Spekulationen vorbeugen
Gemeinderat Wiedergeltingen muss Bürger zur Kasse bitten. Das gefällt vielen nicht
Wiedergeltingen Das Thema „Erschließungsbeiträge“bewegt und erregt seit Jahr und Tag die Gemüter in Wiedergeltingen
Und weil das Thema so wichtig scheint und nach Transparenz verlangt, widmete ihm Bürgermeister Norbert Führer erneut eine komplette Gemeinderatssitzung.
Den Gemeinden sind bei der Beitragserhebung – das sollte in der öffentlichen Sitzung wohl vor allem klar gemacht werden – weitgehend die Hände gebunden; ihnen kommt lediglich die Aufgabe des ausführenden Verwaltungsorgans zu. Einen nennenswerten Gestaltungsspielraum lassen der Gesetzgeber und die höhere Gerichtsbarkeit den Kommunen nicht.
Um Zweifeln und Spekulationen vorzubeugen, hatte Bürgermeister Führer die alte Erschließungsbeitragssatzung der neuen bindenden des Bayerischen Gemeindetages gegenüber gestellt. Was auf den ersten Blick nahezu identisch aussieht, unterscheidet sich in feinen und kostenträchtigen Details.
So bleibt es unter anderem zwar bei der zehnprozentigen Beteiligung der Gemeinden am beitragsfähigen Erschließungsaufwand, allerdings wird die Bemessungsgrundlage für die Grundstückseigentümer nun teilweise neu geregelt.
Maßgeblich ist jetzt nicht mehr „die Fläche, die der Ermittlung der zulässigen Nutzung zugrunde zulegen ist“, sondern „der Flächeninhalt des Buchgrundstücks, wie er sich aus der Eintragung im Grundbuch ergibt“. Insbesondere greift für bislang von keinem Bebauungsplan erfasste Grundstücke im Ortskern und dort ansässige landwirtschaftlich Anwesen, die vom Innen- in den Außenbereich übergehen, nun eine erweiterte Bemessungsgrundlage. Zusätzlich wurde die Anrechnung der Bauwerksgeschosse neu geregelt und ein solches als Vollgeschoss definiert, wenn zwei Drittel seiner Fläche begehbar sind.
Diese Neuregelungen betreffen künftig gleichermaßen alteingesessene Grundeigentümer, auch wenn sie zu Erschießungsbeiträgen noch nie heran gezogen wurden – und auch nicht mehr heran gezogen werden können. Die neue Erschlie- ßungsbeitragssatzung bildet mit ihren Bemessungsregeln nämlich auch die Grundlage für die Straßenausbausatzung.
Entsprechend der anrechenbaren Grundstücksgrößen müssen sich künftig die Anlieger an den Kosten von Straßenbaumaßnahmen beteiligen. Nicht unerheblich dabei ist allerdings, ob es sich dabei um eine Hauptverkehrs-, Haupterschließungsoder Anliegerstraße handelt. Über die Einordnung in die richtige Kategorie lässt sich natürlich im Einzelfall trefflich diskutieren. Um das weitgehend auszuschließen, hatte der Gemeinderat die Fachanwaltskanzlei Döring und Spieß mit einer gutachterlichen Bewertung der Wiedergeltinger beauftragt.
Der von Bürgermeister Führer präsentierten Expertise stimmte der Gemeinderat schließlich nach vereinzelt geäußerter Kritik mehrheitlich (8 zu 3) zu.
OOrtsstraßen
Termin Am heutigen Mittwoch, 5. Juli, findet eine weitere Sitzung des Ge meinderates statt. Ab 19.30 Uhr steht un ter anderem die Verlängerung und Neufassung der luftverkehrsrechtlichen Genehmigung zur Anlage und zum Be trieb des Hubschraubersonderlandeplat zes Wiedergeltingen (Bereich Mühle) zur Debatte. Außerdem geht es um die Er weiterung des Solarparks auf dem Ge lände der ehemaligen Funkstation.