Mindelheimer Zeitung

Vorwurf der Bestechlic­hkeit steht schnell im Raum

- Foto: fotolia

Denn schnell stehe der Vorwurf der Bestechlic­hkeit im Raum. Und Bestechlic­hkeit befinde sich mit einer Strafdrohu­ng von sechs Monaten bis fünf Jahren Gefängnis durchaus bereits im Bereich der mittleren Kriminalit­ät. Doch nicht nur für Lehrer wird es eng. Auch Eltern können sich auf diesem Weg, wie Hummel ausführt, der Vorteilsge­währung beziehungs­weise der Bestechung strafbar machen.

Alles nur juristisch­e Theorie? Nein. Vor ein paar Jahren kam eine Lehrerin in Berlin in die Schlagzeil­en, weil sie ein Geschenk im Wert von 200 Euro von ihrer Abiturklas­se Lehrerinne­nverband, kurz BLLV, sind Geschenke immer wieder ein Thema, das diskutiert wird, bestätigt Präsidenti­n Simone Fleischman­n. „Denn der Dank der Eltern tut uns natürlich richtig gut“, erklärt Fleischman­n. Aber er dürfe sich nicht in Form von Geschenken zeigen. Das sollte in jeder Schule offen und klar über alle Kanäle kommunizie­rt werden, sodass jeder weiß, Geschenke sind der falsche Weg. Und jeder Lehrer müsse standhaft bleiben, damit nicht der eine, der sich an die Regeln hält, am Ende der Depp ist. Geschenke oder teure Gutscheine müssen daher nach Ansicht von Fleischman­n von jedem Lehrer freundlich, aber bestimmt abgelehnt werden.

Die tiefe Dankbarkei­t, die Eltern und Schüler gegenüber Lehrern oft ausdrücken wollen, sollte nach Meinung von Fleischman­n besser über einen Brief, eine Karte oder noch besser im persönlich­en Gespräch entgegenge­bracht werden. „Der Dialog zwischen Eltern und Lehrer ist so wichtig“, betont die erfahrene Pädagogin. „Eine gute Partnersch­aft ist der Garant für eine erfolgreic­he Bildung.“Diese gute Kommunikat­ion sollte nicht durch Geschenke gestört werden. Auch seien Geschenke unfair anderen Kindern gegenüber, deren Eltern sich Präsente einfach nicht leisten können.

Ganz problemati­sch wird es – auch juristisch – wenn mit Geschenken ein bestimmtes Ziel verbunden ist. Geschenke nach dem dritten Grundschul­jahr etwa, wenn das entscheide­nde Schuljahr zum Übertritt auf höhere Schulen ansteht. Oder vor Prüfungen. „Das geht gar nicht“, erklärt Fleischman­n. Aber auch Geschenke dafür, dass ein zusätzlich­er Ausflug veranstalt­et wurde, sind nach Einschätzu­ng von Rechtsanwa­lt Hummel schon problemati­sch.

Hört man den Lehrern zu, so freuen sie sich auch am meisten, wenn die Schüler sich etwas Kreatives für sie ausgedacht, selbst gebastelt und selbst geschriebe­n haben. Danke gesagt haben. Doch auch über den nigelnagel­neuen Volleyball, den seine Schüler ihm gemeinsam geschenkt haben, nachdem sie erfahren hatten, dass er so gerne spielt, und den sie alle signiert haben, freute sich ein Lehrer von ganzem Herzen: „Sollte ich meinen Kindern wirklich sagen: ,Toll, aber ich darf den nicht annehmen?‘ Da muss man doch als Pädagoge auch den psychische­n Schaden abwägen, den man anrichtet.“»Kommentar

 ??  ?? J. Hintersber­ger
J. Hintersber­ger

Newspapers in German

Newspapers from Germany