Im Auftrag des Herrn
Stadtentwicklung Warum wollen die Schwestern von Heilig Kreuz, dass die Wiese am Lautenwirtsgässchen bebaut wird? Oder wollen das ganz andere?
Mindelheim Es sind scharfe Geschütze, die der frühere Stadtrat Helmut Lutzenberger auf der jüngsten Versammlung der Bürgergemeinschaft im Gasthaus Drei König aufgefahren hat. Von „Amtsmissbrauch“einer Verwalterin der Ursberger St.-JosefKongregation sprach Lutzenberger im Zusammenhang mit der Vermarktung der 5,65 Hektar großen Wiese am Lautenwirtsgässchen. Gegen den Willen der drei Schwestern des Heilig-Kreuz-Klosters habe Ursberg die Wiese zur Vermarktung an die Augsburger Firma Real Estate Solutions übergeben, behauptete Lutzenberger.
Diese Darstellung Lutzenbergers weist Ursberg zurück. Das Kloster Heilig Kreuz bestehe weiter kirchenrechtlich. Die Generalökonomin der St. Josefskongregation Ursberg, die Franziskanerschwester Marianne Rauner, teilt mit: „Der Bischof von Augsburg hat uns mit Schreiben vom 12. Mai 2016 schriftlich bestätigt, dass die Generaloberin sowie die Generalökonomin der St. Josefskongregation ermächtigt sind, das Frauenkloster der Franziskanerinnen Zum Heiligen Kreuz in Mindelheim bis zu dessen förmlichen Aufhebung durch den Apostolischen Stuhl in Rom in Übereinstimmung mit der Erklärung seiner damaligen Generaloberin, Schwester Rita Brüchle vom 30. Januar 2013, die in Vollzug eines einvernehmlichen Beschlusses des damaligen Generalrates der Franziskanerinnen von Mindelheim ergangen ist, nach außen zu vertreten“. Insbesondere sei für die verbliebenen drei Heilige-Kreuz-Schwestern bis zu deren Ableben in jeder Hinsicht ordensrechtlich zu sorgen.
Schwester Marianne verweist auf den Stiftungsrat, der vor gut sechs Jahren berufen wurde. Diesem fünfköpfigen Gremium gehört nach
auch Mindelheims Bürgermeister Stephan Winter an. Aus Gründen des Datenschutzes mochte Schwester Marianne nach Rücksprache mit dem Datenschutzbeauftragten der Diözese Augsburg die ehrenamtlich tätigen Stiftungsräte nicht nennen.
Den Vorsitz führt die Generaloberin des Frauenklosters der Franziskanerinnen zum Heiligen Kreuz in Mindelheim. Ferner gehören dem Gremium ein Ordensmitglied der St. Josefskongregation Ursberg an, das von der dortigen Generaloberin entsandt wird. Zwei Mitglieder widmen sich in besonderer Weise den Anliegen des Frauenklosters sowie ein weiteres Mitglied, das in wirtschaftlichen Fragen und im weltlichen Recht erfahren ist.
Empfehlungen zu Rechtsgeschäften und Maßnahmen, die für das Frauenkloster der Franziskanerinnen zum Heiligen Kreuz in Mindelheim von grundsätzlicher Bedeutung sind und erhebliche Verpflichtungen rechtlicher, wirtschaftlicher oder finanzieller Art erwarten lassen, bedürfen der Beratung und Beschlussfassung durch den Stiftungsrat der Stiftung Zum Heiligen Kreuz in Mindelheim, welche die dortigen Schwestern als ihren Gesamtrechtsnachfolger kirchen- sowie staatskirchenrechtlich errichtet haben. Derartige Empfehlungen des Stiftungsrates seien von der St. Josefskongregation in Ursberg zu beachten und zu vollziehen, und zwar „unbeschadet dem Erfordernis einer kirchenaufsichtlichen Genehmigung durch die Bischöfliche Finanzkammer Augsburg“, erklärt Schwester Marianne. Die Bischöfliche Finanzkammer wahrt die Interessen des Klosters.
Von den verbliebenen drei HeiligKreuz-Schwestern befindet sich eine Schwester wegen ihres Gesundheitszustandes seit vielen Monaten auf der Pflegestation für Schwestern der St. Josefskongregation in Ursberg. Sie werde dort fachkundig betreut und fühle sich sehr wohl. Die beiden im Kloster Zum Heilig Kreuz verbliebenen Franziskanerinnen haben ebenfalls vor vielen Monaten verbindlich zugesagt, dass sie gerne nach Ursberg übersiedeln werden, sobald es die Lebensumstände erforderlich machten. Für die bauplanerische Entwicklung der Fläche am Lautenwirtsgässchen liege die „primäre Verantwortung ausschließlich bei der von den Franziskanerinnen Zum Heiligen Kreuz in Mindelheim auch und gerade für derartige Aufgaben errichteten Stiftung, also weder bei den zwei in Mindelheim verbliebenen Franziskanerinnen noch gar bei unserer Ordensgemeinschaft“. Anders gesagt: Dass die Fläche bebaut werden soll, ist Beschlusslage der Stiftung.
Bürgermeister Winter hatte dagegen auf der Bürgerversammlung heuer im Januar erklärt, die Schwestern hätten den Wunsch geäußert, die Wiese zu vermarkten. Helmut Lutzenberger warf dem Rathauschef deshalb vor, die Unwahrheit gesagt zu haben.
Wesentliche Aufgabe der Stiftung ist „das klösterliche Wirken zu unterstützen“. Das sagte vor der Gründung der Münchner Anwalt Michael Schuster, der die Stiftung rechtlich auf die Bahn gebracht hat. Der Kapitalstock beträgt 300 000 Euro.
Dem Kloster Heilig Kreuz gehört in Mindelheim die Immobilie Kloster, der rückwärtige Teil der Stadtpfarrkirche sowie landwirtschaftliche Flächen, Wald und ein paar Grundstücke, darunter die Wiese am Lautenwirtsgässchen.