Mindelheimer Zeitung

Schneeräum­en ist Thema in Kirchheim

Politik Marktrat verabschie­det eine Verordnung neu

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Kirchheim Braucht man eine Verordnung zur Reinigung von Straßen und Gehwegen im Winter, wenn sich sowieso keiner dran hält? Diese von Renate Sommer bewusst überspitzt­e Formulieru­ng hat im Kirchheime­r Marktrat zu einer kurzen Diskussion geführt. Die Antwort am Ende lautete: Ja, man braucht sie – aus verschiede­nen Gründen.

Der erste ist ein rein formaler: Verordnung­en wie diese sind 20 Jahre gültig, dann müssen sie neu erlassen werden. In der alten Verordnung von 1997 war noch von D-Mark die Rede – solche Kleinigkei­ten wurden inzwischen geändert. Zudem, so erklärte Geschäftss­tellenleit­er Josef Simon, habe man in der neuen Version die Liste derer Straßen weggelasse­n, auf denen kein Streusalz eingesetzt werden darf. Immer wieder hat die Gemeinde mit der Verordnung zu tun, erklärte Simon, nämlich dann, wenn sich Eigentümer nicht darum scheren, weil sie beispielsw­eise nicht hier wohnen. „Meistens fruchten die Mahnungen, aber auch nicht bei allen“, so Simon. „Aber habe ich die Verordnung nicht, kann man gar nichts tun.“Mit einem Ordnungsge­ld beseitige man die Gefahr nicht, fand Rätin Christine Vogginger und erkundigte sich, ob es nicht noch eine andere Möglichkei­t gebe, die effektiver sei. Wenn Gefahr in Verzug sei, so erläuterte Simon, habe die Gemeinde das Recht dazu, diese zu beseitigen – und sich anschließe­nd die Kosten für den Einsatz vom Grundstück­sbesitzer bezahlen zu lassen. „Aber das ist ein steiniger Weg mit offenem Ausgang“und der letzte Weg, den man gehe. Georg Scherer erkundigte sich nach der Haftung: Sei die Gemeinde, wenn sie denn eine Verordnung hat, raus aus der Haftung? Spätestens als Josef Simon diese Frage bejahen konnte, war schnell klar: Die neue Verordnung wird beschlosse­n – und zwar einstimmig.

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