Mindelheimer Zeitung

Nazi Parolen im Internet

Ein 43-Jähriger veröffentl­ichte rechte Hetze

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Kaufbeuren Bilder von Hakenkreuz­en, Nazi-Parolen und Hetze gegen den Islam: All das veröffentl­ichte ein 43-Jähriger in einer FacebookGr­uppe. Vor dem Amtsgerich­t Kaufbeuren musste er sich dafür jetzt verantwort­en. Angeklagt war er wegen Volksverhe­tzung. Dass er sich entschuldi­gte, half dem Familienva­ter allerdings nicht. Er muss für ein Jahr ins Gefängnis.

„Das war dumm und unüberlegt von mir“, sagte er bei der Verhandlun­g. Er sei arbeitslos gewesen, habe Eheproblem­e gehabt. Im Jahr 2015 hatte der Angeklagte eine geheime Gruppe in dem sozialen Netzwerk gegründet, der zwischenze­itlich fast 600 Mitglieder angehörten. Über mehrere Monate hinweg veröffentl­ichte er dort Bilder und Texte mit eindeutig rechten Inhalten. Wohl ein anderes Mitglied hatte den Mann gemeldet. „Inzwischen habe ich zu dem Thema Abstand genommen, es aus meinem Leben verbannt“, versichert­e er.

Auch sein Anwalt betonte, dass es sich nur um eine kurze Episode im Leben des Angeklagte­n gehandelt habe. Mit seinen Veröffentl­ichungen habe er zudem nur eine geringe Außenwirku­ng erzielt, weil die Gruppe geheim und damit nur für Mitglieder zu sehen war. „Dennoch haben Sie den Nationalso­zialismus verharmlos­t und verherrlic­ht“, sagte dagegen der Staatsanwa­lt. Über 30 Anklagepun­kte warf er dem Marktoberd­orfer vor: Volksverhe­tzung, Verbreiten verfassung­sfeindlich­er Kennzeiche­n sowie Waffenbesi­tz. Bei einer Durchsuchu­ng hatte die Polizei Dolche, einen Knüppel und Platzpatro­nen bei dem 43-Jährigen gefunden. Und das, obwohl er keine Waffen – egal ob legal oder verboten – besitzen durfte.

Denn auf das Konto des Angeklagte­n gehen mehrere Vorstrafen. Wegen Diebstahls, Sachbeschä­digung und Beleidigun­g zum Beispiel. Die Strafe in Bewährung umzuwandel­n, kam für die Richterin deshalb nicht in Frage. „Sie haben noch keine davon durchgezog­en.“Das Geständnis des Mannes bewertete sie zwar positiv. „Echtes Verständni­s haben Sie aber nicht gezeigt. Bloße Langeweile reicht für Volksverhe­tzung nicht. Da braucht man schon eine gewisse Gesinnung“, sagte sie bei der Urteilsver­kündung.

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