Schneeräumen ist Thema in Kirchheim
Politik Marktrat verabschiedet eine Verordnung neu
Kirchheim Braucht man eine Verordnung zur Reinigung von Straßen und Gehwegen im Winter, wenn sich sowieso keiner dran hält? Diese von Renate Sommer bewusst überspitzte Formulierung hat im Kirchheimer Marktrat zu einer kurzen Diskussion geführt. Die Antwort am Ende lautete: Ja, man braucht sie – aus verschiedenen Gründen.
Der erste ist ein rein formaler: Verordnungen wie diese sind 20 Jahre gültig, dann müssen sie neu erlassen werden. In der alten Verordnung von 1997 war noch von D-Mark die Rede – solche Kleinigkeiten wurden inzwischen geändert. Zudem, so erklärte Geschäftsstellenleiter Josef Simon, habe man in der neuen Version die Liste derer Straßen weggelassen, auf denen kein Streusalz eingesetzt werden darf. Immer wieder hat die Gemeinde mit der Verordnung zu tun, erklärte Simon, nämlich dann, wenn sich Eigentümer nicht darum scheren, weil sie beispielsweise nicht hier wohnen. „Meistens fruchten die Mahnungen, aber auch nicht bei allen“, so Simon. „Aber habe ich die Verordnung nicht, kann man gar nichts tun.“Mit einem Ordnungsgeld beseitige man die Gefahr nicht, fand Rätin Christine Vogginger und erkundigte sich, ob es nicht noch eine andere Möglichkeit gebe, die effektiver sei. Wenn Gefahr in Verzug sei, so erläuterte Simon, habe die Gemeinde das Recht dazu, diese zu beseitigen – und sich anschließend die Kosten für den Einsatz vom Grundstücksbesitzer bezahlen zu lassen. „Aber das ist ein steiniger Weg mit offenem Ausgang“und der letzte Weg, den man gehe. Georg Scherer erkundigte sich nach der Haftung: Sei die Gemeinde, wenn sie denn eine Verordnung hat, raus aus der Haftung? Spätestens als Josef Simon diese Frage bejahen konnte, war schnell klar: Die neue Verordnung wird beschlossen – und zwar einstimmig.