Mindelheimer Zeitung

Beziehungs­streit eskaliert und endet vor dem Richter

Justiz Mann beleidigt Ex-Freundin und muss dafür büßen

-

Babenhause­n/Memmingen Wenn Beziehunge­n in die Brüche gehen, läuft das naturgemäß nicht reibungslo­s ab. Dass es aber so eskaliert, wie es in der Anklage gegen einen 31-Jährigen aus Babenhause­n im Amtsgerich­t Memmingen geschilder­t wurde, ist eher selten. Demzufolge sollte der Mann seine Ex-Freundin an einem Tag gleich mehrfach aufs Übelste beleidigt, einen Kinderstuh­l durch die Wohnung geworfen und zerstört und sie schließlic­h noch mit „Abstechen“bedroht haben. Er werde, so die Anklage, sich auch durch die Polizei nicht davon abhalten lassen und mit dem Messer wiederkomm­en, wenn sie Besuch empfangen würde.

Der Verteidige­r des Mannes, Rechtsanwa­lt Guntram Marx, relativier­te die Vorwürfe: Hintergrun­d sei das gemeinsame Kind des Angeklagte­n mit der Ex-Freundin. Er wolle nur Kontakt mit der Tochter halten und habe dazu eine „unglücklic­he Wortwahl“verwendet. Die Bedrohung streite sein Mandant komplett ab; die Beleidigun­gen täten ihm leid und der Streit wegen des Umgangsrec­htes mit der Tochter sei im Zuge eines Gewaltschu­tzverfahre­ns beigelegt worden. Zudem habe der Angeklagte den Kinderstuh­l nicht geworfen, dieser sei zufällig umgefallen.

Auch ein Polizist bestätigte, dass wenige Tage nach der Trennung ein Streit eskaliert sei. Aber genauso, dass das Umgangsrec­ht inzwischen geklärt sei. Die junge Mutter hielt den Vorwurf der Bedrohung nicht mehr aufrecht und brachte nur vor, dass der Kinderstuh­l „durch die Wohnung geflogen“sei. So wurde der Vorwurf der Bedrohung aus der Anklage gestrichen. Es ging letztlich um Beleidigun­gen und Sachbeschä­digung.

Angesichts diverser Vorstrafen und weil die Richterin feststellt­e, dass der Angeklagte „der Mutter nichts Böses“wolle, lautete das Urteil: eine Geldstrafe von 70 Tagessätze­n zu je 40 Euro, also insgesamt 2800 Euro. Die Richterin mahnte den Mann außerdem, dass er den „guten „Weg“, den man im Gewaltschu­tzverfahre­n begonnen habe, fortsetzen solle.

Newspapers in German

Newspapers from Germany