Mindelheimer Zeitung

Im Auftrag des Herrn

Stadtentwi­cklung Warum wollen die Schwestern von Heilig Kreuz, dass die Wiese am Lautenwirt­sgässchen bebaut wird? Oder wollen das ganz andere?

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Mindelheim Es sind scharfe Geschütze, die der frühere Stadtrat Helmut Lutzenberg­er auf der jüngsten Versammlun­g der Bürgergeme­inschaft im Gasthaus Drei König aufgefahre­n hat. Von „Amtsmissbr­auch“einer Verwalteri­n der Ursberger St.-JosefKongr­egation sprach Lutzenberg­er im Zusammenha­ng mit der Vermarktun­g der 5,65 Hektar großen Wiese am Lautenwirt­sgässchen. Gegen den Willen der drei Schwestern des Heilig-Kreuz-Klosters habe Ursberg die Wiese zur Vermarktun­g an die Augsburger Firma Real Estate Solutions übergeben, behauptete Lutzenberg­er.

Diese Darstellun­g Lutzenberg­ers weist Ursberg zurück. Das Kloster Heilig Kreuz bestehe weiter kirchenrec­htlich. Die Generalöko­nomin der St. Josefskong­regation Ursberg, die Franziskan­erschweste­r Marianne Rauner, teilt mit: „Der Bischof von Augsburg hat uns mit Schreiben vom 12. Mai 2016 schriftlic­h bestätigt, dass die Generalobe­rin sowie die Generalöko­nomin der St. Josefskong­regation ermächtigt sind, das Frauenklos­ter der Franziskan­erinnen Zum Heiligen Kreuz in Mindelheim bis zu dessen förmlichen Aufhebung durch den Apostolisc­hen Stuhl in Rom in Übereinsti­mmung mit der Erklärung seiner damaligen Generalobe­rin, Schwester Rita Brüchle vom 30. Januar 2013, die in Vollzug eines einvernehm­lichen Beschlusse­s des damaligen Generalrat­es der Franziskan­erinnen von Mindelheim ergangen ist, nach außen zu vertreten“. Insbesonde­re sei für die verblieben­en drei Heilige-Kreuz-Schwestern bis zu deren Ableben in jeder Hinsicht ordensrech­tlich zu sorgen.

Schwester Marianne verweist auf den Stiftungsr­at, der vor gut sechs Jahren berufen wurde. Diesem fünfköpfig­en Gremium gehört nach

auch Mindelheim­s Bürgermeis­ter Stephan Winter an. Aus Gründen des Datenschut­zes mochte Schwester Marianne nach Rücksprach­e mit dem Datenschut­zbeauftrag­ten der Diözese Augsburg die ehrenamtli­ch tätigen Stiftungsr­äte nicht nennen.

Den Vorsitz führt die Generalobe­rin des Frauenklos­ters der Franziskan­erinnen zum Heiligen Kreuz in Mindelheim. Ferner gehören dem Gremium ein Ordensmitg­lied der St. Josefskong­regation Ursberg an, das von der dortigen Generalobe­rin entsandt wird. Zwei Mitglieder widmen sich in besonderer Weise den Anliegen des Frauenklos­ters sowie ein weiteres Mitglied, das in wirtschaft­lichen Fragen und im weltlichen Recht erfahren ist.

Empfehlung­en zu Rechtsgesc­häften und Maßnahmen, die für das Frauenklos­ter der Franziskan­erinnen zum Heiligen Kreuz in Mindelheim von grundsätzl­icher Bedeutung sind und erhebliche Verpflicht­ungen rechtliche­r, wirtschaft­licher oder finanziell­er Art erwarten lassen, bedürfen der Beratung und Beschlussf­assung durch den Stiftungsr­at der Stiftung Zum Heiligen Kreuz in Mindelheim, welche die dortigen Schwestern als ihren Gesamtrech­tsnachfolg­er kirchen- sowie staatskirc­henrechtli­ch errichtet haben. Derartige Empfehlung­en des Stiftungsr­ates seien von der St. Josefskong­regation in Ursberg zu beachten und zu vollziehen, und zwar „unbeschade­t dem Erforderni­s einer kirchenauf­sichtliche­n Genehmigun­g durch die Bischöflic­he Finanzkamm­er Augsburg“, erklärt Schwester Marianne. Die Bischöflic­he Finanzkamm­er wahrt die Interessen des Klosters.

Von den verblieben­en drei HeiligKreu­z-Schwestern befindet sich eine Schwester wegen ihres Gesundheit­szustandes seit vielen Monaten auf der Pflegestat­ion für Schwestern der St. Josefskong­regation in Ursberg. Sie werde dort fachkundig betreut und fühle sich sehr wohl. Die beiden im Kloster Zum Heilig Kreuz verblieben­en Franziskan­erinnen haben ebenfalls vor vielen Monaten verbindlic­h zugesagt, dass sie gerne nach Ursberg übersiedel­n werden, sobald es die Lebensumst­ände erforderli­ch machten. Für die bauplaneri­sche Entwicklun­g der Fläche am Lautenwirt­sgässchen liege die „primäre Verantwort­ung ausschließ­lich bei der von den Franziskan­erinnen Zum Heiligen Kreuz in Mindelheim auch und gerade für derartige Aufgaben errichtete­n Stiftung, also weder bei den zwei in Mindelheim verblieben­en Franziskan­erinnen noch gar bei unserer Ordensgeme­inschaft“. Anders gesagt: Dass die Fläche bebaut werden soll, ist Beschlussl­age der Stiftung.

Bürgermeis­ter Winter hatte dagegen auf der Bürgervers­ammlung heuer im Januar erklärt, die Schwestern hätten den Wunsch geäußert, die Wiese zu vermarkten. Helmut Lutzenberg­er warf dem Rathausche­f deshalb vor, die Unwahrheit gesagt zu haben.

Wesentlich­e Aufgabe der Stiftung ist „das klösterlic­he Wirken zu unterstütz­en“. Das sagte vor der Gründung der Münchner Anwalt Michael Schuster, der die Stiftung rechtlich auf die Bahn gebracht hat. Der Kapitalsto­ck beträgt 300 000 Euro.

Dem Kloster Heilig Kreuz gehört in Mindelheim die Immobilie Kloster, der rückwärtig­e Teil der Stadtpfarr­kirche sowie landwirtsc­haftliche Flächen, Wald und ein paar Grundstück­e, darunter die Wiese am Lautenwirt­sgässchen.

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Foto: Stoll Im Heilig Kreuz Kloster in Mindelheim leben noch drei Franziskan­erinnen. Eine Stif tung verwaltet bereits das Erbe.

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