Betrunken und ohne Führerschein Auto gefahren
Justiz Ein Mann war mit mehr als drei Promille im Unterallgäu unterwegs. Die Zeugen widersprechen sich
Babenhausen/Memmingen Betrunken Autofahren ist bekanntermaßen verboten – und fahren ohne Führerschein ebenfalls. Ein 50-Jähriger aus dem nördlichen Unterallgäu widersetzte sich gleich beiden Regelungen. Dafür wurde er nun von Richterin Barbara Roßdeutscher am Amtsgericht Memmingen zu 120 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt. Außerdem wurde die Führerscheinsperre um weitere sechs Monate verlängert, sodass der Mann erst gegen Ende des Jahres – vermutlich nach einer medizinischpsychologischen Untersuchung – wieder die Chance auf eine Fahrerlaubnis hat.
Zuvor ging es jedoch vor allem um ein Thema: den „Nachtrunk“. Der Elektriker behauptete nämlich, er habe in den eineinhalb Stunden zwischen der Fahrt und der Blutentnahme sage und schreibe acht Halbe Bier sowie einen Liter Wodka getrunken, sodass er zum Zeitpunkt der Fahrt gar nicht so stark betrunken gewesen sei, wie es in den Polizeiprotokollen vermerkt war. Zuvor seien es nur drei Halbe gewesen, die er am Kiosk des Babenhauser Badesees konsumiert hatte.
Zwei Zeuginnen widersprachen sich, ohne es zu wissen: Eine 16-Jährige sprach von „fünf bis sieben Bier“, die der Angeklagte, ein Kumpel des Freundes ihrer Mutter, am Badesee geschluckt habe, und deshalb habe sie ihre Mutter verständigt. Diese wiederum erzählte, die Tochter habe ihr von „sechs bis acht Bier“berichtet und deshalb habe sie die Polizei gerufen, „weil das einfach gefährlich ist“. Doch Richterin Roßdeutscher schenkte all dem wenig Glauben und verließ sich lieber auf die Aussagen von zwei Sachverständigen und zwei Polizeibeamten, denn die beiden Zeuginnen hatten doch einen gewissen „Belastungseifer“erkennen lassen. Außerdem waren sich die beiden Zeuginnen zuvor nicht einmal über den Tattag im Klaren; denn beide hatten vom Ostersonntag gesprochen, während die Polizisten eindeutig vom Karsamstag berichteten.
Der dritte Zeuge, der beim Trinken am Kiosk dabei gewesen war – der Lebensgefährte der Mutter – kam unentschuldigt nicht, erhielt dafür zweihundert Euro Ordnungsgeld aufgebrummt. So blieben die Darstellungen der Polizeibeamten und der Sachverständigen als einzige brauchbare Informationsquelle übrig. Dr. Andreas Alt vom Rechtsmedizinischen Institut der Uni Ulm belegte im Detail, dass aufgrund der diversen Gehalte an „normalem“Alkohol als auch anderer „BegleitAlkohole“, die von Schnäpsen herrühren, eindeutig bewiesen sei, dass der Angeklagte schon vor seiner Fahrt vom Badesee in ein gut sieben Kilometer entferntes Dorf „erhebliche Mengen konsumiert“hatte. Die Blutprobe habe knapp eineinhalb Stunden danach 3,61 Promille ergeben. Wenn der Angeklagte in dieser Zwischenzeit die von ihm genannten acht Halbe plus einen Liter Wodka in sich eingeschüttet hätte, wären 6,8 Promille zusammen gekommen.
„Ein so starker Nachtrunk ist nicht möglich“, resümierte Alt. Stattdessen sei der Angeklagte wohl als Alkoholiker einzuschätzen, der gegenüber den Polizeibeamten, die ihn nach dem Anruf der Zeugin in der Wohnung aufgesucht hätten, keine Ausfallerscheinungen gezeigt habe.
Dr. Andreas Küthmann, ärztlicher Direktor des im Klinikum Memmingen integrierten Bezirkskrankenhauses, bestätigte die Alkoholabhängigkeit, schloss aber eine verminderte Steuerungs- und Einsichtsfähigkeit zur Tatzeit nicht aus.
Den zweiten Vorwurf der Anklage, er sei wenige Monate nach der Alkoholfahrt wieder mit dem Auto gefahren, obwohl er keinen Führerschein mehr hatte, gab der Angeklagte unumwunden zu. Er habe seiner Tochter sein Auto bringen wollen und sei zufällig in eine Polizeikontrolle geraten.
Für Richterin Roßdeutscher, aber auch für Staatsanwalt Rimpl und Verteidigerin Schweiggart, war der Fall klar. So lautete schließlich das Urteil: Eine Geldstrafe von zusammengerechnet 4800 Euro.