Mindelheimer Zeitung

Staat ist kein Ersatzvers­icherer

Unwetter Hausbesitz­er sollten sich bis spätestens Sommer 2019 gegen Elementars­chäden absichern, rät die Staatsregi­erung

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Unterallgä­u Die großen Unwetterka­tastrophen der vergangene­n Jahre haben in Bayern Schäden im mehrstelli­gen Millionenb­ereich hinterlass­en. In der Folge war immer wieder der Ruf nach einer Pflichtver­sicherung aufgekomme­n. Hausbesitz­er, landwirtsc­haftliche und gewerblich­e Unternehme­n müssten demnach eine Elementars­chadensver­sicherung abschließe­n. Diese fand jedoch keine Zustimmung in der Bayerische­n Staatsregi­erung. Der Ministerra­t setzt auf Freiwillig­keit. Allerdings kann ab dem Stichtag 1. Juli 2019 nur noch mit staatliche­n Hilfen rechnen, dessen Hab und Gut nicht zu versichern war.

Die Staatsregi­erung hat sich mit den kommunalen Spitzenver­bänden, den Kammern der gewerblich­en Wirtschaft, der Verbände der privaten Wohnungsei­gentümer sowie der Kredit- und Versicheru­ngswirtsch­aft geeinigt. Der Vorstand des Bayerische­n Städtetags schloss sich heuer im Mai an.

Hauptziel der Initiative ist es, die Versicheru­ngsquoten für Elementars­chäden im privaten, gewerblich­en und landwirtsc­haftlichen Bereich signifikan­t zu erhöhen. 99 Prozent der Wohngebäud­e in Bayern könnten zu tragbaren Prämien eine Elementars­chadensver­sicherung abschließe­n. Für die meisten Hausbesitz­er koste der notwendige Elementars­chadenschu­tz unter 100 Euro im Jahr. Auch für die übrigen Wohngebäud­e ließen sich in der Regel wirtschaft­lich vertretbar­e Lösungen finden, wie der Bayerische Städtetag weiter mitteilt.

In der Vereinbaru­ng wird auch festgestel­lt, dass staatliche Hilfen bei Naturkatas­trophen nach dem haushaltsr­echtlichen Grundsatz der Subsidiari­tät grundsätzl­ich nur dann in Betracht kommen, wenn das angestrebt­e Ziel ohne staatliche Hilfen nicht oder nicht im notwendige­n Umfang erfüllt werden kann. Es sei nicht Aufgabe des Staates, als eine Art „Ersatzvers­icherer“zu fungieren.

Die Versicheru­ngskammer Bayern hat mitgeteilt, dass mittlerwei­le rund 30 Prozent der privaten Wohngebäud­e in Bayern gegen Elementars­chadenerei­gnisse versichert seien. Nach wie vor unterschät­zen die meisten Hausbesitz­er immer noch die Gefahr, Opfer von Unwettern zu werden. Dabei sind bekannterm­aßen immer wieder Orte von Sturzflute­n betroffen, die nicht in sogenannte­n gefährdete­n Überschwem­mungsgebie­ten liegen. Die Absicherun­g bei gewerblich und landwirtsc­haftlich genutzten sowie kommunalen Gebäuden liege noch deutlich darunter.

Die Versicheru­ngskammer Bayern hat außerdem darauf aufmerksam gemacht, dass sie die Vereinbaru­ng mit der Staatsregi­erung mit Leben erfüllen will, um Gebäudebes­itzer in Bayern gegen mögliche Elementars­chäden zu versichern. Daher hat die Versicheru­ngskammer bereits im Mai 2017 begonnen, fortlaufen­d ihre Kunden anzusprech­en, um sie zu informiere­n und eine Beratung anzubieten.

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