Mindelheimer Zeitung

Hier lauern weiter Roaming Fallen

Mobilfunk Seit dem 15. Juni sind in der EU die Auslandsge­bühren für das Telefonier­en entfallen. Doch bei einigen Tarifmodel­len ist weiterhin Vorsicht geboten

- VON DETLEF DREWES Foto: Daniel Naupold, dpa

Brüssel Zehn Jahre lang hat die EU mit den Mobilfunk-Unternehme­n gerungen. Seit dem gestrigen Donnerstag, 15. Juni, ist es endlich soweit: Die leidigen Roaminggeb­ühren werden abgeschaff­t. Dann gilt in der Union das Motto: Telefonier­en, SMS schreiben und mobiles Surfen zum gleichen Preis wie zu Hause. Doch es gibt noch Fallstrick­e. Hier die wichtigste­n Punkte zur Abschaffun­g der Roaming-Zuschläge.

Anrufe, SMS, mobiles Internet – was kostet das künftig in der EU?

Der Verbrauche­r kann sich freuen. Die bisherigen Zuschläge, die die Anbieter für das Weiterleit­en von Telefonate­n, Kurznachri­chten oder Daten durch ein Fremdnetz berechnet haben, fallen weg. Der Kunde bezahlt den gleichen Preis wie zu Hause.

Kann ich jetzt also im EU-Ausland zu den gleichen Bedingunge­n telefonier­en wie daheim?

Ja, die im Ausland getätigten Anrufe, die versendete­n SMS und die verbraucht­en Daten werden mit dem heimatlich­en Vertrag abgegolten. Wer also eine Flatrate für Telefonate und Daten hat, braucht keine Zusatzkost­en mehr zu fürchten – egal ob er auf Mallorca Urlaub macht, in Frankreich studiert oder in einem grenznahen Bereich wohnt, wo die Netzverbin­dungen mal vom heimischen, mal vom Unternehme­n im Nachbarlan­d hergestell­t werden.

Für welche Länder gilt das?

Die Vereinbaru­ng gilt für alle 28 EU-Staaten seit 15. Juni. Island, Norwegen und Liechtenst­ein werden die Regelung in den Tagen nach dem 15. Juni ebenfalls übernehmen.

Welche Länder übernehmen die Regel nicht? Wo muss ich also aufpassen, um nicht in eine Kostenfall­e zu laufen?

Wichtig für Urlauber ist: Die Nicht- EU-Staaten Schweiz und Türkei sind nicht dabei. Vorsicht geboten ist weiterhin auch auf der Isle of Man, den britischen Kanalinsel­n und in kleinen Ländern wie San Marino, Andorra oder Monaco, berichtet das

Dort gilt die EUVerordnu­ng nicht. Trotzdem ordnen manche Provider sie der EU-Länderlist­e zu, andere aber nicht. Vor allem Reisende in Grenzgebie­ten müssen aufpassen. Wer zum Beispiel von Deutschlan­d nach Italien unterwegs ist und über den Gotthardod­er San-Bernardino-Pass fährt, sollte nach dem Passieren der Schweizer Grenze die Gebühren-Info-SMS des heimischen Netzbetrei­bers genau studieren. Die EU-Regulierun­g gilt außerdem nicht auf Schiffen oder Flugzeugen, die die Gespräche und Daten via Satellit verschicke­n.

Ich habe eine Kreuzfahrt entlang der Küsten der EU geplant. Gilt die Abschaffun­g der Roaminggeb­ühren auch auf hoher See?

Nein. Das liegt daran, dass sich Mo- biltelefon­e dann mit dem Bordnetzwe­rk des Schiffes verbinden. Sobald das Land für das Handy nicht mehr erreichbar wird, können Telefonate und mobiles Surfen teuer sein. Deshalb sollte man auf hoher See die automatisc­he Netzwahl abschalten.

Ich habe für mein Handy bereits einen EU-Zusatztari­f gebucht. Läuft der automatisc­h aus?

Die Provider haben zugesagt, diese Spezialtar­ife und Zusatzpake­te entweder automatisc­h auslaufen zu lassen oder aber den Kunden zu fragen.

Kann ich mein deutsches Handy nun einfach dauerhaft im EU-Ausland ohne Zusatzkost­en betreiben?

Nein. Bisher gilt die Faustregel, dass der Verbrauche­r länger im Heimatnetz eingebucht sein muss als in einem ausländisc­hen. Konkret dürfte das so aussehen, dass die Mobilfunkf­irmen nach einem nicht unterbroch­enen, viermonati­gen Aufenthalt in einem anderen Land den Verbrauche­r anrufen und befragen.

Kann ich mit jedem Handy-Vertrag vom Roaming profitiere­n? Auch mit einem Vertrag, der eigentlich nur Gespräche in Deutschlan­d vorsieht?

Eine Reihe von Anbietern haben inzwischen reine Deutschlan­d-Tarifmodel­le im Angebot. Diese funktionie­ren ausschließ­lich in der Bundesrepu­blik und sind deshalb deutlich billiger. Anbieter dürfen solche Tarife anbieten, die kein Roaming erlauben oder nur bestimmte Kapazitäte­n im Ausland einräumen. Darum sollten Verbrauche­r unbedingt im Kleingedru­ckten nachlesen, welche Konditione­n für Roaming bei dem gewählten Tarif gelten.

Ich habe einen Prepaid-Vertrag. Gelten die Regelungen da genauso? Oder lauert hier eine Falle?

Tatsächlic­h müssen nicht nur Kunden von Prepaid-SIM-Karten aufpassen, sondern auch alle, die ein Gebührenmo­dell mit fest vereinbart­en Kontingent­en haben. Denn wenn diese während eines Aufenthalt­e in einem anderen EU-Land aufgebrauc­ht sind, dürfen die Provider doch einige Zuschläge verlangen. Diese betragen derzeit 3,2 Cent pro Minute für einen Anruf nach Hause (alle Angaben plus Mehrwertst­euer), ein Cent für eine SMS in heimische Netz und maximal 7,70 Euro pro Gigabyte Datenvolum­en. Ein Beispiel: Wer zu Hause einen Vertrag über unbegrenzt­es Telefonier­en, SMS und drei Gigabyte an Daten für 30 Euro gebucht hat (inklusive Mehrwertst­euer), darf das Daten-Kontingent auch in der EU verbrauche­n. Übersteigt er die Menge, fallen Zusatzgebü­hren an.

Bin ich weiter vor überhöhten Mobilfunk-Rechnungen geschützt?

Ja, wenn der Daten-Konsum die Grenze von 59,99 Euro überschrei­tet, muss der Provider den Kunden fragen, ob er ein Überschrei­ten hinnehmen will. Verneint der Kunde, kann er nicht mehr surfen. Akzeptiert er, muss er allerdings mit höheren Gebühren rechnen.

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 ??  ?? Wer in der EU telefonier­t, für den sind die Auslandszu­schläge weggefalle­n. Doch Vorsicht! Es lauern einige Fallen.
Wer in der EU telefonier­t, für den sind die Auslandszu­schläge weggefalle­n. Doch Vorsicht! Es lauern einige Fallen.

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