umbuchen oder abwarten?
Dunja Richter, Reiserechtsexpertin von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, rät, zunächst einmal abzuwarten. „Kunden sollten nicht in Panik verfallen. Wer seinen Flug prophylaktisch storniert, kann das nicht kostenlos tun“, sagt die Expertin. Allerdings kann sie die Bedenken von Verbrauchern verstehen. „Einen Flug bucht und bezahlt man oft Monate im Voraus. Deshalb fordern die Verbraucherzentralen schon lange, dass es für Fluggesellschaften eine Insolvenzabsicherung geben sollte“, sagt sie. Denn wenn eine Airline pleite ginge, käme es auf den Insolvenzverwalter an, ob der Flugbetrieb weitergeht und Urlauber an ihr Ziel kommen.
Wird der Flug weniger als 14 Tage vor dem Abflug gestrichen, oder hören Reisende Gerüchte, dass ihr Flug ausfallen soll, rät Richter ihnen, in jedem Fall zum Flughafen zu fahren. „Sonst weiß der Betreiber nicht, dass man den Flug hätte nehmen wollen“, sagt Richter. Dann könnte es vorkommen, dass auch keine Ersatzflüge oder Entschädigungen bezahlt werden.
In einer Regelung der EU ist klar festgeschrieben, welche Rechte Passagiere haben, sollte ihre Maschine ausfallen oder verspätet sein. So muss die Airline im Fall einer Annullierung des Flugs entweder eine alternative Reisemöglichkeit anbieten oder den vollen Ticketpreis erstatten. Dazu haben Kunden Anspruch auf eine Entschädigung, die je nach Flugstrecke und Reiseziel zwischen 250 und 600 Euro liegt.
Wer eine Pauschalreise gebucht hat, ist im Vorteil. Fällt dann der Flug aus, muss der Reiseveranstalter eine andere Lösung finden. Sich mit einer Reiserücktrittsversicherung abzusichern, kann Richter hingegen nicht empfehlen. Sie greift nur in bestimmten Fällen, etwa wenn man krank wird.