Nazi Parolen im Internet
Ein 43-Jähriger veröffentlichte rechte Hetze
Kaufbeuren Bilder von Hakenkreuzen, Nazi-Parolen und Hetze gegen den Islam: All das veröffentlichte ein 43-Jähriger in einer FacebookGruppe. Vor dem Amtsgericht Kaufbeuren musste er sich dafür jetzt verantworten. Angeklagt war er wegen Volksverhetzung. Dass er sich entschuldigte, half dem Familienvater allerdings nicht. Er muss für ein Jahr ins Gefängnis.
„Das war dumm und unüberlegt von mir“, sagte er bei der Verhandlung. Er sei arbeitslos gewesen, habe Eheprobleme gehabt. Im Jahr 2015 hatte der Angeklagte eine geheime Gruppe in dem sozialen Netzwerk gegründet, der zwischenzeitlich fast 600 Mitglieder angehörten. Über mehrere Monate hinweg veröffentlichte er dort Bilder und Texte mit eindeutig rechten Inhalten. Wohl ein anderes Mitglied hatte den Mann gemeldet. „Inzwischen habe ich zu dem Thema Abstand genommen, es aus meinem Leben verbannt“, versicherte er.
Auch sein Anwalt betonte, dass es sich nur um eine kurze Episode im Leben des Angeklagten gehandelt habe. Mit seinen Veröffentlichungen habe er zudem nur eine geringe Außenwirkung erzielt, weil die Gruppe geheim und damit nur für Mitglieder zu sehen war. „Dennoch haben Sie den Nationalsozialismus verharmlost und verherrlicht“, sagte dagegen der Staatsanwalt. Über 30 Anklagepunkte warf er dem Marktoberdorfer vor: Volksverhetzung, Verbreiten verfassungsfeindlicher Kennzeichen sowie Waffenbesitz. Bei einer Durchsuchung hatte die Polizei Dolche, einen Knüppel und Platzpatronen bei dem 43-Jährigen gefunden. Und das, obwohl er keine Waffen – egal ob legal oder verboten – besitzen durfte.
Denn auf das Konto des Angeklagten gehen mehrere Vorstrafen. Wegen Diebstahls, Sachbeschädigung und Beleidigung zum Beispiel. Die Strafe in Bewährung umzuwandeln, kam für die Richterin deshalb nicht in Frage. „Sie haben noch keine davon durchgezogen.“Das Geständnis des Mannes bewertete sie zwar positiv. „Echtes Verständnis haben Sie aber nicht gezeigt. Bloße Langeweile reicht für Volksverhetzung nicht. Da braucht man schon eine gewisse Gesinnung“, sagte sie bei der Urteilsverkündung.