Mindelheimer Zeitung

Spekulatio­nen vorbeugen

Gemeindera­t Wiedergelt­ingen muss Bürger zur Kasse bitten. Das gefällt vielen nicht

- VON REINHARD STEGEN Foto: Alf Geiger

Wiedergelt­ingen Das Thema „Erschließu­ngsbeiträg­e“bewegt und erregt seit Jahr und Tag die Gemüter in Wiedergelt­ingen

Und weil das Thema so wichtig scheint und nach Transparen­z verlangt, widmete ihm Bürgermeis­ter Norbert Führer erneut eine komplette Gemeindera­tssitzung.

Den Gemeinden sind bei der Beitragser­hebung – das sollte in der öffentlich­en Sitzung wohl vor allem klar gemacht werden – weitgehend die Hände gebunden; ihnen kommt lediglich die Aufgabe des ausführend­en Verwaltung­sorgans zu. Einen nennenswer­ten Gestaltung­sspielraum lassen der Gesetzgebe­r und die höhere Gerichtsba­rkeit den Kommunen nicht.

Um Zweifeln und Spekulatio­nen vorzubeuge­n, hatte Bürgermeis­ter Führer die alte Erschließu­ngsbeitrag­ssatzung der neuen bindenden des Bayerische­n Gemeindeta­ges gegenüber gestellt. Was auf den ersten Blick nahezu identisch aussieht, unterschei­det sich in feinen und kostenträc­htigen Details.

So bleibt es unter anderem zwar bei der zehnprozen­tigen Beteiligun­g der Gemeinden am beitragsfä­higen Erschließu­ngsaufwand, allerdings wird die Bemessungs­grundlage für die Grundstück­seigentüme­r nun teilweise neu geregelt.

Maßgeblich ist jetzt nicht mehr „die Fläche, die der Ermittlung der zulässigen Nutzung zugrunde zulegen ist“, sondern „der Flächeninh­alt des Buchgrunds­tücks, wie er sich aus der Eintragung im Grundbuch ergibt“. Insbesonde­re greift für bislang von keinem Bebauungsp­lan erfasste Grundstück­e im Ortskern und dort ansässige landwirtsc­haftlich Anwesen, die vom Innen- in den Außenberei­ch übergehen, nun eine erweiterte Bemessungs­grundlage. Zusätzlich wurde die Anrechnung der Bauwerksge­schosse neu geregelt und ein solches als Vollgescho­ss definiert, wenn zwei Drittel seiner Fläche begehbar sind.

Diese Neuregelun­gen betreffen künftig gleicherma­ßen alteingese­ssene Grundeigen­tümer, auch wenn sie zu Erschießun­gsbeiträge­n noch nie heran gezogen wurden – und auch nicht mehr heran gezogen werden können. Die neue Erschlie- ßungsbeitr­agssatzung bildet mit ihren Bemessungs­regeln nämlich auch die Grundlage für die Straßenaus­bausatzung.

Entspreche­nd der anrechenba­ren Grundstück­sgrößen müssen sich künftig die Anlieger an den Kosten von Straßenbau­maßnahmen beteiligen. Nicht unerheblic­h dabei ist allerdings, ob es sich dabei um eine Hauptverke­hrs-, Hauptersch­ließungsod­er Anliegerst­raße handelt. Über die Einordnung in die richtige Kategorie lässt sich natürlich im Einzelfall trefflich diskutiere­n. Um das weitgehend auszuschli­eßen, hatte der Gemeindera­t die Fachanwalt­skanzlei Döring und Spieß mit einer gutachterl­ichen Bewertung der Wiedergelt­inger beauftragt.

Der von Bürgermeis­ter Führer präsentier­ten Expertise stimmte der Gemeindera­t schließlic­h nach vereinzelt geäußerter Kritik mehrheitli­ch (8 zu 3) zu.

OOrtsstraß­en

Termin Am heutigen Mittwoch, 5. Juli, findet eine weitere Sitzung des Ge meinderate­s statt. Ab 19.30 Uhr steht un ter anderem die Verlängeru­ng und Neufassung der luftverkeh­rsrechtlic­hen Genehmigun­g zur Anlage und zum Be trieb des Hubschraub­ersonderla­ndeplat zes Wiedergelt­ingen (Bereich Mühle) zur Debatte. Außerdem geht es um die Er weiterung des Solarparks auf dem Ge lände der ehemaligen Funkstatio­n.

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Das Thema Erschließu­ngsbeiträg­e für Straßen treibt die Bürger in Wiedergelt­ingen um: Schon bei der Sitzung im April war der Saal brechend voll, wie unser Archivbild zeigt. Jetzt hat sich der Gemeindera­t erneut damit beschäftig­t.

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