Vorwurf der Bestechlichkeit steht schnell im Raum
Denn schnell stehe der Vorwurf der Bestechlichkeit im Raum. Und Bestechlichkeit befinde sich mit einer Strafdrohung von sechs Monaten bis fünf Jahren Gefängnis durchaus bereits im Bereich der mittleren Kriminalität. Doch nicht nur für Lehrer wird es eng. Auch Eltern können sich auf diesem Weg, wie Hummel ausführt, der Vorteilsgewährung beziehungsweise der Bestechung strafbar machen.
Alles nur juristische Theorie? Nein. Vor ein paar Jahren kam eine Lehrerin in Berlin in die Schlagzeilen, weil sie ein Geschenk im Wert von 200 Euro von ihrer Abiturklasse Lehrerinnenverband, kurz BLLV, sind Geschenke immer wieder ein Thema, das diskutiert wird, bestätigt Präsidentin Simone Fleischmann. „Denn der Dank der Eltern tut uns natürlich richtig gut“, erklärt Fleischmann. Aber er dürfe sich nicht in Form von Geschenken zeigen. Das sollte in jeder Schule offen und klar über alle Kanäle kommuniziert werden, sodass jeder weiß, Geschenke sind der falsche Weg. Und jeder Lehrer müsse standhaft bleiben, damit nicht der eine, der sich an die Regeln hält, am Ende der Depp ist. Geschenke oder teure Gutscheine müssen daher nach Ansicht von Fleischmann von jedem Lehrer freundlich, aber bestimmt abgelehnt werden.
Die tiefe Dankbarkeit, die Eltern und Schüler gegenüber Lehrern oft ausdrücken wollen, sollte nach Meinung von Fleischmann besser über einen Brief, eine Karte oder noch besser im persönlichen Gespräch entgegengebracht werden. „Der Dialog zwischen Eltern und Lehrer ist so wichtig“, betont die erfahrene Pädagogin. „Eine gute Partnerschaft ist der Garant für eine erfolgreiche Bildung.“Diese gute Kommunikation sollte nicht durch Geschenke gestört werden. Auch seien Geschenke unfair anderen Kindern gegenüber, deren Eltern sich Präsente einfach nicht leisten können.
Ganz problematisch wird es – auch juristisch – wenn mit Geschenken ein bestimmtes Ziel verbunden ist. Geschenke nach dem dritten Grundschuljahr etwa, wenn das entscheidende Schuljahr zum Übertritt auf höhere Schulen ansteht. Oder vor Prüfungen. „Das geht gar nicht“, erklärt Fleischmann. Aber auch Geschenke dafür, dass ein zusätzlicher Ausflug veranstaltet wurde, sind nach Einschätzung von Rechtsanwalt Hummel schon problematisch.
Hört man den Lehrern zu, so freuen sie sich auch am meisten, wenn die Schüler sich etwas Kreatives für sie ausgedacht, selbst gebastelt und selbst geschrieben haben. Danke gesagt haben. Doch auch über den nigelnagelneuen Volleyball, den seine Schüler ihm gemeinsam geschenkt haben, nachdem sie erfahren hatten, dass er so gerne spielt, und den sie alle signiert haben, freute sich ein Lehrer von ganzem Herzen: „Sollte ich meinen Kindern wirklich sagen: ,Toll, aber ich darf den nicht annehmen?‘ Da muss man doch als Pädagoge auch den psychischen Schaden abwägen, den man anrichtet.“»Kommentar