Mindelheimer Zeitung

Geld von der Versicheru­ng

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Wenn der Badespaß mit Ärger endet: Wer Opfer von einem Spindkna cker geworden ist, kann den Schaden seiner Versicheru­ng melden. Die springt unter Umständen ein, wenn eine Hausratver­sicherung abge schlossen wurde. Allerdings müssen sich Wertsachen in einem abge schlossene­n Raum oder einem Spind befunden haben. Anders ist es, wenn Smartphone und Co. vom Be ckenrand oder von der Liegewiese gestohlen wurden. In der Regel be steht dann laut dem Rechtsport­al des Deutschen Anwaltvere­ins keine Chance auf Ersatz. Dass Betreiber von Bädern aufkommen, ist nahezu ausgeschlo­ssen. Viele haben auf gerüstet: In der Gersthofer Gerfrieds welle wurden Überwachun­gska meras im Kabinenber­eich installier­t.

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