Beziehungsstreit eskaliert und endet vor dem Richter
Justiz Mann beleidigt Ex-Freundin und muss dafür büßen
Babenhausen/Memmingen Wenn Beziehungen in die Brüche gehen, läuft das naturgemäß nicht reibungslos ab. Dass es aber so eskaliert, wie es in der Anklage gegen einen 31-Jährigen aus Babenhausen im Amtsgericht Memmingen geschildert wurde, ist eher selten. Demzufolge sollte der Mann seine Ex-Freundin an einem Tag gleich mehrfach aufs Übelste beleidigt, einen Kinderstuhl durch die Wohnung geworfen und zerstört und sie schließlich noch mit „Abstechen“bedroht haben. Er werde, so die Anklage, sich auch durch die Polizei nicht davon abhalten lassen und mit dem Messer wiederkommen, wenn sie Besuch empfangen würde.
Der Verteidiger des Mannes, Rechtsanwalt Guntram Marx, relativierte die Vorwürfe: Hintergrund sei das gemeinsame Kind des Angeklagten mit der Ex-Freundin. Er wolle nur Kontakt mit der Tochter halten und habe dazu eine „unglückliche Wortwahl“verwendet. Die Bedrohung streite sein Mandant komplett ab; die Beleidigungen täten ihm leid und der Streit wegen des Umgangsrechtes mit der Tochter sei im Zuge eines Gewaltschutzverfahrens beigelegt worden. Zudem habe der Angeklagte den Kinderstuhl nicht geworfen, dieser sei zufällig umgefallen.
Auch ein Polizist bestätigte, dass wenige Tage nach der Trennung ein Streit eskaliert sei. Aber genauso, dass das Umgangsrecht inzwischen geklärt sei. Die junge Mutter hielt den Vorwurf der Bedrohung nicht mehr aufrecht und brachte nur vor, dass der Kinderstuhl „durch die Wohnung geflogen“sei. So wurde der Vorwurf der Bedrohung aus der Anklage gestrichen. Es ging letztlich um Beleidigungen und Sachbeschädigung.
Angesichts diverser Vorstrafen und weil die Richterin feststellte, dass der Angeklagte „der Mutter nichts Böses“wolle, lautete das Urteil: eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 40 Euro, also insgesamt 2800 Euro. Die Richterin mahnte den Mann außerdem, dass er den „guten „Weg“, den man im Gewaltschutzverfahren begonnen habe, fortsetzen solle.