Mindelheimer Zeitung

Augsburger CSU hat gewählt

Hintersber­ger als Parteichef bestätigt

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Augsburg Sozial-Staatssekr­etär Johannes Hintersber­ger ist gestern Abend beim Bezirkspar­teitag als Vorsitzend­er der Augsburger CSU bestätigt worden. Hintersber­ger bekam 64 von 71 Stimmen. Die Augsburger CSU ist der kleinste von zehn Bezirksver­bänden in Bayern. Der 63-Jährige hat das Amt seit 2011 inne. In seiner Amtszeit schaffte er es, den vormals massiv zerstritte­nen Bezirksver­band wieder zu befrieden. CSUParteic­hef Horst Seehofer sprach gestern Abend von einem „fast nicht zu überbieten­den Maß an Geschlosse­nheit“. Seehofer gab in seiner Rede ein Bekenntnis zu UnionsKanz­lerkandida­tin Angela Merkel ab. Angesichts der schwierige­n Weltlage brauche es jemanden, der „internatio­nal anerkannt ist, der die freie Welt zusammenha­lten und der EU neue Impulse geben kann“. Dies treffe auf Merkel zu.

Fresskörbe, Blumensträ­uße, Pralinen, und ja, es gab auch schon mal Schmuck oder eine Uhr – die Geschenkel­iste ist lang, wenn Bayerns Lehrer anonym erzählen, was sie am Schuljahre­sende so alles überreicht bekommen. Als Dankeschön. Ein manchmal heikles Thema. Denn einige Geschenke bringen sie richtig in die Bredouille. Lehrer sind in der Regel Beamte. Und für die gibt es Regeln, was sie als Dank annehmen dürfen. Gar nichts nämlich. Als „stillschwe­igend genehmigt“können „geringwert­ige Aufmerksam­keiten“angesehen werden, heißt es im Gesetz. Doch was ist geringwert­ig? Und was tun mit dem Gutschein fürs Wellnesswo­chenende oder Restaurant?

Rechtsanwa­lt Thomas Hummel kennt solche Fragen. Eltern fragen immer wieder nach. Und das ist gut so. Denn der Jurist rät dringend, gerade bei größeren Geschenken an Lehrer, dies vorher mit der Schulleitu­ng oder der zuständige­n Dienstaufs­ichtsbehör­de abzuklären und genehmigen zu lassen. Also beim jeweiligen Schulamt (bei Grund- und Mittelschu­len) oder im Kultusmini­sterium bei Realschule­n und Gymnasien. Denn Geschenke übersteige­n rasch den Wert einer „geringwert­igen Aufmerksam­keit“. Die Höchstgren­ze wird bei zehn Euro gezogen. Streng genommen liegt so mancher Blumenstra­uß schon darüber.

Ist dieser Wert überschrit­ten und nimmt der Lehrer das hochwertig­e Geschenk trotzdem an, können nach Angaben von Hummel allen Seiten juristisch­e Folgen drohen: Verbeamtet­en Lehrern drohten disziplina­rische Maßnahmen, angestellt­en Lehrern sogar die fristlose Kündigung. angenommen hatte. Ein Vater hatte damals Anzeige gegen sie erstattet. Und auch im Bayerische­n Lehrerund

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