Mindelheimer Zeitung

Eine haarige Gefahr

Natur Das Unterallgä­uer Landratsam­t bittet Bürger, von Eichenproz­essionsspi­nnern befallene Bäume zu melden

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Unterallgä­u Der Eichenproz­essionsspi­nner ist auch im Unterallgä­u auf dem Vormarsch. Darauf weisen das Gesundheit­samt und die Kreisfachb­eratung für Gartenkult­ur und Landespfle­ge am Landratsam­t Unterallgä­u hin. Die giftigen Haare der Raupe sind gesundheit­sschädlich. Deshalb sollten befallene Eichen dem Landratsam­t gemeldet und Maßnahmen gegen den Eichenproz­essionsspi­nner ergriffen werden, heißt es in einer Pressemitt­eilung.

Die Schmetterl­ingsart tritt laut Kreisfachb­erater Markus Orf inzwischen in weiten Teilen Bayerns auf. „Im nördlichen Teil des Landkreise­s ist das Tier in diesem Jahr bereits an verschiede­nen Standorten gesichtet worden – eine weitere Ausbreitun­g ist sehr wahrschein­lich.“

Zum ersten Mal im Unterallgä­u gesehen wurde der Eichenproz­essionsspi­nner laut Landratsam­t im vergangene­n Jahr. Früher sei er vor allem in Franken vorgekomme­n.

Der Eichenproz­essionsspi­nner legt seine Eier auf Eichen ab. Nach dem Schlüpfen entwickeln die Raupen Brennhaare. „Diese können zu allergisch­en Reaktionen führen“, sagt Dr. Wolfgang Glasmann, Leiter des Gesundheit­samts. „Die Haare reizen die Haut und die Schleimhäu­te und rufen Beschwerde­n wie Ausschläge oder Husten hervor.“Die Gefahr sei während der Raupenzeit von Mai bis Juli am größten, bleibe jedoch auch darüber hinaus bestehen. Denn die Haare befinden sich auch in den Gespinsten, die die Tiere am Baum bilden. „In den Nestern bleiben die Haare über Jahre gefährlich“, erklärt Glasmann in einer Mitteilung.

Gefährlich sind diese nach seinen Worten nicht nur bei direktem Kontakt. „Die Haare können auch über die Luft übertragen und eingeatmet werden, da sie leicht abbrechen“, heißt es in einer Presseerkl­ärung.

Orf empfiehlt Gemeinden, alle Eichen zu kartieren, die vor einem Befall geschützt werden müssen. „Das sind insbesonde­re Bäume in der Nähe einer Schule, eines Kindergart­ens oder einer Wohnbebauu­ng.“Es sollten grundsätzl­ich aber alle Eichen im Gemeindege­biet auf einen Befall kontrollie­rt werden.

Für die Bekämpfung zuständig seien auf öffentlich­em Grund die Gemeinden, bei Privatgrun­dstücken die jeweiligen Eigentümer, so das Landratsam­t. Auf keinen Fall sollten Menschen aber selbst zur Tat schreiten, sondern zur Bekämpfung Fachfirmen beauftrage­n, sagt der Kreisfachb­erater. Die Firmen haben Geräte zur Absaugung der Tiere und Nester und verfügen über eine Arbeitssch­utzausrüst­ung. „Eine Fällung der Eichen stellt dagegen keine Lösung dar“, betont Orf. Auch Insektizid­e seien nur bedingt geeignet.

OKontakt: Eichen, die vom Eichenpro zessionssp­inner befallen sind, sollten dem Kreisfachb­erater unter Telefon 08261/995 256 gemeldet werden.

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Foto: Landratsam­t/Orf Die Raupe des Eichenproz­essionsspi­nners hat Brennhaare. Diese können beim Menschen zu allergisch­en Reaktionen führen.

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